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Programmierschnittstelle nicht im Leistungsumfang

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    Programmierschnittstelle nicht im Leistungsumfang

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meine neue ETW übergeben bekommen.
    Die KNX Installation wurde durch mich durch den ausführenden Elektriker extra bestellt.
    Im Angebot steht nur ein großer Posten KNX-Anlage mit den verschiedenen Funktionen und MTD Glastastern usw.
    Auf Nachfrage welche einzelnen Komponenten im Verteilerschrank eingebaut werden wollte man mir keine Details nennen, man sagte nur größtenteils ABB und für die MTD Glastaster halt der passende MTD Heizungsaktor.

    Nun habe ich heute bei der Wohnungsübergabe die KNX Anlage getestet, funktioniert auch alles wie es soll, aber im Verteilerschrank ist keine Programmierschnittstelle eingebaut.
    Auf Nachfrage beim Elektriker meinte dieser, das sei nicht zwingend Bestandteil einer KNX Anlage, desweiteren würde dieser noch kostenfrei 3 mal zu Programmänderungswünschen vorbei kommen (da hätte er dann eine Programmierschnittstelle dabei) und ausserdem könne er dann keine Gewährleistung über die Programmierung geben wenn ich da selbst mit rumpfuschen würde. Die ETS Projektdatei würde ich aber auf CD bekommen.

    Nun meine Frage, stehe ich alleine mit der Meinung da, das zu einer KNX Anlage auch eine Programmierschnittstelle gehört!?!?


    #2
    Nein die gehört nur auf Wunsch dazu. Die Anlage läuft auch ohne die Schnittstelle.
    ETS gehört ja auch nicht dazu. Ohne das nützt die Schnittstelle nix.

    Mit der Gewährleistung wird es natürlich auch schwierig wenn jeder selbst drinn rum basteln tut.
    Bei meinen Kunden wird extra drauf hingewiesen wenn etwas verändert wird auf diesen softwareteil kein anspruch beteht.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 24.07.2015, 16:25.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #3
      Moin,
      die Projektdatei ausgehändigt bekommen, aber die Programmierschnittstelle nicht, mit dem Verweis, dass das die Garantie nicht mitmacht? Ja ne ist klar. Vor allem weil es mit der ETS Datei ja so schwer ist eine Programmierschnittstelle in den BUS zu hängen.

      Das die Schnittstelle erst mal nicht im Preis mit drin ist halte ich aber grundsätzlich für plausibel. Kostet ja alles Geld. Außer es wurde von dir im Lastenheft vermerkt, dass du mit einer Visu auf den BUS zugreifen möchtest.

      Gruß, Sebastian
      Baustelle 2.0 (Detailprogrammierung und Restarbeiten)
      Ruhri? -> Komm zum Stammtisch

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        #4
        das ich keinen Gewährleistungsanspruch auf die Programmierung verlangen kann wenn ich selbst dran rum bastel ist mir einleuchtend.

        als visu nutze ich derzeit das z41 display, was mit paar tabs verbunden ist, aktuell reicht mir das noch. meines wissens braucht man dafür nur nen angeschlossenes lan am display

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          #5
          Glückwunsch zum Eigenheim - viel Spass darin.
          Zitat von TobiDD Beitrag anzeigen
          Auf Nachfrage welche einzelnen Komponenten im Verteilerschrank eingebaut werden wollte man mir keine Details nennen,
          Da Du trotzdem den Auftrag erteilt hast, war es dir wohl auch nicht so wichtig.

          Zitat von TobiDD Beitrag anzeigen
          Nun meine Frage, stehe ich alleine mit der Meinung da, das zu einer KNX Anlage auch eine Programmierschnittstelle gehört!?!?
          Da stehst Du wohl ziemlich alleine - die Schnittstelle wird für die Funktion nicht benötigt, spart sogar dem Kunden Geld u. ein Berufsprojektierer hat sowieso immer eine "am Mann".

          Zitat von TobiDD Beitrag anzeigen
          ausserdem könne er dann keine Gewährleistung über die Programmierung geben wenn ich da selbst mit rumpfuschen würde.
          Soweit stimmt das ja auch, nur ist der Nichteinbau einer Schnittstelle keinerlei Schutz.

          Zitat von TobiDD Beitrag anzeigen
          Die ETS Projektdatei würde ich aber auf CD bekommen.
          Aber nicht erst in 2 Jahren, sondern bei Abnahme bzw. den vereinbarten Anpassungen.

          Falls da ein Umschlag mit Siegel u. blabla, wenn aufgebrochen, blabla - das könnte sich der Gute schenken, da man den Dokumentationsinhalt prüfen darf.

          Zitat von Bainit Beitrag anzeigen
          Außer es wurde von dir im Lastenheft vermerkt, dass du mit einer Visu auf den BUS zugreifen möchtest.
          Tut nichts zur Sache - es zählt nur, ob eine im Angebot enthalten war oder der Kunde eine bestellt hat.
          Gruss
          GLT

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            #6
            Hallo zusammen,

            also ich kenne es auch so! Schnittstelle nur auf Wunsch enthalten.

            Dass die Projektdatei übergeben wird ist für mich ein muss. Dies erlaubt die Bearbeitung des Projektes z.B. durch einen anderen/neuen Systemintegrator. Kann ja sein, dass du mit dem Alten nix mehr abwickeln wirst/möchtest.
            Und ohne Projektdatei müsste der neue Systemintegrator im Prinzip das Projekt neu programmieren. Ist vermutlich schneller als das bestehende Projekt über Tools auszulesen und mühsam wieder rückwärts abzubilden.
            Das Projekt gehört aber über ein Passwort geschützt. Das Passwort gibt es in einem versiegelten Umschlag. Solange das Siegel unbeschädigt ist, liegt die Gewährleistung noch beim ursprünglichen Programmierer. Ist das Siegel gebrochen dann ist auch die Gewährleistung erloschen.

            Gruß Basti
            Zuletzt geändert von basti76nie; 24.07.2015, 20:02.

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              #7
              Na Mann kann auch ein Schnittstelle ordern ohne was an der Programmierung zu machen wenn man noch ein visu dazu machen will. Wenn du eine Schnittstelle wilst nach das deinem Ersteller klar und fertig. Okay bezahlen must du sie wohl.

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