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Verzweifelte Suche nach Elektriker im Raum Nürnberg

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    #31
    Zitat von trant Beitrag anzeigen
    Ein angemessener Preis is ja ok, aber gerade hier im Forum werden viele Sebermacher sein, die defekte Geräte auch selbst ausbauen/tauschen können, für mich ist die Marge halt nicht gerechtfertigt.
    Glaub ich dir, aber wie gesagt, hier fehlt uns nicht Händlern der Einblick, was alles in die Kalkulation einfliesen muß.
    Krankenversicherung, Rentenversicherung vom Elektromeister, teure Schulungen und Bücher und Konzession beim EVU und und und.
    Ich denke, gerade durchs Internet macht man sich das mit den Preisen ziemlich einfach.

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      #32
      Durchs Internet ist es für euch sicher viel härter geworden, deshalb meinte ich ja auch, dass Wissen und Erfahrung das um und auf sind, denn über die Komponenten kannst nicht gegen die Onlineshops mitgehen. Und für Wissen bin ich sehr wohl bereit zu bezahlen!
      lg
      Stefan

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        #33
        Also irgendwie tu ich mich mit diesen Mischkalkulationen auch schwer. Ist halt ziemlich intransparent. Noch schlimmer finde ich das dort, wo ein Prozentsatz irgendeines Basiswerts genommen wird, z.B. bei Architekten, Anwälten und Maklern. Was aber würdet ihr als fairen Nettolohn für einen Elektriker pro Stunde ansehen, so dass er im besten Sinne auskömmlich von seiner eigenen Hände Arbeit leben kann ohne entsprechende Mischkalkulationen anstellen zu müssen? 60 Euro? 80 Euro? 100 Euro? Ich bin stets gerne bereit, einen fairen, anständigen und transparenten Preis für gute Arbeit zu bezahlen.

        Ben

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          #34
          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Auf welcher gesetzlicher Grundlage will ein Händler ein Produkt beim Hersteller reklamieren?
          Das steht in Österreich zumindest in ABGB …

          Natürlich kann ein Händler / Kaufmann beim Hersteller das Produkt reklamieren, alles andere wäre Sittenwidrig … Voraussetzung sind die Fristen die er einhalten muss, etc.
          Danke und LG, Dariusz
          GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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            #35
            Ich würde bis 85€ für angemessen halten, hoffe ich bin da nicht komplett daneben.
            lg
            Stefan

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              #36
              Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
              Auf welcher gesetzlicher Grundlage will ein Händler ein Produkt beim Hersteller reklamieren?
              Der Händler reklamiert bei seinem Verkäufer, das kann der Großhandel oder der Hersteller sein, je nachdem wo er es gekauft hat. Hat er es beim Großhandel gekauft, dann hat er keine gesetzliche Grundlage es direkt beim Hersteller zu reklamieren (Produkthaftungsgesetz mal außen vor).

              Grüße
              Andreas

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                #37
                Das mit der Gewährleistung sind erstmal Verbraucherrechte.
                Diese betreffen keine Unternehmer untereinander.

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                  #38
                  Hallo Alexander,

                  Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                  Das mit der Gewährleistung sind erstmal Verbraucherrechte.
                  Diese betreffen keine Unternehmer untereinander.


                  Selbstverständlich betrifft das BGB auch Unternehmer untereinander. Wie kommst du darauf, dass es nicht so ist?
                  Bei b2b-Geschäften sind aber Ausnahmen der gesetzlichen Regelungen vereinbar, bei b2c-Geschäften nicht.

                  Zum Beispiel ist eine Klausel in den AGB, die die gesetzliche Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzt, zwischen Unternehmer und Verbraucher unwirksam. Zwischen Unternehmer und Unternehmer ist die Klausel wirksam. Eine Verkürzung auf weniger als ein Jahr ist aber auch bei b2b-Verträgen nicht wirksam.

                  Angenommen du bestellst als Unternehmer bei einem anderen Unternehmer ein Kernbohrgerät. Geliefert wird aber ein Bleistift. Gemäß §434 Abs. 3 BGB liegt ein Sachmangel vor:
                  (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
                  Würden Gewährleistungsrechte bei b2b-Verträgen nicht greifen, hättest du jetzt ein ernsthaftes Problem.

                  Viele Grüße
                  Andreas
                  Zuletzt geändert von Andreas1; 24.08.2015, 12:46.

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                    #39
                    Zitat von trant Beitrag anzeigen
                    Ich würde bis 85€ für angemessen halten, hoffe ich bin da nicht komplett daneben.
                    Für das Geld bekommst schon nen Ingenieur mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung.
                    Zapft ihr Narren der König hat Durst

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                      #40
                      Bin schon von einem KNX Experten ausgegangen. Was wäre für dich angemessen?
                      lg
                      Stefan

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                        #41
                        Zitat von trant Beitrag anzeigen
                        Bin schon von einem KNX Experten ausgegangen. Was wäre für dich angemessen?
                        Das entscheide mal selbst.
                        Zapft ihr Narren der König hat Durst

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                          #42
                          Wenn ich meinen Aktor im Internet bestelle und selbst programmiere dann muss der Elektriker sich doch nicht um die Gewährleistung scheren? Ich glaube einfach solche Aufträge sind aufgrund ihrer Transparenz zu unattraktiv.

                          Ich habe gerade einen kleinen GaLa-Auftrag vergeben. Kein Objektlohn, Material und Stunden auf Nachweis, nicht am Stundenlohn gefeilscht (ich hätte auch mehr gezahlt). Find ich als Auftraggeber eigentlich sehr fair. Der Herr braucht so lange wie er braucht, muss nicht hetzen und soll es halt vernünftig machen. Was an Material reingeht wird bezahlt.
                          Ende vom Lied: Der Auftragnehmer hat bis Ende nächster Woche Zeit sein "Bauwerk" abzureißen. Der ausgezahlte Lohn wird sich so ziemlich genau auf 0,00€ belaufen. Hätte er den vereinbarten Ausführungstermin eingehalten wäre ich in der Zeit auch nicht im Urlaub gewesen und hätte ihn und mich vor größerem Schaden bewahrt.

                          Das Ost-West-Gefälle im Lohn ist übrigens nicht nur vorhanden sondern gigantisch, bei alle euren Preisvergleichen muss also auch die Region im Auge behalten werden.
                          Umgezogen? Ja! ... Fertig? Nein!
                          Baustelle 2.0 !

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                            #43
                            Was ist ein GaLa-Auftrag?
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                              #44
                              Garten-Landschaftsbau = GaLa bei uns umgangsprachlich. Konkret eine kleine Treppe (3m breit, 6 Stufen mit Zwischenpodest) im Garten.
                              Umgezogen? Ja! ... Fertig? Nein!
                              Baustelle 2.0 !

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                                #45
                                Ah okay. Das es so bei dir lief ist wirklich schade und sollte keine Regel im Handwerk sein, das ist echt zum kotzen wenn man so etwas hört. Aber mal sehen, wann ich die ersten Beschwerden über mich hier lese.
                                Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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