RBender Den Fall welchen Du beschreibst, würde ich im Sinne dieser Verordnung (und wenn der power factor passt) als konform ansehen. Nicht konform wären mehrere Leuchtenkreise an einem Netzteil mit einer Stand-by-Verlustleistung >0,5W. (So lese ich das zumindest heraus).
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Treppenlicht mit LED-Stripes, welche Komponenten für zentrale Installation?
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evolution Das ist ja das Tolle an Verordnungen, es gibt immer unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten.
[...]Ab der Stufe 2 darf die Leerlaufleistung eines Betriebsgeräts für Lampen, das für den Einsatz zwischen dem Netz und dem Schalter für das Ein- und Ausschalten der Lampenlast bestimmt ist, nicht mehr als 1,0 W betragen. [...]
M.E. war die Intension hinter der Verordnung den Stand-By-Verbrauch von dauerhaftlaufenden NTs zu reduzieren. Wird das NT über den LED-Controller geschaltet, dann ist das NT doch nach dem Schalter. Natürlich kann man dann einzelne LED-Kreise dazu und wieder weg schalten. Das ist m.E. aber irrelevant, da das NT niemals nie im Leerlauft läuft. Wenn das NT läuft gibt es ja immer eine Lampenlast...die Höhe ist egal.
Aber gut, ich habe nur versucht eine mögliche Argumentationskette aufzubauen. Was man damit macht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
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.....Ah okay ich hatte das so verstanden, dass du das nur für einen Lampenkreis so siehst. Ich bin aber der Meinung es ist egal wieviele, Hauptsache das NT läuft nicht im Leerlauf. Aber selbst den Powerfactor würde ich nicht ansetzten, da der Pkt. insgesamt (nach meinem Bsp.) nicht anzuwenden ist bzw. wenn dann ja nur für Halogensysteme gilt.
Nach nochmaligen Lesen...(verdammt) bin ich jetzt sogar zu der Erkenntnis gekommen, dass der o.g. Pkt. der Verordnung in Verbindung mit einem geschaltenten Netzteil nicht gilt. Wenn keine VDE dagegen spricht, dann kann man einbauen , auch Errichter, was man will.
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