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Hager ZB32S / Passen 3 Zähler + APZ?

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    [Elektro] Hager ZB32S / Passen 3 Zähler + APZ?

    Hallo,
    ich stell mir gerade die Frage, ob ich diesen Schank umbauen kann, so dass 3 Zähler (Kaskade) und ein APZ reinpassen würden. Kenne keinen passenden Umbausatz von Hager. Glaube, ich muss ihn vermutlich tauschen, oder? Ist ein Hager ZB32S. Unten ist das Schienensystem.

    Aktuell diskutiere ich noch mit den Stadtwerken. Mit etwas Geschick, bekomme ich die Kaskade wegdiskutiert. Die wäre für mich im Betrieb eh teuerer. Aber ich würde mir die Teile für den Umbau schon mal raussuchen, um sie im Fall der Fälle schnell bestellen zu können.

    Dachte mir, ich frag hier mal... vielleicht hat ja einer selbiges Problem schon mal gelöst.


    gmail_images20250922_115541.jpg


    Gruß Oliver

    #2
    Noch etwas nachgeforscht.

    Da ich bei der Kaskade ja weiterhin nur einen einzigen SLS brauche, müsste ich doch das Schienensystem unten rechts entfernen können um dort dann ein APZ zu setzen. Hager hat nur kein einzelnes. Hier müsste ich vermutlich das ZU37VT5APZ2 nehmen und nur das APZ davon nutzen!? Natürlich dann noch eine dritte Zählerplatte nachrüsten, zwischen den beiden bestehenden.

    Denke ich hier in die falsche Richtung?

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      #3
      iGude,

      das wird aus meiner Sicht nix. Selbst wenn du das Univers N APZ Feld nimmst, müsstest du es schotten und dann vermute ich passen die Leitungen von der BKE Kassette nicht mehr.

      Zudem wäre das aus meiner Sicht dein kleinstes Problem. Nach aktueller AR-N 4100 sitzt der Chint dort falsch. Der darf nicht in den AAR.
      Elektroinstallation-Rosenberg
      -Systemintegration-
      Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
      http://www.knx-haus.com

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        #4
        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
        iGude,
        Zudem wäre das aus meiner Sicht dein kleinstes Problem. Nach aktueller AR-N 4100 sitzt der Chint dort falsch. Der darf nicht in den AAR.
        Hallo,
        danke für den Hinweis. Den DTSU666 hab ich mit den Stadtwerken abgeklärt. Die meinten, der darf da ruhig hin, ist denen egal. Ich soll nur den RfZ freilassen.

        Praktisch wäre durch das weglassen auch nicht mehr Platz, da durch diesen die dahinterliegenden Anschlussblöcke rausgeflogen sind.

        Gruß Oliver

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          #5
          Die 2x3 Neozed dürfen da meines Wissens auch nicht sein :-) Aber wenn keiner muckt...

          Viele Grüße,
          Stefan

          DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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            #6
            Hager ZY450APZ?

            Das ist ja zweiteilig (siehe Montageanleitung), bekommt man das nicht unten statt dem Sammelschienenfeld rein?

            Als ich letztes Jahr die ENBW hier im Haus hatte, hat keiner nach einem APZ geschaut (gibts bisher in meinem Zählerschrank nicht)...

            Im Hagertipp 44 ist das auf Seite 10 im Bild ersichtlich, da sitzt das 300mm Modul (also das untere im o.g. Nachrüstkit) unten neben einer Sammelschiene. Die BKE-Kassetten gibts ja auch mit längerer Anschlussleitung (als "L"-Ausführung), damit wäre -vermutlich- auch eine Position neben einem Sammelschienenfeld möglich.
            Zuletzt geändert von dreamy1; 23.09.2025, 17:22.
            Viele Grüße,
            Stefan

            DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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              #7
              Interessant wäre auch mal warum du umbauen willst/musst?
              Bringt ja nix wenn Mitarbeiter A sagt geht und dann später Mitarbeiter B die aktuellen Normen anwendet und du dann wieder umbauen musst.
              Fakt ist der §14a wird immer mehr kommen und da kommst du ohne APZ (wobei der wohl auch extern geht) usw. nicht weiter.
              Beim Zählerschrank musst du leider den Vorgaben des Versorgers folgen sobald du größere umbauten tätigst oder dies halt irgendwann verpflichtend ist für das digitale Stromnetz. Ich musste da auch letztens Jahr in den sauren Apfel beißen als ich eine WP nachgerüstet haben, da der Netzbetreiber ohne aktuellen Schrank die Fertigmeldung verweigert hatte.

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                #8
                Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                Die 2x3 Neozed dürfen da meines Wissens auch nicht sein :-) Aber wenn keiner muckt...
                Man könnte argumentieren, dass das Hauptschalter sind.

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                  #9
                  Danke für die Infos. Wenn dreamy1das schon bei Hager gesehen hat, hilft das schon mal.
                  Ja, meine Idee war ja auch, ein Sammelschienenfeld zu opfern. Ist eh über. Wusste nur nicht, ob es zulässig wäre.

                  Ich bin nun echt gespannt, was wir bei den Stadtwerken erreichen. Aktuell bearbeiten wir den Abteilungsleiter Netz...irgendwas. Der hat auch die Messstellen hier unter sich. Hoffe ich komme um die Kaskade rum. Und APZ steht hier in den Statuten, aber ich habe nun von Bekannten gehört, dass die hier keines mehr Nachrüsten mussten. Schaue wir mal.

                  Gruß Oliver

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                    #10
                    Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                    Die 2x3 Neozed dürfen da meines Wissens auch nicht sein :-) Aber wenn keiner muckt...
                    Solange du nie mit meinen Stadtwerken sprichst
                    Die sitzen da aber schon von Anfang an. Seit nun 9 Jahren. Störte die Menschen nicht, aber notfalls würde ich das natürlich umrüsten.

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                      #11
                      Das 300 mm APZ Feld passt ohne Probleme neben ein Sammelschienenfeld. Den Umbau habe ich auch gemacht.
                      Aber bei mir ist es wie in dem angesprochenen Foto von Hager. Dort sitzen keine Zähler über dem APZ Feld.

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                        #12
                        ...nur kurz angemerkt...

                        Was bei den Stadtwerken A zulässig ist, muss bei den Stadtwerken B nicht zugelassen sein.
                        Dafür gibt es die jeweilig gültigen TAB (Technischen Anschlussbedingungen). Also bitte dort nachschauen. Der Zählerplatz ist gewissermaßen z.T. "hoheitliches Gebiet", verplombt. Teilweise mit Plombenöffnungsmeldung der Fachbetriebe usw.usf. Der ganze ungemessene Bereich ist für Laien komplett tabu.
                        Und auch was im "oberen Anschlussbereich" installiert werden darf, ist in den jeweiligen TAB festgelegt (gilt für Neuanlagen und Umbauten).
                        Der ortsansässige Elektrofachbetrieb sollte sich natürlich mit den für seinen Bereich gültigen TAB auskennen (auch wenn diese hin und wieder angepasst werden).

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                          #13
                          Zitat von sfJH Beitrag anzeigen
                          Was bei den Stadtwerken A zulässig ist, muss bei den Stadtwerken B nicht zugelassen sein.
                          Dafür gibt es die jeweilig gültigen TAB (Technischen Anschlussbedingungen)
                          Nö!
                          Seit der Einführung der VDE Anwendungsregel 4100 dürfen in den technischen Anschlussbedingungen keine großartigen technischen „Sonderlocken“ eines jeden Netzbetreibers publiziert werden.
                          Technische Festlegungen zu Zählerplätzen sind explizit in der 4100 im Kapitel 7 zu finden. Lediglich administrative Festlegungen sind erlaubt; z.B.als grundzuständiger Messstellenbetreiber darf er entscheiden, ob er gerne einen Zähler in Stecktechnik oder Dreipunktbefestigung haben möchte.

                          Hinsichtlich der TABen gibt es seit dem ein Musterwortlaut des BDEW. Seit 1.1.2025 sind Abweichungen davon sogar von den Netzbetreibern zu begründen.
                          Genau deshalb gibt es für normale Zählerschränke auch keine Zählerplatzlisten für den jeweiligen Netzbetreiber mehr.
                          Lediglich in der Mittelspannung und bei Wandlermessungen darf jeder noch sein eigenes Süppchen kochen.

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                            #14
                            Zitat von MarcoLanghans Beitrag anzeigen
                            Fakt ist der §14a wird immer mehr kommen und da kommst du ohne APZ (wobei der wohl auch extern geht) usw. nicht weiter.
                            Warte mal ab…
                            …irgendwo in den letzten Ausgaben der DE war ein Hinweis darauf gegeben, dass technisch nicht zwingend nutzbare Dinge keine verpflichtende Forderungen einer Norm sein dürfen (im Hinblick auf das APZ-Feld).

                            Da ich den Artikel grade nicht finde, schreibe ich es mal so, wie ich es noch im Kopf habe: es hat wohl in irgendeinem anderen Zusammenhang einen Inhalt einer Norm gegeben, der genau so abstrus ist, wie das APZ-Feld. Es wird normativ gefordert, aber niemand nutzt es.
                            Das APZ-Feld wäre der „AbschlussPunkt Zählerschrank“; analog zum AbschlussPunkt Linientechnik (APL) des Telefonnetzes und dient dazu, den Übergang des Telefonnetzes zum Zählerschrank zu realisieren.
                            Da gehört dann ein Router oder Modem hinein, welches drahtgebunden kommunizieren soll.

                            Da stand heute absolut kein Netzbetreiber bei einem Telefonnetzbetreiber entweder zwei Adern anmietet oder einen DSL-Anschluss bucht, ist in allen Anlagen das seit Jahren verbaute Feld leer. Es wird nicht genutzt, da SIM-Karten und Mobilfunkmodems sich zum Stand der Technik durchgerungen haben, um Zählwerte zu übertragen und (zukünftig) über die Steuerbox auch Schaltungen zu realisieren.
                            Beides hat aber nichts mit der Übertragung ins drahtgebundene Telefonnetz zu tun; folglich landen die auch nicht im APZ-Feld, sondern im RFZ. Denn da gehören die auch hin.

                            Nun hat man das - trotz das es niemand nutzt - mal vor Ewigkeiten genau das in die VDE als Norm reingeschrieben. Früher mit dem Bestreben, dass man Daten über das Telefonnetz versenden kann; heute jedoch in Zeiten von billigem Mobilfunk oder LoRaWAN wird niemand für Telefonleitungen viel Geld bezahlen wollen, um Daten zu übertragen, die über die drahtlosen Medien wesentlich günstiger zu übertragen sind. Zumal dann noch ein weiterer Netzbetreiber ins Spiel kommt, der die Telefonleitung unterhält und entstören müsste, wenn die Leitung zum Zähler gestört ist. Und da der Router oder das Modem sogar dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber gehört, müsste der bei Entstörung zusammen mit der Telekom und dem Kunden (irgendwer muss die ja ins Haus lassen) alles gemeinsam terminieren. Viel Glück!
                            Da wird niemand auch nur ansatzweise ein Interesse dran haben. Mobilfunktechnisch ist das viel einfacher: ist das Netz da, funktioniert auch die Datenübertragung. Wenn nicht, ist das Mobilfunkmodem oder die SIM kaputt. Nichts, was der Zählermonteur nicht selbst tauschen könnte. Da braucht man nicht noch zusätzlich die Telekom, die da erst mal die Leitung prüft. Daher ist die Wahrscheinlichkeit gegen Null gehend, dass dieses Feld zukünftig irgendwer zweckbestimmt nutzen wird.

                            Man normt folglich was, was technisch gar nicht zwingend notwendig ist. Ob das Feld in der künftigen 4100 Bestand haben wird - ich weiß es nicht.
                            Sollte das Urteil auf das APZ-Feld angewendet werden, müsste es zumindest aus der 4100 verschwinden. Das war zumindest die Aussage des Autors in der DE.

                            Zum Thema des Bestandschranks: falls auf das APZ-Feld bestanden werden sollte, würde ich dem Netzbetreiber die Frage stellen, ob es nicht daneben zu bauen sei. Da scheint ja Platz zu sein…

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                              #15
                              So Ihr Lieben,
                              habe gerade eine wirklich tolle Nachricht von dem von mir beauftragten Meister erhalten:
                              "[...]ich konnte die Stadtwerke überzeugen, dass kein Mensch Kaskadenschaltungen will.[...]"

                              Weiter bekam ich von den Stadtwerken selber die Info per Mail, dass ich kein APZ nachrüsten müsse; sie von der Verpflichtung absehen.

                              Das spart mir eine Menge Geld und Aufwand.

                              Danke nochmal für die Tipps und Infos.

                              Gruß Oliver

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