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Neubau - Crestron oder KNX

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    #31
    Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen
    Hallo Kollege..

    ich klinke mich hier nur wirklich kurz mal ein: Was hast Du eigentlich "übrig" für die Gebäudeautomation. Ich meine das Invest? Gibt es ein Angebot von Creston, welches verglichen werden kann?

    Gruss Peter
    Hallo Peter

    ein Angebot über ein Crestron System habe ich schon. Welche Kompenenten wären da für dich interessant?

    Gruß
    Christian

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      #32
      Hallo Christian..

      seltsame Frage an mich: Ich kenne doch die Komponenten in Deinem Angebot nicht, ohne das Angebot zu haben :-)

      Dachte Du möchtest Creston und KNX vergleichen? Wie sollen wir etwas vergleichen, wenn ich die Anforderung von Dir bzw. das Angebot nicht kennen? Aber ich habe mir wirklich nicht die Mühe gemacht alle Beiträge auf 4 Seiten zu lesen. Eventuell hast Du ja die Anfordungen und Dein Budget bereits genannt.

      Gruss Peter
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        #33
        Kannst Du das anonymisierte Angebot hier mal hochladen?

        Würde mich sehr interessieren was bei Crestron so aufgerufen wird.

        Die Budgetfrage ist natürlich auch nicht unerheblich.


        Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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          #34
          Ich glaube das Angebot von Crestron bzw. für Crestron Komponenten würde uns alle hier interessieren
          Mit freundlichen Grüßen
          Niko Will

          Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
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            #35
            Mal eine rechtliche Frage an die, die selbst Angebote an Kunden geben:
            Wenn nichts darüber drauf steht, darf ich dann ein an mich persönlich gerichtetes Angebot einer Firma veröffentlichen, darf ich dies anonymisiert tun, mit dem Risiko, das andere Leser trotzdem herausfinden, von wem es kommt? Oder darf der Angebotsabgebende davon ausgehen, das ich so etwas vertraulich behandele, so wie es bei privater Post auch erwartet wird?

            Ich erwarte hier jetzt keine umfassende Rechtsberatung, aber wie würdet Ihr reagieren, wenn ein von Euch an einen privaten Interessenten abgegebenes Angebot frei zugänglich im Internet auftaucht, was macht es für einen Unterschied, wenn der Anbieter zwar nicht lesbar ist, aus anderen Beiträgen darum herum aber trotzdem ersichtlich ist, von wem es kommt?

            Ich bin mal neugierig, weil (nicht nur hier) immer öfter Menschen im Internet in aller Öffentlichkeit gerne von anderen Bestätigung oder aber bessere Angebote erhoffen. Nun kann jeder sein eigenes Privatleben so weit veröffentlichen, wie es die Gesetze erlauben, aber was ist, wenn es ungefragt Dritte betrifft? Ist ein Angebot dahingehend schützenswert, oder nicht?
            Tessi

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              #36
              Nach meiner Ansicht dürfte die Schöpfungshöhe der meisten Angebote nicht ausreichen um einen urheberrechtlichen Schutz als Werk zu erlangen.

              Aber: Zum allgemeinen grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht gehört neben dem Privat- auch die Geheimsphäre und weiterhin das Recht zur freien Berufsausübung. Da ein öffentliches Interesse kaum höher zu bewerten sein wird als die des Persönlichkeitsrechtes und des Rechtes zur freien Berufsausübung, dürfte auch bei Geschäftspost ein Veröffentlichungsverbot grundsätzlich anzunehmen sein.

              Ich persönlich als Geschäftsmann würde sehr heftig reagieren, wenn ein Interessent ein Angebot von mir veröffentlichen würde. Weil das empfinde ich als Verletzung eines Geheimnisses und nebenvertraglicher Pflichten.

              Es ärgert mich bereits regelmäßig, wenn ich in Foren Zitate oder eMails aus persönlichen Anfragen zu Verfügbarkeiten usw. lese.

              lg

              Stefan

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                #37
                Ich habe bis vor Kurzem im PV Forum mitgelesen. Die Betreiber dort haben ein Template für Angebotsvergleiche generiert. War für mich sehr hilfreich, für meinen Solateur auch. Ich glaube dass ist leider bei unserem Thema hier nicht möglich, wenn auch wünschenswert.

                Eine neutrale Tabelle mit eindeutigem Produkt und Preis sehe ich als absolut unkritisch.

                Oder darf der Angebotsabgebende davon ausgehen, das ich so etwas vertraulich behandele, so wie es bei privater Post auch erwartet wird?
                An einem üblichen Angebot ist wenig vertraulich. Im Normalfall sieht das der Architekt, seine Mitarbeiter, der Bauleiter, der Auftraggeber etc. Oft bekommt bei einer Ausschreibung sogar dein Wettbewerber den Tip zu teuer ... Ich habe mehrfach erlebt, dass nach Auftragsvergabe sogar die Vergabesummen genannt wurden.

                Es ärgert mich bereits regelmäßig, wenn ich in Foren Zitate oder eMails aus persönlichen Anfragen zu Verfügbarkeiten usw. lese.
                Du weißt bestimmt was du tun musst, damit du dich nicht mehr ärgerst

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                  #38
                  Zitat von dietmar1 Beitrag anzeigen
                  An einem üblichen Angebot ist wenig vertraulich.
                  Ich denke da täuscht Du Dich - auch wenn es manchmal anders gehandhabt wird.


                  Zitat von dietmar1 Beitrag anzeigen
                  Im Normalfall sieht das der Architekt, seine Mitarbeiter, der Bauleiter, der Auftraggeber
                  Nun, das sind auch die Gruppe welche das Angebot anfordern bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Es ist nur eine ganz andere Sache, ein individuelles Angebot im Internet zu veröffentlichen.


                  Zitat von dietmar1 Beitrag anzeigen
                  Du weißt bestimmt was du tun musst, damit du dich nicht mehr ärgerst
                  Ja, es gibt keine vertraulichen Auskünfte mehr.

                  Stefan

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von dietmar1
                    An einem üblichen Angebot ist wenig vertraulich.
                    Ich denke da täuscht Du Dich - auch wenn es manchmal anders gehandhabt wird.
                    Leider nicht. Ich verantworte in einem größeren Unternehmen einen Vertriebsbereich mit mehrstelligen Millionen und habe mich nicht nur einmal darüber geärgert, dass sogar Angebote mit Vertraulichkeitsklauseln weitergegeben wurden - unsere Juristen sahen da wenig Möglichkeiten.

                    individuelles Angebot im Internet zu veröffentlichen
                    Full Ack.

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                      #40
                      Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                      Ich denke da täuscht Du Dich - auch wenn es manchmal anders gehandhabt wird.
                      Das ist jetzt ein Punkt, der wohl geklärt werden sollte. Was der "normale" Bürger für vernünftig hält und was der Gesetzgeber da so verordnet hat, ist ja oft genug zweierlei.
                      Also ist ein persönliches Angebot also per se vertraulich (zu behandeln) auch wenn das nicht draufsteht? Bitte jetzt kein Wunschdenden, sondern nur, was sich juristisch auch einigermaßen begründen lässt. Ich habe da im Moment einfach gar kein Gefühl, wie ich ein Angebot da einstufen muss. Einerseits darf sich normalerweise jeder, der mir Informationen zukommen lässt, zunächst mal darauf verlassen, das diese nicht weitergegeben werden. Andererseits sehe ich einfach auch nichts die Privatsphäre gefährdendes an einem einfachen geschäftlichen Angebot.
                      Tessi

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                        #41
                        Back2Topic please.

                        Rechtsberatung machen wir hier nicht.

                        Danke!

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                          #42
                          Ich hab das oben bereits erklärt (und natürlich recherchiert, ich schreibe nie einfach nur nach Wunschdenken drauf los).

                          Wer sich gerne selbst durchwühlen möchte:
                          Computerfrage: Mails nie ohne Zustimmung veröffentlichen - Digital - Medien - Tagesspiegel
                          Veröffentlichung original Geschäftspost Internet Urteile
                          Gefahren des Web 2.0 - Finger weg von Emails und Briefen - Unautorisierte Veröffentlichung ist tabu! : aufrecht.de

                          lg

                          Stefan

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                            #43
                            Zitat von dietmar1 Beitrag anzeigen
                            ...und habe mich nicht nur einmal darüber geärgert, dass sogar Angebote mit Vertraulichkeitsklauseln weitergegeben wurden - unsere Juristen sahen da wenig Möglichkeiten.
                            Soll bedeuten, selbst explizit enthaltene Vertraulichkeitsklauseln hätten vor Gericht keinen Bestand?
                            Das würde im schlimmsten Fall bedeuten, das solche Klauseln gar nicht enthalten sein dürften (denn nur dann sind sie normalerweise einfach nichtig ohne das man dagegen klagen kann). Und das wiederum würde bedeuten, das deutsche Gerichte anscheinend tatsächlich Angebote nicht als schützenswert einstufen...

                            Hart für die Anbieter...


                            Nachtrag: Die Links von Stefan muss ich bei nächster Gelegenheit mal durcharbeiten...
                            Tessi

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                              #44
                              Hallo!

                              Ich weiss das die Diskussion schon recht Fortgeschritten ist und ich hier neu bin.
                              Da ich aber in Heimautomation ein wenig Erfahrung habe wollte ich die Punket mal aufführen vielleicht hilft es ja dem Ein oder Anderen ggf auch später einmal:

                              Creston:
                              Technisch ist alles möglich, nur das Kleingeld muss man haben. Wenn es um das Budget geht ist vor allem die Programmierung ein Punkt denn die kann auch bei Kleinigkeiten unheimlich teuer werden und ausufern - da legen sich Installateure manchmal auch ungern auf eine Betrag fest - die Folgen kann sich dann ja jeder denken. Des weiteren ist Crestron glaube ich immer noch an den Installateur gebunden - man kann so ohne weiteres keinen Zweiten heranziehen/wechseln (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege) - DIY ist nicht möglich.
                              Crestron zieht sich meiner Ansicht nach Schritt für Schritt aus dem Bereich der Heimanwender Bereich zurück - siehe schwacher bzw mässiger Erfolg der Prodigy Serie in den USA bei dem Versuch verlorene Marktanteile zurück zu erobern (Info von meinem Händler der inzwischen Crestron auch nicht mehr vertritt)

                              Vorteile:
                              Alles ist machbar
                              GUIs können frei gestaltet werden
                              Eigentliche keine Einschränkung der 3rd Party-Komponenten

                              Crestron würde ich dennoch nur wählen wenn Geld keine/nur eine untergeordnete Rolle spielt.

                              Wir haben ein System von Control4 (in Europa eher noch wenig verbreitet) und haben damit insgesamt gute Erfahrungen gemacht.
                              Vorteil ist dass die Hardware ist nicht übermässig teuer ist, die Pogrammierungskosten sich im Rahmen halten und einiges auch selber mit der Software DIY erledigt werden.
                              Des Weiteren kann man ganz einfach iOS und Android Geräte als Bedieneinheiten verwenden.
                              Insgesamt gibt es Treiber für mehr als ausreichende 3rd Party Audio und Video Komponenten.
                              Für Europa gibt es inzwischen glaube ich auch die eigenen C4 Lichtschalter und Dimmer, es kann aber auch über einen EIB Treiber EIB-Lichtschalter, Bewegungsmelder und andere Komponenten gesteuert werden.
                              Es ist Ethernet basiert ohne teure bus-kabel.


                              Nachteile:
                              HW Auswahl nicht unbegrenzt
                              GUI nicht ganz vollständig den eigenen Anforderungen anzupassen
                              In Europa gering verbreitet

                              Nur mal ein Vorschlag, solche Home-Automation Systeme gibts ja wie Sand am Meer

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                                #45
                                Hallo Kollegen..

                                also ein "Vergleich" ist wirklich sehr schwierig, wenn man die Grundinformationen nicht besitzt.

                                Es glaube es spricht nichts dagegen, wenn der Fragesteller die Komponenten und deren Anzahl ohne Preise und Anbieter es Ursprungsangebotes hier einstellen würde.

                                Noch lieber wäre mir allerdings das Konzept des Fragestellers. Dieses muss ja vorhanden sein; denn ohne Konzept gäbe es kein Creston-Angebot.

                                Gruss Peter
                                Smart Building Design GmbH (everything) - www.smart-building-design.com
                                Smart Building Services GmbH (Onlineshop) - www.knxshop4u.ch
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