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  • gaert
    antwortet
    Vermutlich möchte der ein oder andere ein paar Lösungen aus dem Quelltext "ausleihen", um dann ein eigenes (ähnliches) Projekt ins Leben zu rufen? Es gab mal Zeiten da wurde der Quelltext in Hochsicherheitstresoren gelagert - heutzutage muss alles quelloffen und verfügbar sein (zumindest könnte man diesen Eindruck gewinnen). Mit anderen Worten: Es gibt nicht nur OpenSource uff der Welt - ClosedSource ist noch immer weit verbreitet, auch im kostenlosen Segment.

    @vento66
    Ich würde mich nicht mit Händen und Füßen dagegen wehren Aber ich möchte dies auch nicht als Bedingung formulieren, denn dies ist allein schon rechtlich kompliziert und letztlich auch nur schwer zu kontrollieren. saegefisch ist mit mir per PM in Kontakt bezüglich seiner Idee eines "Spendenaufrufs" - dies ginge ja in eine ähnliche Richtung. Ich bin aber zur Zeit zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt, daher wartet er noch auf eine Antwort...

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  • RBender
    antwortet
    Euren Deckmantel verstehe ich sehr wohl... Euren Antrieb suche ich!

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  • Jever
    antwortet
    Dann lies halt noch ein paar Male, vll. verstehst Du's ja irgendwann...

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  • RBender
    antwortet
    So hab mal alles durchgelesen und frage mich, warum die Sache mit der Offenlegungslizenz ständig wieder befeuert wird! Ich denke die meisten der Nutzer könnten mit dem Quelltext eh nichts Anfragen und wollen ihn auch gar nicht. Sie wollen das Produkt so wie es aktuell verteilt wird.
    Wer verfolgt hier warum welches Ziel? Wem nutzt diese Diskussion? Will man @gaert vielleicht sogar die Lust an diesem Projekt verderben???

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  • vento66
    antwortet
    Zitat von gaert Beitrag anzeigen
    Zum Thema "Einsatz beim Kunden": Ich habe mich dazu schon vor einiger Zeit geäußert - dies ist absolut möglich und erlaubt, ohne Einschränkungen. Natürlich hätte ich etwas Bauchschmerzen, wenn Ihr EDOMI für "tausende" Euro an den Kunden vertickt, aber das geht mich am Ende nichts an.
    Zu dem Thema wäre es nett wenn Du Dich da irgendwann noch mal äussern würdest. Ich find die Software echt genial, und könnte mir auch vorstellen die beim Kunden einzusetzen. Natürlich soll dann auch ein monitärer Ausgleich in deine Richtung fliessen.Ich habe edomi bis jetzt in 2 Anlagen bei Freunden im Einsatz, und würde mich sogar trauen die beim Kunden einzusezten. Jetzt nicht unbedingt für tausende von Euros, sondern für den Einrichtungsaufwand + einen Beitrag x in deine Richtung. Von mir aus auch gerne als Spende über Paypal oder ähnliches. Ich finde jeder der dieses Stück Software gewerblich vertreiben will, dem wird es sicher nicht schwerfallen ein paar Euros an Dich zu überweisen.

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  • gaert
    antwortet
    Witzige Diskussion... Ich habe die GPL in der Tat so verstanden, dass der Source nicht(!) unbedingt offen sein muss, sofern keine fremde Sourcen verwendet werden. Und dies ist 100% zutreffend: EDOMI ist 100% Eigenleistung und nutzt keinerlei fremde Sourcen oder Routinen.

    Zum Thema "Einsatz beim Kunden": Ich habe mich dazu schon vor einiger Zeit geäußert - dies ist absolut möglich und erlaubt, ohne Einschränkungen. Natürlich hätte ich etwas Bauchschmerzen, wenn Ihr EDOMI für "tausende" Euro an den Kunden vertickt, aber das geht mich am Ende nichts an.

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  • Jever
    antwortet
    @Claus: Keiner kann Dir verbieten, (Konfigurations-)Dienstleistungen anzubieten, Du "verkaufst" ja nicht das Produkt...
    Mglw. wenn der Ersteller kommerzielle Nutzung ausschließen würde, was ich bei Edomi bisher noch nicht gelesen habe. Aber da bin ich auch überfragt mit den rechtlichen Aspekten. Daher wäre schon in ureigenstem Interesse der Anhängerschaft eine Klärung dazu wünschenswert.

    Ich denke, Christian wird sich aufgrund dieser Diskussionen sowieso demnächst mit den Alten Naiven beschäftigen, die er hat ;-)
    Und letztendlich entscheidet er allein, wie es mit "seinem Baby" weitergeht, womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion wären...
    Zuletzt geändert von Jever; 14.01.2017, 18:36.

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  • Claus.Mallorca
    antwortet
    Zitat von Jever Beitrag anzeigen
    Sicher, jeder entscheidet für sich selbst, sind wir d'accord, solange es den Einsatz in den eigenen 4 Wänden betrifft. Du setzt Edomi auch beim Kunden ein bzw. würdest es einsetzen? Da wären wir nicht mehr d'accord ;-)
    Aber wie Du schon sagst, jeder wägt das Für und Wider für sich selbst ab und entscheidet das für sich selbst...
    Hmmmm, wie ist das denn lizenztechnisch, wenn jemand Edomi bei einem Kunden einsetzt? Ist das nicht erlaubt, oder würde es reichen, Christian zu fragen, welcher Obolus vom Kunden zu entrichten ist...... Der Kunde hätte doch die Möglichkeit, Edomi selber einzurichten und somit im rechtlichen Rahmen zu bleiben! Wäre es eine rechtliche Grauzone, wenn er den Systemintegrator anheuert, Edomi für ihn zu konfigurieren? In meiner Rechtsauffassung darf ich Edomi nicht als fertiges Produkt dem Kunden anbieten - ich kann ihn aber darauf hinweisen, dass es da ein geniales Produkt gibt.....

    Bin ich da auf dem Holzweg?

    gemäß Wikipedia darf GPL auch kommerziell eingesetzt werden
    Zuletzt geändert von Claus.Mallorca; 14.01.2017, 18:10. Grund: Wikipedia nachgereicht

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  • Claus.Mallorca
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Smurf hast Du von Gira schon die sourcen für den HS bekommen?????
    Ist der HS GPL ???? Wusste ich gar nicht!

    Das was gaert hier gezaubert hat ist unfassbar genial! Und ich bin dagegen, ihn durch sinnlose Diskussionen vor den Kopf zu stoßen!
    Zuletzt geändert von Claus.Mallorca; 14.01.2017, 17:42.

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  • SeatSLF
    antwortet
    Hat jetzt schon jemand Gira verklagt weil der Colorpicker nur unter Windows läuft?
    Ich mein das Teil wird überall in den "Prospekten" gezeigt, da steht nirgends das es in den Apps nicht läuft.
    (zumindest indem Zeitraum als es mich noch interessierte)
    Und so richtig zufriedenstellend funktioniert das Teil auch nicht.

    Sollen sich die, die Edomi wegen "verschlüsseltem" Core nicht mögen, mit dem HS rumärgern.

    Ich wäre auch bereit für Edomi was springen zu lassen
    gaert lass dich nur nich von solchen Diskussionen demotivieren

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  • henfri
    antwortet
    Zitat von Smurf Beitrag anzeigen
    henfri Gira verkauft eine Kiste mit zugesicherten Funktionen. Wenn die nicht funktionieren, dann ist Gira laut Gesetz nachbesserungspflichtig. Das hat mit der Lizenz der Software, die da drauf läuft, exakt gar nichts zu tun.
    Ich wollte nicht ausdrücken, dass die Nachbesserungspflicht mit der GPL zusammenhängt.
    Aber: Dass eine Software kommerziell vertrieben wird kann einem eine gewisse Sicherheit geben. Diese möchte ich haben, wenn ich viele Stunden in die Konfiguration der Software investiere. Die Sicherheit kann ich durch die GPL oder einen kommerziellen Vertrieb erhalten.

    Gruß,
    Hendrik

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  • jonofe
    antwortet

    Screenshot from 2017-01-14 16-00-59.png

    Solange in dem nicht offenen Teil von EDOMI keine fremden SW Komponenten verwendet werden die unter GPL stehen, ist es aus meiner Sicht keine Verletzung der GPL, da Christian der Urheber der SW ist. Ja, es mag sein, dass es vielleicht nicht im Sinne der GPL ist, aber damit muss man sich dann abfinden oder EDOMI einfach nicht nutzen. Und für die meisten EDOMI Nutzer scheinen die Vorteile dieser SW die Risiken deutlich zu überwiegen.

    Vielleicht sollte ich jetzt mal überlegen, unter welche License ich meine LBS stelle? Wobei, ohne Lizenz gilt ja das Copyright, so dass jeder, der Sourcecode ohne Lizenz verwenden möchte, um Erlaubnis fragen muss. Ist es wirklich das was zielführender wäre? Ich bezweifle das ...

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  • Brick
    antwortet
    Geht das jetzt alles nicht ein bisschen weit ?

    wird schon seeeeehr OT!!

    evtl. einen eigenen Thread in einem anderen Subforum aufmachen ?

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  • Smurf
    antwortet
    Leute, Gira behauptet nirgends dass die gesamte Software auf der Kiste unter der GPL steht (zumindest habe ich das nirgends gefunden; wenn dem doch so ist, dann erleutchtet mich bitte). Wenn ich einen GPL-Unterbau für meine eigene Software nutze, muss man auch nur die Sourcen des Unterbaus vorhalten. Das Argument geht somit am Thema vorbei.

    henfri Gira verkauft eine Kiste mit zugesicherten Funktionen. Wenn die nicht funktionieren, dann ist Gira laut Gesetz nachbesserungspflichtig. Das hat mit der Lizenz der Software, die da drauf läuft, exakt gar nichts zu tun.

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  • Jever
    antwortet
    Richtig, Dariusz, ich bin jetzt hier auch raus ;-)

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