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Installation "klassische" Nullung - Renovierung nötig oder nicht?

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    Installation "klassische" Nullung - Renovierung nötig oder nicht?

    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage nicht in eigener Sache:

    Freunde von uns haben sich ein Reihenhaus Baujahr 1970 gekauft.
    Elektro ist bisher nicht gemacht worden (Ausnahme paar Steckdosen ausgetauscht), also im Wesentlichen > 45 Jahre alt. Netzform ist TN-C mit "klassischer" Nullung. Leitungen zum Verteiler sind wohl schon dreiadrig, dritte Ader aber nicht benutzt. Steckdosen und Schalter vieles ganz alt. Vermutlich auch Dosenklemmen zum Schrauben verwendet.
    Verteiler ist ein Tableau mit Schraubsicherungen 4x4=12 Sicherungen für das ganze Haus. Es sind auch gar keine dezentralen FIs eingebaut.
    Die Krönung war eine Leuchtstoffleuchte in der Duschnische in Höhe des Duschkopfs für die als Anschlussleitung eine Stegleitung nackt aus einer Fließenecke rauskommt.

    Ein Elektriker hat schon draufgeschaut und gemeint, es müsste alles neu gemacht werden. Dies ist von Teilen der Verwandtschaft gleich in Frage gestellt worden mit der Begründung, dass der Elektriker ja so das meiste Geschäft machen würde und deshalb vor allem aus Eigeninteresse dazu raten würde.

    Da die Netzform ja ein hohes Risiko birgt, denke ich auch, dass das dringend geändert werden sollte. Ich bin mir aber bei den Leitungen nicht sicher, ob man die nicht doch weiterverwenden kann - wenn man die begrenzte Anzahl an Stromkreisen in Kauf nimmt oder nur partiell z.B. für Waschmaschine im Keller einen weiteren dazufügt - so dass man um den kompletten Aufwand rumkommt.

    Da das ja eine große Investition ist, schrecken die Freunde davor zurück und überlegen, jetzt erstmal nur eine kleine Lösung mit Nachrüsten von Steckdosen-FIs in den Bädern zu machen und sonst alles zu lassen. Vielleicht dann mal in 10 Jahren erneuern.
    Wahrscheinlich auch gar keinen e-Check, obwohl der Zustand der Anlage unbekannt ist. Ich halte das für höchst risikoreich.

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße, Bernhard
    Zuletzt geändert von Cepheus73; 21.02.2017, 14:14. Grund: Gibt keinen direkten Zwang zur Änderung, daher umformuliert.

    #2
    Die Pflicht, eine E-Installation erneuern zu müssen ergibt sich nicht zwingend aufgrund des Alters oder der Netzform - nur die Reparatur/Beseitung offensichtlicher Mängel.

    Allerdings ist die Installation heutzutage alles andere als zeitgemäß u. eine Modernisierung mehr als ratsam.

    Lustigerweise wird in der E-Installation immer gespart, aber ein neues Bad mit goldenem Wasserhahn muss es schon sein.
    Gruss
    GLT

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      #3
      Ja, stimmt. Hab das falsch ausgedrückt. Besser wäre gewesen, dass das meiner Meinung nach "dringend geändert werden sollte".
      Zuletzt geändert von Cepheus73; 21.02.2017, 14:15.

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        #4
        Was mich überrascht hat: Vor dem Kauf waren sie sogar mit einer Sachverständigen drin. Auch wenn das in aller Regel Architekten oder Bau-Ings sind, sollten die doch trotzdem solche Dinge auf dem Schirm haben. Der einzige Hinweis der SV (angesichts der Schraubsicherungen) war, dass man da vielleicht einen neuen Verteiler hinmachen sollte.
        Dass der Rest auch modernisierungsbedürftig ist, kam für unsere Freunde jetzt natürlich überraschend und nach dem Kauf und damit abgeschlossener Finanzierung ist der Spielraum jetzt natürlich sehr eingeschränkt. Hier springen auch keine goldenen Wasserhähne oder so raus.

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          #5
          Zitat von GLT Beitrag anzeigen
          Die Pflicht, eine E-Installation erneuern zu müssen ergibt sich nicht zwingend aufgrund des Alters oder der Netzform - nur die Reparatur/Beseitung offensichtlicher Mängel.

          Allerdings ist die Installation heutzutage alles andere als zeitgemäß u. eine Modernisierung mehr als ratsam.
          Das haben wir damals aber anders gelernt.
          Eine Elektroinstallation hat eine "Lebenserwartung" von 30-40 Jahren.
          Nach dieser Zeit kann man sich nicht mehr auf Bestandsschutz berufen und die Anlage muß nach den neuen Vorschriften ertüchtigt werden.

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            #6
            Schön, dass ihr was gelernt habt - und nun? Muss ich jetzt nach 30, 31, 32 Jahren erneuern oder erst bei 39 oder 40?
            Und habt ihr auch gelernt, dass das techn. Vorschriftenwerk den Begriff "Bestandsschutz" weder definiert, noch verwendet, auch wenn es gerne beim Fachsimpeln angewand wird?

            Es gibt durchaus Neufassungen, die eine Anpassungspflicht hervorrufen - dies ist aber nicht generell so.

            Wäre dem so, wäre 60% aller deutschen Bauten derzeit eine Baustelle.
            Zuletzt geändert von GLT; 21.02.2017, 14:44.
            Gruss
            GLT

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              #7
              Das Problem ist eher, daß das Ganze niemand kontrollieren kann und will.
              Einzig der Energieversorger hat hier etwas die Hand drauf, wenn er den Zähler tauscht.
              In der Mietwohnung meiner Mutter waren die Zähler auf den alten schwarzen Kunststoffzählertafeln angebracht.
              Also vor 2 Jahren die Zähler aufgrund der abgelaufenen Eichfrist getauscht werden mußten bestanden die Stadtwerke darauf das zB ein neuer Zählerschrank etc kommt.

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                #8
                Deshalb hat man den E-Check ins Leben gerufen u. z.B. Vermieter in die Pflicht genommen.
                Aber auch hier gilt, ist die Anlage generell i.O. - kein Zwang.
                Gruss
                GLT

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                  #9
                  Übrigens: RCD-Steckdose im Bad nachrüsten ist löblich aber Sinnfrei und nicht stand der Technik, da in Bädern und Schwimmbändern immer die komplette, elektrische Anlage zu schützen ist und die Zuleitung gehört zur elektrischen Anlage.

                  Ansonsten stimme ich dem Kollege vollkommen zu. Die Anlage auf RCD Tauglichkeit zu prüfen ist Mühsam und kann zu vielen Fehlauslösungen führen.

                  Deine Bekannten müssen sich dann klar sein, sie sind im Zustand X gefangen. Es wird keine weitere Steckdose mehr verlegt und auch sonst können nur Reparaturen und keine neu Installationen ausgeführt werden! Dazu haben sie den eventuell Murks in der Wand, den so keiner sieht. Ich als Elektriker würde da auch nichts mehr anfassen und auf eine komplette Neuinstallation bestehen, sonst lehne ich dankend ab.
                  Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                    #10
                    Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                    Deshalb hat man den E-Check ins Leben gerufen u. z.B. Vermieter in die Pflicht genommen.
                    Aber auch hier gilt, ist die Anlage generell i.O. - kein Zwang.
                    Falsch.

                    Bestandschutz im Baurecht gilt solange einer der folgenden Punkte betroffen ist.
                    • die bauliche Anlage zerstört, verbraucht oder eine Einsturzgefahr besteht,
                    • wesentliche Um- oder Ausbaumaßnahmen erfolgt sind,
                    • Gefahren für Leib und Leben von der Anlage ausgehen,
                    • Spezialregelungen eine Anpassung erfordern oder
                    • Eingriffe in die Statik etc. erfolgt sind.

                    So, nach 40 Jahren ist eine elektrische Anlage verbraucht.
                    Schalter und Steckdosen sind verschliessen.
                    Die Isolation der Kabel ist nicht mehr garantiert.
                    Desweiteren geht gerade im Bad von einer elektrischen Anlage eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben aus wenn kein RCD vorhanden ist.

                    Womit begründest du nun deine These, das man eine 80 Jahre alte Elektroinstallation noch verwenden darf?

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                      #11
                      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                      So, nach 40 Jahren ist eine elektrische Anlage verbraucht.
                      Ist das Kupfer schon noch 40 Jahren leer?
                      Gruß
                      Frank

                      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                        #12
                        Alexander79 da du ja so gerne auf dem Wort Bestandsschutz herum reitest und ich bin es leid das Gegenteil zu erklären. Ich habe alle gängigen Normen für das Elektrohandwerk da, bitte sag mir wo ich den Begriff und diese Definition finde, dann drucke ich es mir aus. Rahme es und hänge es mir über den Schreibtisch! endlich!
                        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                          #13
                          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                          So, nach 40 Jahren ist eine elektrische Anlage verbraucht.
                          Du meinst vermutlich den letzten Satz hier auf Seite 5?
                          http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf

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                            #14
                            Zitat von volkerm Beitrag anzeigen

                            Du meinst vermutlich den letzten Satz hier auf Seite 5?
                            http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf
                            Ich glaube Volker redet wirr...


                            Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

                            eingehalten worden sind.
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                              #15
                              Roman, weil es so kompliziert ist: Seite 5 laut Seitennummer = Seite 7 des PDF-Dokuments.

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