Zitat von ididdi
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Eine gewisse Abweichung wird dem Planer auch eingeräumt. Die 9.000€ für die Leerrohre würden bei einer Bausumme (für das Gewerk) von 200.000€ wohl als Abweichung durchgehen.
Außerdem sind die einzelnen Positionen der Kostenermittlung unerheblich. Es gilt die Endsumme. DH, wenn der Planer eine Position zu dünn angesetzt hat, dann kann das durch aus durch eine andere Position ausgeglichen werden. Man wird ja nicht überall zu wenig massen angesetzt haben oder? Und der Bauherr bekommt jetzt nicht die Kosten für die Leerrohre obwohl er insgesamt genau das ausgegeben hat, was vorher ermittelt wurde.
Wenn im Rahmen der Umsetzung festgestellt wird, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten wird, muss dem Planer eingeräumt werden, die Planung anzupassen. DH wenn der Kostenrahmen unbedingt einhalten werden muss, dann dann müssen durch die Umplanung eventuell auch Abstriche hjngenommen werden. Natürlich dürfen diese Änderungen nicht so tief eingreifen, das sich die Sinnhaftigkeit des Projektes stellt.
Ach ja ich bin kein Jurist, ich mache also keine juristischen Beratungen!


) zum Einsatz anstelle KNX ?
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