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Neue Elektroinstallation mit einem FI

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    [Elektro] Neue Elektroinstallation mit einem FI

    Eine Altbauwohnung wurde saniert und im Zuge dessen auch die Elektroinstallation erneuert.

    Der Elektriker hat nur einen FI-Schalter installiert. Ist dies zulässig oder müssen Bad und restliche Steckdosen auf separaten FI liegen?
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    #2
    Ich hoffe mal das die UV mit maximal 35A vorgesichert ist.

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      #3
      Es dürfen im Fehlerfall nicht mehr als 50% der Stromkreise ausfallen. Hier sind es 100% Oder gehen etwa nicht alle LS über den RCD?

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        #4
        DIN 18015 Teil 2 sagt aus, dass durch Abschalten eines RCD es nicht zum Ausfall aller Stromkreise führen darf.
        Dies setzt somit mind. 2 RCD voraus - von 50% steht da nix...

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          #5
          Ich denke, vento66 meinte damit, dass der Elektriker vielleicht nur die Hälfte der Stromkreise an den RCD gehängt hat.
          Leider hatte ich keine Möglichkeit, die Steckdosen auf FI zu testen oder hinter die Blende zu schauen. Hoffen wir mal, dass alle am FI hängen...

          Wenn ihr den Elektriker "als normaler Kunde" beauftragt hättet, wäre das ein Grund, Nachbesserung zu verlangen oder ist das einer der vielen "DIN muss nicht erfüllt werden, außer sie ist explizit Vertragsbestandteil"-Fälle?

          Hat der Mieter der Wohnung irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter (Auftraggeber)? Ist eine solche Elektrik ein "Mangel" an der Wohnsache?

          Der Elektriker hat in dem Fall sowieso Mist gebaut und vieles "vergessen", was beauftragt und sogar an den Wänden mit den elektrischen Symbolen aufgezeichnet war. Darauf angesprochen hat er die vergessenen Sachen "aus dem Angebot herausgenommen", statt nachzubessern. Bei der Nachbesserung hätte er sehr sicher draufgelegt, da Malerarbeiten erneut nötig geworden wären. Aber das ist eine andere Geschichte, die mit dem Verteiler und dem FI nichts zu tun hat.

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            #6
            Zitat von Robby Beitrag anzeigen
            Ich hoffe mal das die UV mit maximal 35A vorgesichert ist.
            Die Hauptverteilung konnte ich leider nicht ansehen, aber ich verstehe warum das so sein muss.
            Es war insgesamt ein sehr kurzer Besuch und die Elektrik war nur eins von vielen mangelhaft ausgeführten Gewerken. Fehlende oder falsch platzierte Steckdosen sind eine Sache, Sicherheit eine ganz andere.

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              #7
              Vor allem ist die Verteilung viel zu klein.
              Je nach Größe der Wohnung müßte sie sogar 4 reihig sein.

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                #8
                Wieso müsste sie größer sein? Richtet sich das nicht nach den Geräten, die drin sind?
                Es ist eine Altbauwohnung mit 2 Zimmern, schätze mal 70 qm.

                Die zentralen Fragen habe ich oben geschrieben:
                Muss der AG (Vermieter) das so akzeptieren oder kann er Nachbesserung fordern?
                Welche Forderungen kann der Mieter an den Vermieter stellen?

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                  #9
                  In AT muss ein FI bei Neuvermietung eingebaut sein. Dies gilt auch für Altbauten...
                  Der Verteiler muss 30% Platzreserven haben, dies könnte der AG einfordern, ob es
                  was bringt keine Ahnung?!

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                    #10
                    Als wir vor etw 3 Jahren unseren Altbau renoviert haben wurde der alte Hausanschluss und Sicherungen gleich in der ersten Woche erneuert (Wechselstromzähler mit 20A).

                    Vom Elektriker unseres damaligen Vertrauens wurde kurzfristig ein fertiger Zählerkasten mit zwei Feldern eingebaut.

                    1 FI 3pol mit 40A! über dem Zählerplatz im linken Feld.
                    im rechten Feld fanden sich dann 24! Sicherungen mit 16A! inkl. Wago Klemmen (keine Reihenklemmen).

                    Der SLS vor dem Zähler ist ein 63er.

                    Der Zählerplatz wurde im Verlauf der Bauarbeiten (6 Monate )und Einbau der Aktoren in einer zweiten Phase noch umgebaut! Manches aber nur aufgrund unseres nachfordernden Wunsches! In der ersten Bauphase hat es aber den Elektriker und anscheinend auch nicht den Beauftragten von den Stadtwerken beim Zählereinbau und der Abnahme interessiert. Auch wir waren als Kunden damals noch nicht so Fit, was die Anforderungen angegangen ist, das es uns im ersten Moment aufgefallen ist.

                    Der Fachbetrieb war ein Unternehmen aus NRW in mind. zweiter Generation und KNX Partnerbetrieb!! der uns damals auf der L&B von einem Anbieter empfohlen wurde.

                    Stand heute gibt es:
                    2x 3pol RCD mit je 8 LS für Haus (120m2) Licht und SD aufgeteilt
                    1x 2pol RCD für Garten
                    1x 2pol RCD für eine kleine "UV" Aquarium
                    mehrere RCD/LS für z.B. EDV Steckdosen und Besonderheiten.
                    Zuletzt geändert von katerina; 26.03.2018, 08:25.

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                      #11
                      Zitat von gurumeditation Beitrag anzeigen
                      Wieso müsste sie größer sein? Richtet sich das nicht nach den Geräten, die drin sind?
                      Es ist eine Altbauwohnung mit 2 Zimmern, schätze mal 70 qm.
                      Auch, aber eine Unterverteilung muß nach DIn 18015 mindestens 3 reihig ausgeführt sein.

                      Zitat von gurumeditation Beitrag anzeigen
                      Die zentralen Fragen habe ich oben geschrieben:
                      Muss der AG (Vermieter) das so akzeptieren oder kann er Nachbesserung fordern?
                      Welche Forderungen kann der Mieter an den Vermieter stellen?
                      Denke schon das der Auftraggeber hier Nachbesserung fordern kann, da die Elektroinstallation nicht nach den gültigen Regeln erstellt wurde.
                      Ob der Mieter hier gegenüber dem Vermieter Forderungen stellen kann, keine Ahnung, außerdem geht das schon fast in Richtung Rechtsberatung.
                      Da wendest du dich besser an ein Rechtsanwalt oder örtlichen Mieterverein.

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                        #12
                        Dass nur ein FI nicht komfortabel ist, steht außer Frage. Das berechtigt aber noch nicht zu Forderungen.
                        Die Wohnung ist in Hannover, also deutsches Recht.

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                          #13
                          DIn 18015
                          Ich wollte es schon schreiben.. Habe dann aber wieder gelöscht. Wer sagt das diese DIN vereinbart und beauftragt wurde?
                          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                            #14
                            Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen

                            Ich wollte es schon schreiben.. Habe dann aber wieder gelöscht. Wer sagt das diese DIN vereinbart und beauftragt wurde?
                            Muss er das?
                            Wirft man einen kurzen Blick in die TABs der Stadtwerke ließt man.
                            Zitat:"Die Richtlinie Niederspannungs- Netzanschlüsse gilt für Stromnetzanschlüsse an das vom Netzbetreiber betriebene
                            Niederspannungsnetz. Sie ersetzt die Richtlinie Niederspannungs- Netzanschlüsse gültig ab 01.06.2013. Neben dieser
                            Richtlinie sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE, DIN, TAB, BDEW, VDEW- und VDN-Richtlinien) in
                            ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie die Verordnungen und Gesetze zu beachten."

                            Somit muss meines erachtens die elektrische Anlage auch allen DINs entsprechen.

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                              #15
                              Das war ja genau meine Frage:
                              Wenn also der "normale Kunde" (ohne Wissen über DINen etc.) den Elektriker beauftragt, ist diese dann kein Vertragsbestandteil und der Kunde hat kein Recht auf Nachbesserung?
                              Falls dem so sein sollte, vermute ich mal dass der Mieter gegenüber dem Vermieter auch keine Forderungen stellen kann, denn die Installation wurde dann auch ohne DIN "fachgerecht" ausgeführt.

                              Ich sehe schon daran, dass kein eindeutiges ja oder nein geschrieben wurde, dass es nicht so einfach ist...

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