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7. Kabelverlängerung oder Austausch defekter Verschlusssensoren
Beim Austausch eines defekten Verschlusssensors ist das Auftrennen und /oder Verändern der vorhandenen Leitung im Fenster nicht erlaubt. Die Leitung bzw. der Verschlusssensor muss komplett ersetzt werden. Das Anbinden eines neuen Verschlusssensors an das alte Kabel ist nicht erlaubt. Es wird daher empfohlen, das Kabel durch ein Leerrohr zu verlegen.
Ist der Austausch nicht möglich, muss ggf. die Leitung des neuen Verschlusssensors auf der Wand oder am Fenster bis zur Anschlussstelle neu verlegt werden.
Begründung:
1. Das Kabel ist Bestandteil der nach den VdS-Richtlinien geprüften und gebauten Baugruppe. Diese Baugruppe darf nachträglich nicht mehr verändert bzw. manipuliert werden. Eine nachträgliche Veränderung führt damit automatisch zum Erlöschen der VdS-Zulassung.
2. Die Baugruppe Verschlusssensor entspricht der Anforderung IP67, bei einer „beliebigen“ Verlängerung ist diese Anforderung in der Regel anschließend nicht mehr erfüllt. Damit wäre die Zulassung ebenfalls hinfällig.
3. Produkthaftung: Das Kabel ist ein fester Bestandteil des Verschlusssensors und darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bei einer Verlängerung des Kabels wird das Produkt verändert. Diese nachträgliche Produktveränderung führt zu einer Befreiung des Herstellers von der Produkthaftung.
Beim Austausch eines defekten Verschlusssensors ist das Auftrennen und /oder Verändern der vorhandenen Leitung im Fenster nicht erlaubt. Die Leitung bzw. der Verschlusssensor muss komplett ersetzt werden. Das Anbinden eines neuen Verschlusssensors an das alte Kabel ist nicht erlaubt. Es wird daher empfohlen, das Kabel durch ein Leerrohr zu verlegen.
Ist der Austausch nicht möglich, muss ggf. die Leitung des neuen Verschlusssensors auf der Wand oder am Fenster bis zur Anschlussstelle neu verlegt werden.
Begründung:
1. Das Kabel ist Bestandteil der nach den VdS-Richtlinien geprüften und gebauten Baugruppe. Diese Baugruppe darf nachträglich nicht mehr verändert bzw. manipuliert werden. Eine nachträgliche Veränderung führt damit automatisch zum Erlöschen der VdS-Zulassung.
2. Die Baugruppe Verschlusssensor entspricht der Anforderung IP67, bei einer „beliebigen“ Verlängerung ist diese Anforderung in der Regel anschließend nicht mehr erfüllt. Damit wäre die Zulassung ebenfalls hinfällig.
3. Produkthaftung: Das Kabel ist ein fester Bestandteil des Verschlusssensors und darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bei einer Verlängerung des Kabels wird das Produkt verändert. Diese nachträgliche Produktveränderung führt zu einer Befreiung des Herstellers von der Produkthaftung.
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