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Winkhaus Reedkontakt VS.BK.06 Leerrohr für Kabel

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    #16
    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    1. Interessiert hier 99% eh niemand VDS.
    Bei momentan fast 500 hits sind das dann immerhin fünf Leute die es interessiert.

    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    2. Hast du meine Frage nicht beantwortet warum nach einer Dose keine Sabotageüberwachung mehr nötig ist.
    Weil man von außen, anders als beim Rahmen, nicht an die Dose kommt, ohne schon im Haus zu sein?

    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    3. Kann niemand ein Kabel sabotieren welches im Rahmen geflickt wurde.
    Wenn Du das meinst, wird's wohl stimmen.

    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    4. Seh ich was die schreiben als Märchen und Gewinnoptimierung.
    Dann lass es halt Winkhaus ass coverage sein. Deine Meinung zu den Herstellerangaben ändert nur leider nichts an der Herstellerangabe.

    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Selbst in Klasse C Meldern steht nichts von so einem Unsinn, dass man die Anschlußleitung nicht verlängern darf.
    Trollst Du hier grad rum? Du hast das Zitat von Winkhaus ja auch völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Hier das Vollzitat:

    7. Kabelverlängerung oder Austausch defekter Verschlusssensoren

    Beim Austausch eines defekten Verschlusssensors ist das Auftrennen und /oder Verändern der vorhandenen Leitung im Fenster nicht erlaubt. Die Leitung bzw. der Verschlusssensor muss komplett ersetzt werden. Das Anbinden eines neuen Verschlusssensors an das alte Kabel ist nicht erlaubt. Es wird daher empfohlen, das Kabel durch ein Leerrohr zu verlegen.

    Ist der Austausch nicht möglich, muss ggf. die Leitung des neuen Verschlusssensors auf der Wand oder am Fenster bis zur Anschlussstelle neu verlegt werden.

    Begründung:

    1. Das Kabel ist Bestandteil der nach den VdS-Richtlinien geprüften und gebauten Baugruppe. Diese Baugruppe darf nachträglich nicht mehr verändert bzw. manipuliert werden. Eine nachträgliche Veränderung führt damit automatisch zum Erlöschen der VdS-Zulassung.

    2. Die Baugruppe Verschlusssensor entspricht der Anforderung IP67, bei einer „beliebigen“ Verlängerung ist diese Anforderung in der Regel anschließend nicht mehr erfüllt. Damit wäre die Zulassung ebenfalls hinfällig.

    3. Produkthaftung: Das Kabel ist ein fester Bestandteil des Verschlusssensors und darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bei einer Verlängerung des Kabels wird das Produkt verändert. Diese nachträgliche Produktveränderung führt zu einer Befreiung des Herstellers von der Produkthaftung.
    Da steht eigentlich alles drin, was man braucht um's zu verstehen.

    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Eigentlich sollte man sich mal die Arbeit machen und bei Winkhaus nachfragen ob die Melder mit 20m Kabel anbieten oder wie man sonst den Kontakt an der EMZ anschließen soll.
    Mit s/man sich/ich mir mal/ wird ein Schuh draus. Dann berichte mal, was Winkhaus geantwortet hat.
    Zuletzt geändert von mmutz; 08.03.2019, 20:02. Grund: Vollzitat Winkhaus eingestellt, da Alex' Teilzitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen war.

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