Hallo zusammen,
vielleicht habe ich das Schreiben nicht richtig verstanden....
Ich habe verstanden, und das deckt sich mit meinen bisherigen Erkenntnissen bzgl. der Novelierung der EEG 2021, dass bis 15kWp weder eine Drosselung (70% Grenze, hart/weich), noch eine externe Steuerung notwendig ist. Für meine Wahrnehmung dürfte das auf ziemlich viele private Anlage auf Privatdächern zutreffend sein.
Was ich nicht verstehe ist, dass NACH Einbau der BSI-Marterklärung (was auch immer das im Detail ist) für jede Anlage ab 1kW (dürfte dann für so ziemlich jede stationäre Anlage gelten) ein intelligentes Messsystem vorhanden sein muss (was genau soll das sein? Ist ein Sunny Home Manager 2.0 ein solches?).
Weiterhin ist wohl ein Zähler für den selbstgenutzten Strom notwendig, was natürlich schade ist, da die "deminimis-Regelung", so habe ich es verstanden, nun bis 20kW (bzw. 10 MWh / anno) Freiraum gibt (bisher 10kW?!). Wenn ich aber die Anlage noch 2020 in Betrieb nehmen und über 10 kW komme, würde ich den ja auch brauchen...
Also in Summe: Für Neuanlage bis 15kWp erstmal keine wahnsinns Nachteile?!
Puh, ich beschäftige mich nun schon seit mehreren Wochen immer mal wieder mit dem Thema PV, aber so richtig steige ich da noch immer nicht durch. Die Planung der Panele etc. ist noch das einfachste. Der ganze Kram drumherum ist einfach irgendwie nicht überschaubar. Bei den Themen "Finanzamt und Gewerbe oder KUR" bin ich noch gar nicht angekommen.
Mein Plan ist, die Anlage im 1. Quartal 2021 in Betrieb zu nehmen.
So, vermutlich oben viel gefährliches Halbwissen formuliert. Vielleicht kann ein Wissender entweder bestätigen oder alternativ korrigieren?
Danke & Gruß
Sven
vielleicht habe ich das Schreiben nicht richtig verstanden....
Ich habe verstanden, und das deckt sich mit meinen bisherigen Erkenntnissen bzgl. der Novelierung der EEG 2021, dass bis 15kWp weder eine Drosselung (70% Grenze, hart/weich), noch eine externe Steuerung notwendig ist. Für meine Wahrnehmung dürfte das auf ziemlich viele private Anlage auf Privatdächern zutreffend sein.
Was ich nicht verstehe ist, dass NACH Einbau der BSI-Marterklärung (was auch immer das im Detail ist) für jede Anlage ab 1kW (dürfte dann für so ziemlich jede stationäre Anlage gelten) ein intelligentes Messsystem vorhanden sein muss (was genau soll das sein? Ist ein Sunny Home Manager 2.0 ein solches?).
Weiterhin ist wohl ein Zähler für den selbstgenutzten Strom notwendig, was natürlich schade ist, da die "deminimis-Regelung", so habe ich es verstanden, nun bis 20kW (bzw. 10 MWh / anno) Freiraum gibt (bisher 10kW?!). Wenn ich aber die Anlage noch 2020 in Betrieb nehmen und über 10 kW komme, würde ich den ja auch brauchen...
Also in Summe: Für Neuanlage bis 15kWp erstmal keine wahnsinns Nachteile?!
Puh, ich beschäftige mich nun schon seit mehreren Wochen immer mal wieder mit dem Thema PV, aber so richtig steige ich da noch immer nicht durch. Die Planung der Panele etc. ist noch das einfachste. Der ganze Kram drumherum ist einfach irgendwie nicht überschaubar. Bei den Themen "Finanzamt und Gewerbe oder KUR" bin ich noch gar nicht angekommen.
Mein Plan ist, die Anlage im 1. Quartal 2021 in Betrieb zu nehmen.
So, vermutlich oben viel gefährliches Halbwissen formuliert. Vielleicht kann ein Wissender entweder bestätigen oder alternativ korrigieren?
Danke & Gruß
Sven
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