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Photovoltaik - Planung

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    #76
    Hallo zusammen,

    vielleicht habe ich das Schreiben nicht richtig verstanden....

    Ich habe verstanden, und das deckt sich mit meinen bisherigen Erkenntnissen bzgl. der Novelierung der EEG 2021, dass bis 15kWp weder eine Drosselung (70% Grenze, hart/weich), noch eine externe Steuerung notwendig ist. Für meine Wahrnehmung dürfte das auf ziemlich viele private Anlage auf Privatdächern zutreffend sein.

    Was ich nicht verstehe ist, dass NACH Einbau der BSI-Marterklärung (was auch immer das im Detail ist) für jede Anlage ab 1kW (dürfte dann für so ziemlich jede stationäre Anlage gelten) ein intelligentes Messsystem vorhanden sein muss (was genau soll das sein? Ist ein Sunny Home Manager 2.0 ein solches?).

    Weiterhin ist wohl ein Zähler für den selbstgenutzten Strom notwendig, was natürlich schade ist, da die "deminimis-Regelung", so habe ich es verstanden, nun bis 20kW (bzw. 10 MWh / anno) Freiraum gibt (bisher 10kW?!). Wenn ich aber die Anlage noch 2020 in Betrieb nehmen und über 10 kW komme, würde ich den ja auch brauchen...

    Also in Summe: Für Neuanlage bis 15kWp erstmal keine wahnsinns Nachteile?!

    Puh, ich beschäftige mich nun schon seit mehreren Wochen immer mal wieder mit dem Thema PV, aber so richtig steige ich da noch immer nicht durch. Die Planung der Panele etc. ist noch das einfachste. Der ganze Kram drumherum ist einfach irgendwie nicht überschaubar. Bei den Themen "Finanzamt und Gewerbe oder KUR" bin ich noch gar nicht angekommen.

    Mein Plan ist, die Anlage im 1. Quartal 2021 in Betrieb zu nehmen.

    So, vermutlich oben viel gefährliches Halbwissen formuliert. Vielleicht kann ein Wissender entweder bestätigen oder alternativ korrigieren?

    Danke & Gruß
    Sven

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      #77
      Zitat von xsven80x Beitrag anzeigen
      Weiterhin ist wohl ein Zähler für den selbstgenutzten Strom notwendig,
      wo liest du das raus?

      bisher ist der erst ab 10kWp nötig, und das soll wohl so bleiben (auch wenn die Grenze auf 20 kWp angehoben wurde).
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        #78
        Da steht eindeutig, wenn die Anlage kleiner 15kw aber größer 1kw baust muss man nichts mehr machen. Bis der Versorger eine intelligente Messeinrichtung einbaut und dann bin ich exakt so weit wie jetzt, das es Norm gerecht für mich quasi unmöglich ist aktuell. Wann der Zähler kommt, wissen die auch nicht. Kann auch 10 oder 20 Jahre dauern, oder in 2 kommen. Auf das Spiel habe ich keine Lust.
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #79
          Ing-Dom :

          Quelle BadSmileys hochgeladenes Rundschreiben, Seite 2, Auszug:

          EEG.jpg
          Einschränkung / Korrektur meinerseits: Zumindest Anlagen größer 10kw!!!

          Habe ich das falsch interpretiert? Reicht hier ggf. der Zähler des Wechselrichters?

          Gruß
          Sven

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            #80
            Zitat von xsven80x Beitrag anzeigen
            Ing-Dom :
            Einschränkung / Korrektur meinerseits: Zumindest Anlagen größer 10kw!!!

            Habe ich das falsch interpretiert? Reicht hier ggf. der Zähler des Wechselrichters?

            Gruß
            Sven
            bis 10kWp: Zähler des WR oder sogar Schätzung ausreichend (nur relevant für Finanzamt)
            war so und wird so bleiben.

            In Zukunft wird erst ab 20kWp EEG Umlage fällig, aber aufgrund der 10MWh/a Regelung bestehen wohl weiterhin Netzbetreiber auf Erzeugungszählern ab 10kWp. Auch wenn ein Verbrauch > 10MWh/a in einem normalen Haushalt nicht vorkommt..
            Ob sie das dürfen ist fraglich. Aber da brauchst einen versierten Solarteur, der dem NB auch die Stirn bietet und nicht alles schluckt.

            So ein extra Zähler kost ja auch Geld. Platz, Feld, Einbau, jährliche Kosten... nur fürn *****, um zu beweisen dass man nicht Umlageflichtig ist?
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              #81
              Hier ist die Übersicht zu den verschiedenen Schwellenwerten
              https://www.photovoltaikforum.com/wi...e-und-grenzen/

              Grüße Nika

              Kommentar


                #82
                Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
                Hier ist die Übersicht zu den verschiedenen Schwellenwerten
                https://www.photovoltaikforum.com/wi...e-und-grenzen/

                Grüße Nika
                Danke!!!

                Jedoch gültig für die aktuelle EEG-Regelung. Ab 2021 sind da Änderungen zu erwarten, siehe oben...

                Gruß
                Sven

                Kommentar


                  #83
                  Ehrlich gesagt, steige ich bei dem ganzen für und wider auch noch nicht final durch.
                  Wir werden entweder Dez. 2020 oder Jan. 2021 eine 19,72kWp Anlage bekommen.

                  Sollte ich jetzt warten (wg. EEG und 21a Einspeisevergütung) oder doch lieber noch in diesem Jahr den Sack zumachen (wg. Rundsteuerempfänger und 70%)?

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                    #84
                    Zitat von xsven80x Beitrag anzeigen

                    Danke!!!

                    Jedoch gültig für die aktuelle EEG-Regelung. Ab 2021 sind da Änderungen zu erwarten, siehe oben...

                    Gruß
                    Sven
                    In der Tat... Aber was Grenzwerte angeht leider eher in die schlechtere Richtung. Zudem sind die relevanten Grenzwerte eh nicht durch EEG bedingt, sondern durch andere Regelungen. Z.B. die 7kWp für Zwangsversmartung. Und sogar in der EU-Richtlinie zu der 30kWp Grenze bei den Abgaben gibt es eine Öffnungsklausel für effektiv geförderte Anlagen von Dtl. reingeschrieben.

                    Wie auch immer, was im neuen EEG so stehen wird, werden wir erst nächstes Jahr sehen.

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                      #85
                      Zitat von ETechniker Beitrag anzeigen
                      Sollte ich jetzt warten (wg. EEG und 21a Einspeisevergütung) oder doch lieber noch in diesem Jahr den Sack zumachen (wg. Rundsteuerempfänger und 70%)?
                      wenn die wahl zwischen dez und Januar ist, dann wohl eher Januar. Denn ggf. bleibst du EEG-Umlagepflichtig wenn es eine Altanlage ist und für dich dann die bisherige Regel gilt (ab 10kWp EEG Umlage).
                      Ein iMSys bekommst du sowieso. Und du musst nicht 70% abregeln, sondern der NB macht das dann über das iMSys.
                      Kannst du ohne Probleme eine Steuerleitung zwischen Wechselrichter und Zählerplatz herstellen?

                      Vorteil Januar:
                      - 1 jahr mehr Vergütung
                      - sicher EEG-Umlage befreit
                      - keine 70% Kappung (besonders relevant bei reinen Süd-Anlagen)

                      Vorteil Dez:
                      - höhere Vergütung pro kWh
                      - evtl (!) keine Abregelung über iMSys verpflichtend (iMSys wird sicher irgendwann eingebaut)
                      - wenn heute schon ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, muss du ggf. nicht auf das iMSys warten
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                        #86
                        na auf die EEG Novelle 2021 warte ich auch. Der Plan mit 1.1.2021 geht wohl mit meiner 13,5 kWp Anlage auf nur dass bei uns die Stadtwerke noch von nichts wissen.

                        Wie macht ihr das mit dem Potentialausgleich? Von Tragramen H07V-K 10mm^2 zur PAS oder NYY-J? Im Leerrohr mit der DC Leitung? Auf dem Dach Alu Runddraht 10mm^2 zum verbinden vom Tragrahmen. Modulrahmenerdung optional.

                        So jedenfalls mein Plan. Bei mir kein Äußerer Blitzschutz vorhanden


                        Aber wenn man da im Internet nachliest wie es gemacht wird könnte man durchdrehen
                        Zuletzt geändert von Hochpass; 11.11.2020, 19:06.
                        Zapft ihr Narren der König hat Durst

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                          #87
                          Erdung, was ich von Dipol gelernt habe:

                          - ohne äußeren Blitzschutz ist eine Erdung des Montagegestells optional
                          - wenn Erdung, dann möglichst nahe an der DC-Leitung. im selben Rohr am besten, ja!
                          - Nichts feindrähtiges, H07V-U nehmen. Für NYY-J sehe ich keinen Bedarf?
                          - entsprechend blitzstromtragfähiges Anschlussmaterial verwenden (PAS, Klemmen..)
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                            #88
                            BadSmiley
                            was ist denn aus deiner Anlage geworden?
                            Das mit de FRE-Pflicht ab 15kWp kam ja dann doch anders als damals angedacht.
                            OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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                              #89
                              Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
                              BadSmiley
                              was ist denn aus deiner Anlage geworden?
                              Das mit de FRE-Pflicht ab 15kWp kam ja dann doch anders als damals angedacht.
                              Anlage läuft seit Anfang November.. es war an einem Tag sonnig und ich konnte an einem Tag alle 29 Module aufs Dach werfen. (ich war Abends so fix und alle, dass war echt unglaublich). Ende Januar war dann der Mann vom EVU da, hat alles "kontrolliert" und sich angeschaut und ist dann wieder gegangen, alles in Ordnung.
                              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                                #90
                                und läuft jetzt mit 70% Beschränkung oder mit einem Rundsteuerempfänger oder ganz ohne?
                                OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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