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24V Tunable White LEDs von Benory

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  • fsl
    antwortet
    Zitat von 6ast Beitrag anzeigen
    Lesen wir mal den ganzen Satz:

    1. „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder un
    ­entgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unions­markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;

    2. „Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines elek­trischen Betriebsmittels auf dem Unionsmarkt;
    Siehe den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“), ABl. C 272 vom 26. Juli 2016, S. 1, unter 2.2 (S.17-18):

    Unter Geschäftstätigkeit wird die Bereitstellung von Waren in einem unternehmensbezogenen Kontext verstanden. Bei Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht kann von Geschäftstätigkeit gesprochen werden, wenn sie in einem entsprechenden Kontext tätig sind. Dies kann nur von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Regelmäßigkeit der Bereitstellung, der Eigenschaften des Produkts, der Absichten des Lieferanten usw. geprüft werden. Generell sollten gelegentliche Lieferungen durch karitative Organisationen oder Personen, die ein Hobby verfolgen, nicht als Lieferungen in einem unternehmensbezogenen Kontext angesehen werden.
    Damit ist meines Erachtens der klassische Fall der reinen Sammelbestellung mit Durchreichen der tatsächlich angefallenen Kosten ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht draußen.

    Ist zwar nur ein Leitfaden der Kommission und damit natürlich nichts als solcher in diesem Bereich grundsätzlich nicht bindend. Aber warum sollte man das anders sehen?

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  • ALEDin
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Ja genau.
    Geschäftstätig können auch Privatpersonen sein. Letztendlich vermute ich, dass hier vom Gericht nach Anzahl der Güter entschieden wird. Wenn Jemand Waren illegal in die EU einbringt, wird ihm auch ab einer gewissen Menge Handel unterstellt.
    Ich bin zum Glück kein Jurist und muss es nicht bewerten. Aber da jeder für sich selbst bestellen kann ist es ja auch gut.

    Vielleicht wagt sich ja jemand hier, die dinger offiziel zu importieren und hier zu verteiben.
    Im Netz zum Thema gefunden:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/inve...l#abschnitt_25

    Im Fall Inverkehrbringen gelten dann die gleichen Anforderungen wie auch an einen Hersteller (CE, WEEE, Gewährleistung, und weitere)

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  • concept
    antwortet
    ich hätte ein top eingerichtetes elektronik-labor, falls mir jemand 2 spots zwecks reverse engineering zuschicken möchte.

    fände das lustig, mal den spiess umzudrehen (normal betreiben ja chinesen reverse engineering)

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  • willisurf
    antwortet
    Zitat von concept Beitrag anzeigen
    oder der slm421a, das sind 2x slm411a regler in einem 8-pin gehäuse
    Jepp, das macht für TW Sinn

    Zitat von concept Beitrag anzeigen
    und ohne chinesisch
    Oh, sehr schön. Das liest sich doch deutlich angenehmer.

    Merkwürdig ist, das sich die Beschaltung mit dem 100nF Kondensator beim chin Datenblatt (C an Pin 5/7) von dem deutschen Datenblatt (C an Pin 1) unterscheided.
    Die chin.Version ist entweder falsch oder in Bezug auf Stromspitzen auf der Versorgung mindestens mal ungünstig.
    Den C auf den PWM Ausgang zu legen, statt ihn zum Abblocken der Versorgung zu verwenden.


    Da müsste man ja fast mal schauen, ob dies jemand so aufgebaut hat...
    Zuletzt geändert von willisurf; 22.01.2021, 05:31.

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  • concept
    antwortet
    Zitat von willisurf Beitrag anzeigen
    Zumindest das Schaltbild und die Daten sind ja gut lesbar. Beim Rest wird es mit dem chinesisch etwas schwierig.

    so, für alle, die bock auf reverse engineering haben, habe hier das datenblatt mit „confidential“ und ohne chinesisch gefunden
    Zuletzt geändert von concept; 22.01.2021, 03:22.

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  • concept
    antwortet
    Zitat von willisurf Beitrag anzeigen
    Ich vermute mal, das diese Regler auch bei den TW Leuchtmitteln eingesetzt werden. Und Sie scheinen ja gut zu funktionieren.

    oder der slm421a, das sind 2x slm411a regler in einem 8-pin gehäuse, guckst du datenblatt

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  • willisurf
    antwortet
    Danke für den Link zum Datenblatt. Das lüftet das Geheimnis um die Stromregler. Zumindest das Schaltbild und die Daten sind ja gut lesbar. Beim Rest wird es mit dem chinesisch etwas schwierig.

    Ich vermute mal, das diese Regler auch bei den TW Leuchtmitteln eingesetzt werden. Und Sie scheinen ja gut zu funktionieren.

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  • Techi
    antwortet
    Ich habe mittlerweile auch meine Muster der RGB-W (8W, 24V, 60°, W 2700K) Version erhalten und natürlich vor jedem Test erst mal eine demontiert um zu sehen wie die Stromregelung aufgebaut ist.
    Ist extrem einfach gehalten, pro Kanal kommt eine SLM411A ( http://www.sillumin.com/uploadfiles/...411A_CN1.0.pdf bisher leider nur in CN gefunden ) im SO8 Gehäuse zum Einsatz. Beschaltung ist wie im Datenblatt angegeben, die Widerstandswerte habe ich noch nicht gemessen.

    Ich werde die Spots für die Gartenbeleuchtung einsetzt und diese deshalb (weil viele) direkt mit einem DMX Decoder ausstatten.Hierzu werde ich wohl entweder Huckepack eine kleine Platine mit einem MY9942 DMX Controller auf die vorhanden Platine im Spot (die mit den 4 x SLM411A) vorsehen (SLM411A hätte sogar PWM Eingänge), oder alternativ die SLM411A komplett entfernen und die nur den MY9942 verwenden. Mal sehen. Wird ein lustiges Bastelprojekt für den Frühling.

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  • Sven1234
    antwortet
    Zitat von Rauschkugel Beitrag anzeigen

    Es sind einfache schwenkbare Fassungen, die farblich zwischen RAL 9010 und 9016 liegen
    Wie hoch ist denn das Gesamtkonstrukt aus Spot und Fassung, d.h. wie viel Platz braucht man von der angehängten Decke bis zur Rohdecke?

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  • scw2wi
    antwortet
    Ich nehme an, du hast Ra>90 bestellt, wobei ja bei Mustern manchmal auch abweichend geliefert wird, was dann natürlich schade ist.
    Es wird trotzdem in beiden Fällen interessant, da noch niemand hier Benory Paneele getestet hat.
    Ich bin auf jeden Fall an Paneelen mehr interessiert als an Spots, da mir das Licht besser gefällt.
    Sind die 15W eigentlich 2x15 oder 7,5 + 7,5W, eher wohl 7,5W bei der Größe.
    Dann sind aber die 1200 Lumen auch nur max. 600, oder (bei WW) eher noch weniger.
    Die Angaben dazu fehlen hier leider komplett.

    Benory mit 2200 K - 6500 K hat glaub ich auch noch nie jemand hier getestet, oder hab ich das verpasst.
    Wäre aber vom Farbbereich wohl nur dann interessant, wenn der Bereich 2200-6000 deutlich besser wäre.

    Walter
    Zuletzt geändert von scw2wi; 20.01.2021, 18:28.

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  • ple
    antwortet
    Unbenannt.PNG

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  • ur63
    antwortet
    Zitat von ple Beitrag anzeigen
    ich habe gerade eine neue Liste bekommen von denen....
    Könntest Du die vielleicht hier anhängen?

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  • ple
    antwortet
    ich habe gerade eine neue Liste bekommen von denen, werde mal eine 195*195 testen.

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  • scw2wi
    antwortet
    ple
    Die Panele sind ja bisher auch noch nicht getestet worden. Welche hast du hier bestellt?

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  • ple
    antwortet
    Ah besten Dank, dann lass ich mal ne paar Muster kommen von den Spots, Fassungen, Panel und die Pendelleuchte.

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