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Wieso?
Doch, das ist lösbar :-)
Die Mutter ist 21 Jahre älter als ihre Tochter und wird in 6 Jahren fünfmal so alt sein. Wo ist der Vater?
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Zitat von EIBaer Beitrag anzeigenDu bist der Normenexperte, aber ist nicht mittlerweile ein FI für alle Stromkreise (auch Beleuchtung) vorgeschrieben?
Die 24V sind SK3 und führen kein PE.
Das SNT ist SK1 und fest angeschlossen, so dass es nicht Laienbedienbar ist.
Die Gefahr das ein „Nutten“ RCD Entmagnetisiert wird ist wesentlich höher, wie das an dem 24V Kreis etwas passiert.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Bei AC stromkreisen für Beleuchtung.
Die 24V sind SK3 und führen kein PE.
Das SNT ist SK1 und fest angeschlossen, so dass es nicht Laienbedienbar ist.
Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenDie Gefahr das ein „Nutten“ RCD Entmagnetisiert wird ist wesentlich höher, wie das an dem 24V Kreis etwas passiert.Doch, das ist lösbar :-)
Die Mutter ist 21 Jahre älter als ihre Tochter und wird in 6 Jahren fünfmal so alt sein. Wo ist der Vater?
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Dann ist es ein Stromkreis mit einem fest angeschlossenem SNT.
Nach den SNT geht der Endstromkreis 24V für Beleuchtung los.
Für mich ist die Gefahr, dass ein falscher RCD entmagnetisiert wird höher, wie die des elektrischen Schlags. Arbeiten an dem SNT dürfen nur durch EFK duechgeführt werden.
Die Leuchtmittel haben kein Bezug zum PE.
ps.
Welche Gefahr soll denn an dem Laienbedienbaren Leuchtmittel enstehen?Zuletzt geändert von larsrosen; 16.05.2021, 12:50.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Aber unterscheidet die Norm zwischen Stromkreisen für Beleuchtung, bei denen 230V Leuchtmittel zum Einsatz kommen und solche, die in einem EVG „enden“? FI nur für erstere gefordert?
Doch, das ist lösbar :-)
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Nein, aber hier ist die Fachkraft gefordert. Der muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Ein EVG hat auch eine Sek spannung über 50V AC und ist oft ein SK1 Betriebsmittel.
Wenn es darunter liegt, ist für mich kein zusätzlicher Schutz erforderlich.
Das EVG darf auch kein Laie Wechseln, sondern nur Leutmittel bis 250WElektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Keine Frage, eine Fachkraft kann das einschätzen, weicht aber dann bewusst von der Norm ab.
Mit EVG meine ich insbesondere LED-Treiber und -Netzteile. Da ist der Sekundärkreis in der Regel schon SELV. Aber stimmt: der Begriff wird üblicherweise für Leuchstoffröhren o.ä. verwendet.
Die Gefahr der FI-Betäubung sehe ich übrigens nur bei SK1. Wie sollte denn ein SKII-Betriebsmittel so einen Fehlerstrom erzeugen?Zuletzt geändert von EIBaer; 16.05.2021, 15:55.Doch, das ist lösbar :-)
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Zitat von EIBaer Beitrag anzeigenKeine Frage, eine Fachkraft kann das einschätzen, weicht aber dann bewusst von der Norm ab.
Die Forderung der Normen gibt es einmal aus:
Personenschutzgründen oder
Brandschutz.
Es gibt für mich kein Grund ein SNT für ein SELV Stromkreis mit einem zusätzlichen Schutz zu versehen. Im umkehrschluss müsste ein Herd bzw. sämtliche fest angeschlossenen Geräte auch über ein RCD abgesichert werden.
Das ein SNT ein RCD sättigt, ist ja hier erstmal nicht das Problem, sondern eine Folge. Die Entscheidung ist, muss ein RCD als zusätzlicher Schutz rein oder nicht.
Zuletzt geändert von larsrosen; 16.05.2021, 16:14.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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sehe ich exakt so wie lars! und nach schweizer norm ist kein fi gefordert, also mache ich auch keinen rein.
einzig bei stromversorgungen von unterwasserscheinwerfern in pools. dies für den unwahrscheinlichen fall, dass die isolation des selv-netzteils versagt. ansprechen wird der wohl nie, aber ich habe einfach das maximum gemacht...Zuletzt geändert von concept; 16.05.2021, 16:29.gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Die Norm sagt doch nur: „Beleuchtungsstromkreis“ und nicht „Beleuchtungsstromkreis, aber nicht, wenn ein Netzteil angeschlossen ist“
Über Sinn und Unsinn mag man streiten können, aber den FI wegzulassen verstößt doch dann eindeutig gegen diese Forderung oder stehe ich auf dem Schlauch?
Edit: in D, CH ist offenbar anders.Doch, das ist lösbar :-)
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Normen haben oft ein Sinn!
Welches Schutzziel wird bei dem Passus verfolgt?
Der Schutz vor elektrischem Schlag des LAIEN.
Wenn ein Leuchtmittel im 230V bereich getauscht wird muss der Laie durch einen zusätzlichen Schutz (RCD) geschützt werden. Bei unsachgemässger Bedienung/Handlung bekommt er ein Schlag mit einer Spannung über 50V AC/120v DC.
Welche unsachgemässe Bedienung/Handlung gibt es bei dem Fall 24v selv? Die Spannung ist für Kinderspielzeug zugelassen!
Fest steht aber auch, es ist nicht falsch ein RCD zu verbauen, wenn es der Richtige ist!Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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So wäre meine Auffassung.
Mir fällt einfach keine Gefährdung ein, die ein Laienschutz erforderlich macht.
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenSo wäre meine Auffassung.
Mir fällt einfach keine Gefährdung ein, die ein Laienschutz erforderlich macht.
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
1. Einen Typ B FI verbauen.
2. Ein SKII-Netzteil verwenden.
3. Klären, ob ein HLG vielleicht doch an einem Typ A FI betrieben werden kann (falls beispielsweise der Zwischenkreis sicher vom Gehäuse getrennt ist (vielleicht durch den Verguss)).
Müsste es nicht einen Hinweis in der BA und/oder auf dem Gerät geben, wenn das nicht möglich ist?Doch, das ist lösbar :-)
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