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Zuleitung zu Wasserspiel - wie in Garten verlegen?

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    #16
    Da der Stecker wohl im Innenraum montiert wird, seh ich da überhaupt keine Gefahr! Solange Der Kollege eine Aderendhülsenzange besitzt..... So und jetzt können die Normativen Vorschriften für das pressen von Aderendhülsen rausgeholt werden.

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      #17
      Zitat von Puppenstubenelektriker Beitrag anzeigen
      Wenn mein Fernseher wieder nach 1,8 Jahren kaputt ist bring ich ihn wegen Gewährleistung zum Händler.
      Der dich dann sofort wieder heimschickt, da du nicht beweisen kannst, dass du nicht der Verursacher bist? Die Gewährleistung ist nach 6 Monaten selten noch hilfreich.

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        #18
        Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
        Der dich dann sofort wieder heimschickt, da du nicht beweisen kannst, dass du nicht der Verursacher bist? Die Gewährleistung ist nach 6 Monaten selten noch hilfreich
        Da greift Garantie des Herstellers über den Verkäufer. Man ist nicht als Käufer in der Beweispflicht sondern andersrum.

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          #19
          Zitat von Puppenstubenelektriker Beitrag anzeigen
          Da greift Garantie des Herstellers über den Verkäufer. Man ist nicht als Käufer in der Beweispflicht sondern andersrum.
          Du hast aber von der Gewährleistung gesprochen und da gilt nunmal 477 BGB.

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            #20
            ich unterbreche ja ungern euer geplänkel, aber ich hätte was zur sache


            ich würde neben dem wasserspiel einen schacht in betracht ziehen und diesen mit einem ordentlichen rohr anfahren. leitungen für das licht müssen da auch rein und ein grünes kabel schadet nie.

            eventuell kann man auch die pumpe gleich in den schacht stellen. und evtl den schacht zur verteilung weiterer gartenbeleuchtung verwenden....
            gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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              #21
              Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
              Bei Garantien vom Hersteller steht halt meist drin, das jeglicher Eingriff zum Erlöschen führt.
              Manchmal sind auch diese lustigen Aufkleber/Siegel drauf die wenn sie ab oder beschädigt sind meinen auszusagen dass der Hersteller dann um die Garantie drum herum kommt. Das ist afaik auch nicht rechtens, da gabs auch schon Fälle, unter anderem weil sowas auch beschädigt oder abgehen kann ohne dass jemand das Gerät geöffnet hat. Sprich so einfach kann der Hersteller es sich da nicht machen mit dem Ablehnen der Garantieleistung. Und abgeknippster Stecker und mechanischer Defekt an der Pumpe selbst nach einigen Monaten oder Jahren wird man auch als Hersteller wohl kaum mit dem abgeknippsten Stecker erklären können und deswegen Garantie ablehnen.
              Und um das Gerät auf elektrischen Wege zu beschädigen ist es auch egal das geht auch genausogut mit Stecker wie ohne zB einfach 2 verschiedene Phasen an den Schukostecker legen und es macht peng.
              Obendrein von wem wird wohl ein Stecker abgeknippst? Wohl eher nicht von dem kompletten Laien sondern wem der zumindest so ganz grob Ahnung hat. Von daher ist nen abgeknippster Stecker irgendwie kein Indiz für irgendwas außer dass jemand den Stecker abgeknippst hat... Man könnte jetzt mal gucken ob Gerichte schonmal so einen Fall hatte. Aber ich behaupte mal so einfach ist das nicht dass man sich wegen einem abgeknipssten Stecker um die Garantieleistung drücken kann. Die Hersteller haben da auch nicht völlige Narrenfreiheit sonst könnte jeder einfach Geräte mit schwarzem Hochglanzplastik herausbringen und sagen bei der kleinsten Schramme ist es vorbei mit Garantie.

              Praktische Anmerkung vielleicht: Wie lange hält so ein Wasserspiel denn wohl und vielleicht hat der Ersatz irgendwann kein 10m Kabel direkt dran. Will man dann den ganzen Aufwand haben oder montiert man einfach besser ne Steckdose mit passender IP in unmittelbarer Nähe und fährt diese mit nem Erdkabel an. Denn an dem Teil der Installation wird so schnell nix kaputt gehen und da muss man dann nicht mehr ran.
              Zuletzt geändert von ewfwd; 03.06.2021, 02:05.

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                #22
                Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                Manchmal sind auch diese lustigen Aufkleber/Siegel drauf die wenn sie ab oder beschädigt sind meinen auszusagen dass der Hersteller dann um die Garantie drum herum kommt. Das ist afaik auch nicht rechtens,
                Doch! Bei der (völlig freiwilligen Hersteller Garantie) ist das absolut rechtens.
                Für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung regelt natürlich das Gesetz, wann der Hersteller haftet und nicht irgendwelche AGBs vom Hersteller.
                Gerät geöffnet/Stecker abgezwickt etc: für die Gewährleistung völlig egal, für die Garantie meist Ausschluss, so wie vom Hersteller definiert

                Und weil das oben Thema war: nur die ersten 6 Monate hat man „volle“ Gewährleistung, sprich der Hersteller müsste beweisen, dass ich daran schuld bin, dass das Gerät nicht mehr funktioniert. Ein gebrochenes Siegel reicht hier eben NICHT als Beweis.
                Nach 6 Monaten (und bis Ende der 2 Jahre) muss ich dem Hersteller beweisen, dass die Ursache für den Schaden beim Hersteller liegt.
                Anmerkung 1: bei Gewährleistung natürlich der Händler, also mein Vertragspartner. Nicht der Hersteller.
                Anmerkung 2: die meisten Händler sind da sehr kulant und machen auch nach 6 Monaten keinen Aufstand, wenn die Lage halbwegs klar ist.
                Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                besser ne Steckdose mit passender IP in unmittelbarer Nähe
                Da sind wir uns ja mehrheitlich einig, dass das die beste Lösung ist.
                ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                  #23
                  Habe mir letztens Jahr in England eine Tischkreissäge mit englischem Stecker gekauft. Den abgewickt und AT Stecker drauf..., Maschine hatte nach 3 Monaten defekt. Kundenservice angerufen und Maschine wurde repariert ohne Reklamation oder blablabla...

                  Die Stecker Diskussionen sind fad., und interessieren keinen, selbst mich nicht als Händler.

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                    #24
                    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
                    Doch! Bei der (völlig freiwilligen Hersteller Garantie) ist das absolut rechtens.
                    Freiwillig heißt nicht dass die Hersteller Narrenfreiheit haben und jede Klausel bestand hat die da drin steht. Wenn da drin steht Garantie nur für Geräte die von pinken Einhörnern gekauft wurden bei Vollmond hat das ebenso wenig bestand wie wenn der Hersteller einfach so Garantie ablehnt wegen nem Kaputten Siegel. Die Garantie ist ebenso Bestandteil des Kaufs. Und wenn der Hersteller die Leistung ablehnt ist er auch in der Beweispflicht und muss dies Begründen. Da reicht nen aufgebrochenes Siegel nicht als Beweis dass das Gerät geöffnet wurde. Selbst das öffnen ist perse nicht zwangsweise mit einem Garantieverlust verbunden. Gabs auch schon Fälle.
                    Die Garantie ist freiwillig, was aber nicht heißt dass man hier reinschreiben kann was man will...

                    Hier haben auch schon mehrere geschrieben dass trotz abgeschnittenen Stecker der Hersteller nicht die Garantieleistung verweigert hat. Wenn das Gerät bis auf nen abgeschnittenen Stecker kein Anzeichen von falscher Behandlung aufzeigt, was sollte einen Hersteller dazu bewegen die Garantie zu verweigern.

                    Da spielt eher auch die Zeit ne Rolle, sprich bei Geräten die kurz vor Ende der Garantie kaputt gehen wird mal genauer hingeschaut. Selbst erlebt bei einem Drucker der eine Woche vor Garantie kaputt ging da sind die "Hersteller" dann eher misstrauisch. In der Regel wissen sie auch grob was wann kaputt geht öfter mal. Und wenn dein Defekt dann "normal" ist wird kein Hersteller der an Kunden interesiert ist rumzicken.

                    Zuletzt geändert von ewfwd; 03.06.2021, 19:30.

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                      #25
                      Hallo zusammen,


                      vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich gebe zu die Idee der Steckdosen direkt vor Ort hätte schon auch was allerdings war ich mir nicht sicher, ob das mit dem IP44 Steckernetzteil für die Beleuchtung auf Dauer gut geht, da ja der Stecker bzw. das Netzteil ständig im Freien hängt. Hatte auch überlegt einfach ein HT Rohr im entsprechenden Durchmesser zu vergraben, wo der Stecker durchpasst. Da beide Kabel eh im Becken des Wasserspiels quasi ständig im Wasser liegen sollte ihnen Feuchtigkeit nicht so viel ausmachen.

                      Kennt jemand zufällig gute Bodentanks, die sich zum vergraben eignen? Dann wäre das quasi ähnlich der Schachtlösung, denn ja von dort kann man auch noch weiteres verteilen und wenn die Zuleitung einer ggf. neuen Pumpe kürzer ist, ists auch wurscht.

                      Beste Grüße
                      Mathias

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                        #26
                        ein 0,5m oder 1m KG-Rohr (die größeren Durchmesser gibt es sogar noch im Baumarkt) senkrecht in die Erde und den unteren Bereich mit Kies auffüllen. Oben den Deckel drauf und gut ist. Einführungen seitlich gebohrt oder von unten.
                        ----------------------------------------------------------------------------------
                        "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                        Albert Einstein

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