Hallo,
mein Haus wurde vom GU soweit wie vertraglich vereinbart ausgebaut.
Elektriker wurde durch den GU beauftragt. Es wurde ein Verteiler für die Zähler und ein separater Verteiler für FI, LSS und KNX verbaut.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich an einem bestimmten Lampenauslass (5 adrig) noch Dauerstrom für einen Trafo benötigen würde.
Mein Schwager ist Elektroingenieur und meinte für ihn wäre das kein Thema das zu machen.
Jetzt wäre mir aber die rechtliche Sache wichtig.
Wer darf das wirklich machen?
Darf es ein beliebiger gelernter Elektriker, Elektroingenieur bzw. Elektrotechniker aus dem Freundes- / Verwandtenkreis ohne offiziellen Auftrag mit Rechnung?
Falls ja, muss hier am Ende etwas nach dokumentiert werden bzw. der Elektriker der Erstinstallation in Kenntnis gesetzt werden?
mein Haus wurde vom GU soweit wie vertraglich vereinbart ausgebaut.
Elektriker wurde durch den GU beauftragt. Es wurde ein Verteiler für die Zähler und ein separater Verteiler für FI, LSS und KNX verbaut.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich an einem bestimmten Lampenauslass (5 adrig) noch Dauerstrom für einen Trafo benötigen würde.
Mein Schwager ist Elektroingenieur und meinte für ihn wäre das kein Thema das zu machen.
Jetzt wäre mir aber die rechtliche Sache wichtig.
Wer darf das wirklich machen?
Darf es ein beliebiger gelernter Elektriker, Elektroingenieur bzw. Elektrotechniker aus dem Freundes- / Verwandtenkreis ohne offiziellen Auftrag mit Rechnung?
Falls ja, muss hier am Ende etwas nach dokumentiert werden bzw. der Elektriker der Erstinstallation in Kenntnis gesetzt werden?
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