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Umbau Verteiler - Wer darf es durchführen?

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    #16
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Das ist zu ungenau!
    Das stimmt!

    Ich bin Energieelektroniker Fachrichtung Betriebstechnik und Dipl. Elektroingenieur (FH) Fachrichtung Automatisierungstechnik.
    Ich arbeite noch in diesem Bereich, wenn auch nicht mehr im Bereich > 5kV.

    Ich kann also an meiner Verteilung arbeiten, darf es aber nicht.

    Für die Anmeldung beim Netzbetrieber habe ich den örtlichen Elektriker auf stundenbasis kommen lassen. Der hat die Abnahme gemacht.
    Die Anmeldung meiner Wallbox lief ebenfalls über seinen Schreibtisch.
    Zuletzt geändert von TheOlli; 29.09.2022, 09:06.
    Mit Heimautomatisierung lassen sich alle Probleme lösen die wir sonst gar nicht hätten...
    KNX + HUE + SONOS + SIMATIC-S7 + Fritzbox + RasPi mit NodeRed + Telegramm

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      #17
      Zitat von TheOlli Beitrag anzeigen
      Das führt dann zu Ingenieuren, die..
      Ja das ist leider so.

      Ich bin auch beides und meine die Gefahr ein wenig beurteilen zu können, die daraus erwächst, wenn man denkt die Gefahren einschätzen zu können (man hat ja schließlich ein Studium…) und dann durchaus mal kreative und auch z.T. gefährliche Provisorien umsetzt.

      Und dann gibt es nebenbei auch noch zu berücksichtigen welche Erfahrung in dem jeweiligen Tätigkeitsfeld vorliegen und ob auch Stand der Technik soweit bekannt ist.
      Aber das hat Lars ja auch bereits viel besser erläutert.
      Gruß Bernhard

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        #18
        Evtl wäre der TE ohne diesen Thread ja Schon fertig?
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #19
          Bitte nicht schon wieder......
          Gruß Pierre

          Mein Bau: Sanierung

          DIY-Bastelprojekte: KNX-Statusdisplay/|\KNX-Tankmonitor(Füllstandsamessung)

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            #20
            Das ausschließlich Elektrofachkräfte an elektrischen Anlagen arbeiten dürfen, muss in meinen Augen auch so sein. Finde ich gut und richtig.

            Die Regelung, dass man nur als konzessionierter Elektrofachbetrieb Anlagen erweitern (Lampenkreis umklemmen, zusätzliche Steckdose setzen) darf, geht m.E. ziemlich an der Praxis vorbei. Es gibt in diesem Land unzählige Elektrofachkräfte für diesen Aufgabenbereich die am Wochenende fachgerecht an Ihren privaten Anlagen arbeiten und dies oft gewissenhafter als der Eli um die Ecke. Ich habe viele Verteiler und Anlagen von sog. konzessionierten Fachbetrieben gesehen welche Angstgefühle hervorriefen.

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              #21
              Wir hatten da schon mal eine irrsinnig lange Diskussion drüber, ich halte es weiterhin so:
              Bis zum Zähler nur EVU/konzessionierter Elektriker, nach dem Zähler MEIN EIGENTUM -> jeder Elektriker, fertig. Rest juckt mich nicht.
              Gruß Pierre

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                #22
                Sehe ich genauso insofern man selbst EFK ist. Wenn man es genau nimmt wäre ja auch das montieren von Deckenlampen nach Einzug eine Erweiterung der elektrischen Anlage. Nicht auszudenken wie viele konzessionierte Meister bzw. Fachbetriebe man plötzlich bräuchte.....

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                  #23
                  Montieren einer Deckenlampe fällt nicht unter Erweitern.
                  Aus diesem Grund wurde die VDE 0100-410 hier angepasst und für Beleuchtungssteomkreise in Wohnungen ein RCD gefordert.

                  Wenn jedoch eine Brennstelle hinzukommt wäre dies eine Änderung die gemessen werden muss.
                  Elektroinstallation-Rosenberg
                  -Systemintegration-
                  Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                  http://www.knx-haus.com

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                    #24
                    Letzeres steht außer Frage. Wofür man aber als EFK noch eine Konzessionierung vom EVU benötigt um z.B. eine zusätzliche Steckdose zu installieren habe ich noch nicht begriffen.

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                      #25
                      Vetternwirtschaft und Marktbeeinflussung sind der einzige Grund - mehr nicht....
                      Gruß Pierre

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                        #26
                        Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen
                        Letzeres steht außer Frage. Wofür man aber als EFK noch eine Konzessionierung vom EVU benötigt um z.B. eine zusätzliche Steckdose zu installieren habe ich noch nicht begriffen.
                        Die Erweiterung muss eingemessen werden(längere Kabelwegw andere schleifen)
                        Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass derjenige der eine Erweiterung an einer elektrischen Anlage durchführt auf aktuellen Stand der Technik ist.
                        Dies können sie nur gewährleisten wenn regelmäßig die VIUs nach den Normen gefragt werden.
                        Zudem kommt das netzrückwirkungen auszuschließen sind.
                        Das sind alles nur Haftungsfragen wenn bei dem Nachbarn das Licht ausgeht und ein Schaden entsteht.
                        Elektroinstallation-Rosenberg
                        -Systemintegration-
                        Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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                          #27
                          Die Diskussion kann hier enden, es wird eh kein allgemein anerkanntes Ergebnis geben. Wir sind doch alle mündige Staatsbürger und entscheiden sicher richtig.

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                            #28
                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

                            Die Erweiterung muss eingemessen werden

                            Geht definitiv auch ohne Konzession.

                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass derjenige der eine Erweiterung an einer elektrischen Anlage durchführt auf aktuellen Stand der Technik ist.
                            Dies können sie nur gewährleisten wenn regelmäßig die VIUs nach den Normen gefragt werden.
                            In meinen Augen ist damit garnichts sichergestellt bzw. gewährleistet. Es ist evtl. eine Haftungsfrage geklärt. Das ist aber auch alles. Zum Thema Normen, welche nur auf Münzeinwurf zur Verfügung stehen, lasse ich mich lieber nicht aus.

                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Zudem kommt das netzrückwirkungen auszuschließen sind.
                            Ich kenne keine Fall von unerwünschten Netzrückwirkungen die eine EFK verursachte, als sie aus einer 2er Steckdose eine 3er Kombination gemacht hat. Das ist an den Haaren herbeigezogen.

                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Das sind alles nur Haftungsfragen wenn bei dem Nachbarn das Licht ausgeht und ein Schaden entsteht.
                            Egal ob EFK oder konzesionierte EFK. Man haftet in jedem Fall wenn man Mist baut.... Und das ist auch gut so.


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                              #29
                              Das ist ja deine Meinung. Die ist mir eigentlich egal.
                              Der rest ist Fakt.

                              Wenn du ein Pickel hast bleiben dir auch folgende Möglichkeiten:
                              - Selbst ausdrücken
                              - Ein Kumpel fragen
                              - Ein gelernten nicht Praktizierenden Arzt fragen
                              - Zum Hautarzt zu gehen

                              Wenn alles gut geht kräht kein Hahn danach.
                              Wenn etwas passiert und dir das Gesicht weg schimmelt stellt sich eine Haftungsfrage.

                              - Der Hautarzt hat eine Berufshaftpficht und wird voll zur Rechenschaft gezogen.

                              - Dem nicht praktizierenden Arzt wird unterstellt das er es besser hätte wissen müssen, da er vom Fach ist. Und muss viel zahlen.(grobe Fahrlässigkeit)

                              - Dein Kumpel wird Unwissenheit unterstellt (Fahrlässigkeit)

                              - Dir selbst wird man Dummheit unterstellen und die Krankenkasse zahlt.


                              TE wollte die rechtliche Seite wirklich wissen und nicht wie es jeder machen würde.
                              Was wer zuhause macht ist mir Scheiss egal.
                              Elektroinstallation-Rosenberg
                              -Systemintegration-
                              Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                              http://www.knx-haus.com

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                                #30
                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Das ist ja deine Meinung. Die ist mir eigentlich egal.
                                Der rest ist Fakt.
                                Korrekt das die Gesetzeslage so ist wie sie ist habe ich auch nicht abgestritten. Ist nur ein wenig Praxisfremd. Was natürlich nur meine persönliche Meinung widerspiegelt.


                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Wenn du ein Pickel hast bleiben dir auch folgende Möglichkeiten:
                                - Selbst ausdrücken
                                - Ein Kumpel fragen
                                - Ein gelernten nicht Praktizierenden Arzt fragen
                                - Zum Hautarzt zu gehen
                                Keinem dieser genannten Personen ist es per Gesetz nicht erlaubt diesen Eingriff vorzunehmen. Das ist der Unterschied zu dem Szenario mit der elektrischen Anlage.
                                Nirgenwo steht geschrieben, dass nur niedergelassene Dermatologen mit Mitgliedschaft in der Ärztekammer Pickel ausdrücken dürfen. Aber Steckdosen dürfen nur "Spezialkräfte" anbauen.....



                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                - Der Hautarzt hat eine Berufshaftpficht und wird voll zur Rechenschaft gezogen.
                                Nicht zwangsläufig

                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                - Dem nicht praktizierenden Arzt wird unterstellt das er es besser hätte wissen müssen, da er vom Fach ist. Und muss viel zahlen.(grobe Fahrlässigkeit)
                                Eine Therapie mit schlechtem Outcome ist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit. Das ist Unfug.

                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                - Dein Kumpel wird Unwissenheit unterstellt (Fahrlässigkeit)
                                Gerade bei Unwissenheit ist Fahrlässigkeit nur selten gegeben. Eben weil es aus Unwissenheit geschah. Fahrlässigkeit ist nicht gleich Unwissenheit!

                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                - Dir selbst wird man Dummheit unterstellen und die Krankenkasse zahlt.
                                Möglicherweise. Das nennt sich Sozialsystem und ist eine wirklich gute Sache.





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