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NYM bzw Einzelader und YSTY in gemeinsamem Leerrohr

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    NYM bzw Einzelader und YSTY in gemeinsamem Leerrohr

    Guten Abend,

    wenn ich richtig informiert bin dann darf das grüne KNX Kabel zusammen mit NYM in einem Leerrohr geführt werden.

    Ist es denn auch erlaubt, NYM oder Einzelader für Rollladenmotoren mit normalem YSTY für Fensterkontakte in einem Rohr zu verlegen? Das bietet sich halt an, da beides an allen Fenstern versorgt werden muss.

    Oder sollte man YSTY von NYM trennen und evtl. zum Einsparen von Leerrohren/Leitungen mehrere Fenster mit einer Leitung zu versorgen (durchschleifen?), z.B. 4x2x0,6 für zwei Fenster mit jeweils zwei separat bewerteten Flügel?

    Ich freue mich über Rückmeldung. Danke dafür!

    #2
    Ysty ist ein separates Rohr. Aber mit genügend Adern auch gern mehrere Kontakte.
    ----------------------------------------------------------------------------------
    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

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      #3
      Ich habe für mich gespeichert, dass J-Y(ST)Y und NYM gemeinsam verlegt werden dürfen (NYM allerdigns im Mantel, also keine Einzeladern).

      Wenn ich mir mein Telefon- und das KNX Kabel anschaue, dann sehen die beiden auch verdächtig ähnlich aus.

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        #4
        Zitat von enzym Beitrag anzeigen
        sehen die beiden auch verdächtig ähnlich aus
        Ich kann die Isolationsfestigkeit einer Leitung nicht von außen erkennen. Bei der KNX Leitung wird mit 4 kV die sichere Trennung nachgewiesen, bei Telefonleitungen nicht.
        Mit guter Markierung kann ich mir eine KNX Leitung für Fensterkontakte vorstellen, gemeinsam mit NYM in einem Rohr verlegt.

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          #5
          Zitat von knxPaul Beitrag anzeigen
          Ich kann die Isolationsfestigkeit einer Leitung nicht von außen erkennen. Bei der KNX Leitung wird mit 4 kV die sichere Trennung nachgewiesen, bei Telefonleitungen nicht.
          Und deswegen darfst Du KNX Leitung zusammen mit Einzeladern verlegen und normales J-Y(ST)Y nicht.
          J-Y(ST)Y neben NYM geht.
          I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

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            #6
            Zitat von suez Beitrag anzeigen
            Oder sollte man YSTY von NYM trennen und evtl. zum Einsparen von Leerrohren/Leitungen mehrere Fenster mit einer Leitung zu versorgen (durchschleifen?), z.B. 4x2x0,6 für zwei Fenster mit jeweils zwei separat bewerteten Flügel?
            Das würde ich anhand des Bauplans entscheiden was Sinn macht und was nicht. Pro Raum eine gemeinsamme Leitung zur UV kann man schon machen oder auch grade wenn die Fenster nicht weit auseinander entfernt sind

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              #7
              Zitat von suez Beitrag anzeigen
              wenn ich richtig informiert bin dann darf das grüne KNX Kabel zusammen mit NYM in einem Leerrohr geführt werden.
              Viele fühlen sich auch nach Predigten falscher Propheten optimal informiert. Eine Norm, in der das steht, kenne ich nicht, daher bitte Quellenangabe oder besser ein Normzitat..

              Zweifelsfrei ist die DIN 18015-1:2020-05 eine Norm, deren Relevanz nicht von jedem akzeptiert wird. Aber lies mal nach was auf Seite 45 im Kapitel 4.5 Rohrnetze steht. Außer dieser rein nationalen Norm gibt es aber noch die harmonsierte Reihe EN 50174 mit Vorgaben zu den Abständen von Stark- und Schwachstromleitungen, in der sich KNX-Könner besser auskennen sollten denn ich als koaxlastiger RFT.

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                #8
                KNX_Grundkurs.pdf (u-lux.com)

                Screenshot 2024-05-19 105641.jpg
                Viele Grüße,
                Stefan

                DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                  #9
                  Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                  kenne ich nicht, daher bitte Quellenangabe oder besser ein Normzitat..
                  Kann ich liefern: VDE 0100-520 528.1:
                  Stromkreise mit Spannungen der Spannungsbereiche I und II nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 dürfen nicht in derselben Kabel- und Leitungsanlage verlegt sein, es sei denn, eine der folgenden Maßnahmen wird angewendet:
                  • jedes Kabel oder jede Leitung ist entsprechend der höchsten vorkommenden Spannung isoliert; oder
                  • jeder Leiter eines mehradrigen Kabels/einer mehradrigen Leitung ist für die höchste in dem Kabel/der Leitung vorkommende Spannung isoliert; oder
                  Da KNX-Leitungen einer Prüfspannung von 4kV standhalten (siehe hier z.B. das technische Datenblatt von Faberkabel: https://shop.faberkabel.de/out/downl...us_eib_knx.pdf ) und die höchste vorkommende Spannung im parallel verlegten NYM (wobei dort zur Basisisolierung der Einzeladern sogar noch die verstärkte Isolierung durch den Mantel hinzukommt) alleine schon durch die Basisisolierung gegeben ist, sind hier sogar beide Punkte eingehalten.

                  Zwar könnte es noch strittig sein, ob die Basisisolierung der KNX-Leitung wirklich die Sprüfspannung aushält; da aber nicht die Rede davon war, diese Leitung abzumanteln und die Adern ohne äußere Isolierung einzeln einzuziehen, fällt dieses Argument weg.

                  Lapp als renommierter Hersteller setzt da sogar noch eins drauf und verpackt alles zusammen in eine Hülle: https://products.lappgroup.com/onlin...ype=1664268841

                  Die Wahrscheinlichkeit, ein Produkt zu vermarkten, was entgegen jeglicher Regelsetzung nichtmal zusammen in einem Installationsrohr geführt werden dürfte - ist nicht denkbar.

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                    #10
                    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                    Zwar könnte es noch strittig sein, ob die Basisisolierung der KNX-Leitung wirklich die Sprüfspannung aushält; da aber nicht die Rede davon war, diese Leitung abzumanteln und die Adern ohne äußere Isolierung einzeln einzuziehen, fällt dieses Argument weg.
                    Als wie schon erwähnt koaxlastiger RFT-Grufti bin ich mit Normen wie IEC 60728-11 sowie ex.-EN 50083-1 bzw. national DIN VDE 0855-1 stärker verbandelt. Bei Koax ist ein Mindestabstand innen von 1 cm und außen von 2 cm gefordert.

                    Wo die Anwendung der DIN 18015-1 unstrittig ist gilt der Passus auf Seite 16, wonach die gemeinsame Verlegung von Starkstromleitungen und Kommunikationsleitungen aus Kupfer für IuK und RuK in einem Elektroinstallationsrohr ausdrücklich nicht zulässig ist.

                    Aber auch nach DIN EN 50174-2, mit der ich mich schon längst hätte intensiver befassen sollen oder dem CD der EN 50174-2:202x gibt es in Tabelle 8 ohne elektromagnetische Trennwände Mindestabstände von 10 mm, die im CD auf 8 mm reduziert wurden. Mit den Änderungen im CD wollte ich mich ohnenhin schon länger befassen und falls das kein anderer mit besserer Normenkunde übernommen hat, reiche ich meinen Senf dazu noch nach.
                    Zuletzt geändert von Dipol; 20.05.2024, 13:12. Grund: Nachtrag des Verbots gemeinsamer Verlegung in Leerrohren gemäß DIN 18015-1:2020-05

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