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AAR mehrere Sicherungslastrennschalter möglich?

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    AAR mehrere Sicherungslastrennschalter möglich?

    Anla­gen­sei­tiger Anschluss­raum (AAR):
    Dürfen hier auch mehrere Sicherungslastrennschalter sitzen? (z.B.: Siemens 5SG7133) (in meinem Fall drei Stück)
    Diese versorgen bei mir mehrere Unterverteilungen.
    Aus Platzgründen ist leider das Unterbringen dieser im Verteilerfeld daneben nicht möglich.

    Leider finde ich dazu in den TABs nichts genaues.
    Hauptschalter sind hier zulässig (aber nichts über die Anzahl dieser)
    Einen Sicherungslastrennschalter sehe ich jetzt aber auch als Hauptschalter.

    #2
    Also ich habe meine drei Linocur (Sicherungslasttrennschalter für 1x HV, 2xUV) gerade umgezogen in eine neue UV, die im Rahmen von PV und WP installiert wurde. Der AAR beherbergt dann nur noch eine HLAK.

    Hintergrund ist meines Wissens nach die Wärmeentwicklung, die begrenzt sein muss. Und sobald da Sicherungen im Spiel sind, gibt es die Abwärme. Hauptschalter hingegen sind so niederohmig, dass diese quasi keine Abwärme erzeugen.

    Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
    Einen Sicherungslastrennschalter sehe ich jetzt aber auch als Hauptschalter.
    Genau deshalb sehe ich das nicht als zutreffend an.

    Im einen Hagertipp ist das auch eindeutig beschrieben: Elemente zur Stromkreisverteilung (=Sicherungslasttrennschalter) sind nicht zulässig. Lediglich die Absicherung von drei 16A-Wechselstromkreisen ist möglich (=drei LS).

    Screenshot 2024-06-09 172648.jpg

    Wobei man sich natürlich überlegen kann, auf die Sicheurngslasttrennschalter zu verzichten (sofern alle Leitungen dahinter auf 63A ausgelegt sind) und nur Hauptschalter zu verwenden. Dann dürfte das wiederum zulässig sein.
    Zuletzt geändert von dreamy1; 09.06.2024, 16:39.
    Viele Grüße,
    Stefan

    DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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      #3
      Leider kann ich auf die Sicherungslastrennschalter nicht verzichten, da teile dahinter nicht so hoch belastbar sind.
      Muss ich mal beim VNB nachfragen, was zulässig ist oder nicht.
      Hier in der Gemeinde habe ich zumindest erst kürzlich einen öffentlichen Neubau gesehen, wo ein Sicherungslastrennschalter und daneben zwei LS montiert waren.
      PXL_20240421_131905654~2.jpg
      Aber keine Ahnung ob das nicht erst nachträglich kam...

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        #4
        Wenn das Bestand ist (vor 1.4.2019), dann ist das wohl zulässig. Bei mir waren die drei Sicherungslasttrennschalter und ein KNX-Zähler im AAR, und die wurden 2011 vom konzessionierten Elektriker so eingebaut....und ich habe auch schon gehört, dass manche Netzbetreiber das gar nicht interessiert...
        Viele Grüße,
        Stefan

        DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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          #5
          Nö, erst letztes oder vorletztes Jahr eingebaut.
          Ich frage mal meinen Kontakt beim Bayernwerk an... mal schauen...
          Hoffe mal das ich nicht komplett alles umplanen muss, da der Raum keinen größeren Schrank zulässt :/

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            #6
            Wo kein Kläger da kein Richter...solange da kein Dauerstrom >30A durchgeht (Haus plus Wallbox, WP oder PV), wäre ich da entspannt (wenn auch nicht regelkonform).
            Viele Grüße,
            Stefan

            DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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              #7
              Große Verbraucher (WP, PV-WR, Wallbox) sind im Verteilerfeld rechts daneben:
              image.png
              (geht um F1.0; F2.0 und F3.0)

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                #8
                Platz für 4 Zähler?

                Was für ein SLS wird da verbaut?

                Das würde ich mir auch mal anschauen:

                Screenshot 2024-06-09 210553.jpg

                Ich habe die Regelwerke jedenfalls so verstanden, dass man bei einem verbauten Zähler nicht im zugeordneten AAR zusätzliche Sicherungselemente verbauen darf. Bei einem 50A SLS sind dann auch 16mm² zu verwenden, ich lasse das bei mir gerade alles umrüsten...mitsamt Kombiableiter 1+2 an den Sammelschienen. Bei Doppelbelegung (zwei Zähler nebeneinander) sind dann sogar nur 32A Dauerstrom bei einem 2-Felder möglich, bei einem 1-Felder sogar nur 22A und 25A SLS...
                Viele Grüße,
                Stefan

                DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                  #9
                  50A SLS
                  Durch die Dauerlast (PV und Wallbox) ist pro Zählerfeld nur max ein Zähler zulässig.
                  Der zweite Zählerplatz ist als Option für eine Kaskadenschaltung vorgesehen.
                  ​​​​​​

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                    #10
                    Wo ist eigentlich genau das Problem?
                    Erneuerung im Bestand und die bestehende UV Zuleitung reicht nicht für 50A?

                    Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
                    Einen Sicherungslastrennschalter sehe ich jetzt aber auch als Hauptschalter.
                    Hauptschalter = alles was DIN EN 60699-1 entspricht. Also nein.

                    Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
                    Ich frage mal meinen Kontakt beim Bayernwerk an... mal schauen...
                    Hoffe mal das ich nicht komplett alles umplanen muss, da der Raum keinen größeren Schrank zulässt :/
                    Bayernwerk sagt Nein, die können gar nicht anders.
                    Frag stattdessen deinen Elektriker, der weiß aus Erfahrung am besten, was dein VNB in der Praxis akzeptiert bzw. durchgehen lässt und was nicht. Manchen ist einiges egal, anderen gar nichts.
                    Wenn der Zähler erst mal gesetzt ist und du das Ding unbedingt brauchst, kann man die Absicherung ja auch danach noch einbauen.
                    Natürlich auf die Gefahr hin, das zwischendurch wieder rückbauen zu müssen, wenn z.B. der zweite Zähler erst später kommen soll.

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                      #11
                      Dein Vorhaben ist eigentlich unmissverständlich in der VDE AR-N 4100 im Kapitel 7.2 geregelt und wird dort verneint:

                      Der anlagenseitige Anschlussraum dient der Aufnahme von
                      • Betriebsmitteln für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler in Form einer Hauptleitungsabzweigklemme nach DIN VDE 0603-3-1 (VDE 0603-3-1), Ausführung C oder eines Hauptschalters nach DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) oder einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler,
                      • einem Freigaberelais für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG,
                      • RJ45-Buchsen für die leitungsgebundene Übertragung von Zählwerten, Tarifwerten oder für Steuerzwecke (z. B. für Smart Grids oder Smart Home) in die Anschlussnutzeranlage (siehe 7.7) sowie
                      • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), Leitungsschutzschaltern und Kombinationen von beiden für bis zu drei einphasige Stromkreise mit einer Absicherung von maximal je 16 A für jede Anschlussnutzeranlage (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner) sowie von Überspannungsschutz mit SPDs vom Typ 1 oder Typ 2. Von den drei einphasigen Stromkreisen mit einer Absicherung von maximal je 16 A darf auch einer für Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verwendet werden.

                      Für die in den Spiegelstrichen zwei, drei und vier aufgeführten Betriebsmittel stehen bei Doppelbelegung eines Zählerfeldes maximal 6 Teilungseinheiten je Anschlussnutzeranlage zur Verfügung.

                      Eine Nutzung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig.
                      Punkt 1: „eines Hauptschalters oder einer Fehlerstromschutzeinrichtung“ für den Anschluss zum nachfolgenden Stromkreisverteiler. Da immer nur in Einzahl gesprochen wird und das Ganze auch noch am Ende mit „Eine Nutzung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig“ festgelegt wird; schließt sich die Verwendung mit mehrfachen Überstromschutzeinrichtungen für mehrere Stromkreisverteiler aus.

                      Punkt 2: das neben dem Sicherungslasttrennschalter aus Post 2 noch Leitungsschutzschalter verwendet werden dürfen, geht oben aus dem Punkt 4 draus hervor. Das dient schlichtweg dazu, dass in Mehrfamilienhäusern für Waschmaschine und Trockner nicht die Zuleitungen dafür extra aus der Wohnungsunterverteilung bis zum Waschkeller gezogen werden müssen. Ist schlichtweg eine Vereinfachung…

                      Genau so sieht es nicht nur der Hager-Tipp, sondern auch der Fachartikel in der DE; frei zugänglich über folgenden Link: https://www.elektro.net/56488/anford...schen-anlagen/

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                        #12
                        Wäre dann pro Zählerfeld zumindest ein Sicherungslastrennschalter zulässig?
                        (ähnlich wie im Bild in Post #3)

                        Auf insgesamt zwei könnte ich es reduzieren, in dem ich den Sicherungslastrennschalter erst in die UV1 baue um dort die RCDs nicht zu überlasten.
                        (wäre dann ein Hauptschalter für diesen Stromkreis im Zählerschrank nötig?)

                        Meinen Elektriker der die Zählerversetzung kann ich nicht direkt fragen, da der in der region eigentlich nicht tätig ist.

                        Das Problem ist, dass z.B. ein Mennekes Verteiler daran hängt und ich diesen mit max 35A vorgesichert haben möchte um nicht überall 16mm2 ziehen zu müssen bei den aktuellen Kupferpreisen. Aber auch die (40A) RCDs nicht überlasten möchte.

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                          #13
                          Zitat von LostWolf Beitrag anzeigen
                          ich diesen mit max 35A vorgesichert haben möchte um nicht überall 16mm2 ziehen zu müssen bei den aktuellen Kupferpreisen. Aber auch die (40A) RCDs nicht überlasten möchte.
                          Ganz ehrlich: kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch Infrastruktur für die nächsten zig Jahre, da wären mir die paar € egal. Es muss je nach Länge auch nicht immer 16mm² sein und es gibt auch 63A RCDs...
                          Viele Grüße,
                          Stefan

                          DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                            #14
                            Bei dem Mennekes 940002 Verteiler muss ich mit max 40A versichern um den RCD dort nicht überlasten zu können.

                            Die großen Verbraucher sind alle von dieser Verteilung (Zählerschrank) versorgt.
                            Ich wüsste nicht was nur annähernd über 35A in den Unterverteilungen benötigen würde.

                            Bei 63A und Verlegeart B2 ist eigentlich immer 16mm2 nötig und da ist der Aufpreis aktuell schon enorm zu 10mm2.
                            Zuletzt geändert von LostWolf; 09.06.2024, 21:41.

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                              #15
                              Zitat von ;n1960563
                              Wäre dann pro Zählerfeld zumindest ein Sicherungslastrennschalter zulässig?
                              (ähnlich wie im Bild in Post #3)
                              Ja

                              Zitat von ;n1960563
                              Meinen Elektriker der die Zählerversetzung kann ich nicht direkt fragen, da der in der region eigentlich nicht tätig ist.
                              Doch, kannst du.
                              Mit Einführung der VDE AR-N 4100 wurden alle technischen Beschreibungen der einzelnen TAB eines jeden Netzbetreibers ungültig. Dort dürfen nur noch administrative Dinge festgelegt werden; z.B. ob der Netzbetreiber Zähler in Dreipunktbefestigung oder als eHZ einsetzt.
                              Mehr darf der Netzbetreiber nicht mehr festlegen. Daher gibt es auch keine Zählerplatzlisten mehr, welche Anlage wo und wie ausgestattet sein muss. Den identischen Zählerschrank kannst du theoretisch (bis auf die Befestigung des Zählers) von Flensburg bis nach Garmisch überall verbauen - regionale Unterschiede gibt es nicht mehr.

                              Zitat von ;n1960563
                              Das Problem ist, dass z.B. ein Mennekes Verteiler daran hängt und ich diesen mit max 35A vorgesichert haben möchte um nicht überall 16mm2 ziehen zu müssen bei den aktuellen Kupferpreisen. Aber auch die (40A) RCDs nicht überlasten möchte.
                              Das ändert aber nichts daran, das Vorgaben und Normen eingehalten werden müssen; sonst bau dir eventuell niemand einen Zähler ein.

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