Warum soll sich Modul 2 nicht rentieren, wenn die Netzentgelte deutlich geringer sind. Klar der Stromverbrauch muss natürlich entsprechend hoch sein; bei Wärmepumpe, Wallbox und vielleicht noch elektr. Warmwasserspeicher kommt schon was zusammen. In einem Mehrfamilienhaus geht das mit der PV ehe nicht so einfach.
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§14a - wie anmelden?
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Ja es ist also immer hochgradig individuell und damit nicht für einen solchen Thread hier geeignet grundlegend zu diskutieren wie man sich denn nun eine 14a Anlage anmeldet und was wählt man denn nun aus.
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Zitat von STSC Beitrag anzeigenDa wird beides engezeigt: EON -> Heizstrom -> Wärmepumpe -> Doppeltarif
Wie weiß man dann die Netzentgelt Vergünstigungen?
Mischen ist natürlich möglich, so auch von mir seit Anfang des Jahres praktiziert: WP an eigenem Zähler in Modul 2, WB am Hauszähler in WB. Die Erlaubnis zum Mischen findest du auch explizit in den Schreiben der BNetzA
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Doppeltarif ist Altbestand da sind einfach keine Netzentgelte drinnen im Preis. da gibt es nix zu reduzieren, der preis ist ja schon reduziert angegeben. Und so ein Tarif geht nicht mit Modul1 oder Modul3 zu kombinieren.
Ein solcher Altmodelltarif lässt sich aber durch einen Neutraif nach Modul1/3 ersetzen, dann sollte man da aber den extra Zähler sich rausbauen lassen. Oder er wird durch den neuen Modul2 Tarif ersetzt. Und der kann anders sein weil da eben anders gerechnet wird. Und das Delta Alter Doppel/WärmeStromtarif zu neuem Modul2 Tarif muss dann der Anbieter erklären.----------------------------------------------------------------------------------
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Wo schließt du dann aber Modul 2 Tarife ab? Auf den Preisvergleichsseiten werden die dann nach deiner Auffassung nicht gelistet?
Ich habe einfach dort abgeschlossen und Modul 2 beim VNB angegeben. Mal sehen, wie die erste Abrechnung ausfällt und ob der Wechsel zum neuen Anbieter im Frühjahr klappt.
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Ich habe mir jetzt die 11 Seiten durchgelesen und verstehe den §14a immer noch nicht. Lohnt sich nun eine Umstellung oder nicht und was ist erforderlich?
1. Mein Vater hat eine PV Anlage (9,8kWp) und Speicher mit 10kWp aus Januar 2024.
2. Meine PV Anlage mit Speicher und Wallbox ist aus 2021.
Sollte ich hier alles beim alten belassen oder lohnt sich ein Umstieg. Mein Vater hat nach der Inbetriebnahme einen neuen Zähler (iMSys) vom Netzbetreiber bekommen.
Danke für die Hilfe
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Zitat von livingpure Beitrag anzeigenWenn ich einen WP Zähler habe, kann ich dann bei Verivox und Co den Wärmestrom Tarif auswählen, unabhängig davon, ob es eine neue 14a Anlage ist oder nicht? Falls nein, wie funktioniert das mit 14a Anlagen?
Also nein, ich kann Deine Frage nicht beantworten. Das musst Du schon selbst bei den Tarifbedingungen des Anbieters rauslesen, den Du Dir rausgesucht hast.
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Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenLichtblick beispielsweise liefert laut ihren Tarifbedingungen ihren Wärmestrom an Anlagen, die dem neuen §14a EnWG unterliegen.
Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?
Finde dort keinen 14a Tarif, nur Wärmestrom mit Verweis auf Ratgeber 14a.
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Hallo,
ich habe jetzt mal versucht, einen Tarifvergleich zu machen.
Netzbetreiver ist Rheinische NetzGesellschaft. Dort habe ich angerufen und sie verweisen auf Rheinenergie.
Dort finde ich dies:
image.png
Am Beispiel von 8000kWh WP-Strom:Man würde mit Modul2 also 210€ sparen.Modul 1 Modul 2 Arbeitspreis 7,18 2,87 Grundpreis -133,82 0 Summe 440,58 229,6
Schaue ich jetzt aber bei einem Tarifvergleich folgendes jeweils mit GG:
12250kWh als Haushaltsstrom: 3275€
8000kWh als WP Strom 2215€, 4250kWh als Haushaltsstrom 1151€. Summe 3366€
Ein Zähler ist also 91€ günstiger als zwei Zähler. Zudem gibt es hier ja noch ggf. den GG-Rabatt (der müsste noch hinzukommen, da der Tarifvergleich von der WP ja nix weiss).
Übersehe ich etwas?
Gruß,
Hendrik
Angehängte Dateien
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Zitat von starlight2k Beitrag anzeigenMeinst du damit Anlagen die mit einer Wärmepumpe ab 2024 in Betrieb gegangen sind/angemeldet wurden?
Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?
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Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenDas musst Du schon selbst bei den Tarifbedingungen des Anbieters rauslesen, den Du Dir rausgesucht hast.
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Zitat von starlight2k Beitrag anzeigenMeinst du damit Anlagen die mit einer Wärmepumpe ab 2024 in Betrieb gegangen sind/angemeldet wurden?
Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?
Nicht der EVU, sondern der Messstellenbetreiber, kann festlegen, ob WB und WP an einem Zähler für Modul 2 hängen dürfen (jedenfalls war das so vor der Neuregelung des 14a). Die SWM erlauben es nicht. Die BNetzA würde das allerdings begrüßen.
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Zitat von livingpure Beitrag anzeigenNicht der EVU, sondern der Messstellenbetreiber, kann festlegen, ob WB und WP an einem Zähler für Modul 2 hängen dürfen (jedenfalls war das so vor der Neuregelung des 14a). Die SWM erlauben es nicht. Die BNetzA würde das allerdings begrüßen.
Allerdings kann ein EVU Einschränkungen machen, ob sie bestimmte Tarife nur für festgelegte Verbraucher anbieten. Bei einem reinen Wärmestromtarif etwa kauft der Versorger seinen Strom so ein, dass er ihn in der Heizperiode günstiger anbieten kann, da würde eine Wallbox natürlich die Kalkulation verderben. Da muss man halt genau rechnen, ob man bei einem guten Wärmestromangebot nicht besser die Wallbox hinter den allgemeinen Haushaltszähler hängt und dort die Vergünstigung nach Modul 1 in Anspruch nimmt.
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Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenEs gibt laut Beschluss der BNetzA (BK8-22-010-A) weder eine Beschränkung, wieviele steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem separaten Zähler für Modul 2 hängen dürfen, noch eine Einschränkung, unterschiedlichste SteuVE zusammen an einer Marktlokation zu betreiben. MSB oder VNB können das nicht verhindern.
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