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    Warum soll sich Modul 2 nicht rentieren, wenn die Netzentgelte deutlich geringer sind. Klar der Stromverbrauch muss natürlich entsprechend hoch sein; bei Wärmepumpe, Wallbox und vielleicht noch elektr. Warmwasserspeicher kommt schon was zusammen. In einem Mehrfamilienhaus geht das mit der PV ehe nicht so einfach.

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      Ja es ist also immer hochgradig individuell und damit nicht für einen solchen Thread hier geeignet grundlegend zu diskutieren wie man sich denn nun eine 14a Anlage anmeldet und was wählt man denn nun aus.

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      "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
      Albert Einstein

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        Zitat von STSC Beitrag anzeigen
        Da wird beides engezeigt: EON -> Heizstrom -> Wärmepumpe -> Doppeltarif

        Wie weiß man dann die Netzentgelt Vergünstigungen?
        gbglace siehe hier, der Eon Kommentar kam nicht von mir und für das Thema ist eben extrem entscheidend, welche Tarife letztendlich möglich sind, denn da geht es um einige ct Unterschied

        Mischen ist natürlich möglich, so auch von mir seit Anfang des Jahres praktiziert: WP an eigenem Zähler in Modul 2, WB am Hauszähler in WB. Die Erlaubnis zum Mischen findest du auch explizit in den Schreiben der BNetzA

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          Doppeltarif ist Altbestand da sind einfach keine Netzentgelte drinnen im Preis. da gibt es nix zu reduzieren, der preis ist ja schon reduziert angegeben. Und so ein Tarif geht nicht mit Modul1 oder Modul3 zu kombinieren.

          Ein solcher Altmodelltarif lässt sich aber durch einen Neutraif nach Modul1/3 ersetzen, dann sollte man da aber den extra Zähler sich rausbauen lassen. Oder er wird durch den neuen Modul2 Tarif ersetzt. Und der kann anders sein weil da eben anders gerechnet wird. Und das Delta Alter Doppel/WärmeStromtarif zu neuem Modul2 Tarif muss dann der Anbieter erklären.
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          Albert Einstein

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            Wo schließt du dann aber Modul 2 Tarife ab? Auf den Preisvergleichsseiten werden die dann nach deiner Auffassung nicht gelistet?

            Ich habe einfach dort abgeschlossen und Modul 2 beim VNB angegeben. Mal sehen, wie die erste Abrechnung ausfällt und ob der Wechsel zum neuen Anbieter im Frühjahr klappt.

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              Genau, machen und dann berichten wie es ging. Das sind dann sinnvolle Erfahrungsaustausche.
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              Albert Einstein

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                Ich habe mir jetzt die 11 Seiten durchgelesen und verstehe den §14a immer noch nicht. Lohnt sich nun eine Umstellung oder nicht und was ist erforderlich?

                1. Mein Vater hat eine PV Anlage (9,8kWp) und Speicher mit 10kWp aus Januar 2024.
                2. Meine PV Anlage mit Speicher und Wallbox ist aus 2021.

                Sollte ich hier alles beim alten belassen oder lohnt sich ein Umstieg. Mein Vater hat nach der Inbetriebnahme einen neuen Zähler (iMSys) vom Netzbetreiber bekommen.

                Danke für die Hilfe

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                  Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                  Wenn ich einen WP Zähler habe, kann ich dann bei Verivox und Co den Wärmestrom Tarif auswählen, unabhängig davon, ob es eine neue 14a Anlage ist oder nicht? Falls nein, wie funktioniert das mit 14a Anlagen?
                  Das hängt von den Tarifbedingungen des EVU ab. Lichtblick beispielsweise liefert laut ihren Tarifbedingungen ihren Wärmestrom an Anlagen, die dem neuen §14a EnWG unterliegen. Andere Unternehmen werden das eventuell anders handhaben. Ausserdem musst Du bedenken, dass es noch eine erhebliche Anzahl an Anschlüssen gibt, die nach dem alten §14a EnWG per Rundsteuerempfänger oder gar Zeitschaltuhr gesteuert werden, mit kompletter Abschaltung für x Stunden. Die brauchen ja auch noch einen passenden Tarif, wenn sie nicht freiwillig ins neue Modell umziehen - zumindest bis 2029. Deshalb wird es da noch einige Zeit Unterschiede geben und man muss genau schauen, was man da abschließt.

                  Also nein, ich kann Deine Frage nicht beantworten. Das musst Du schon selbst bei den Tarifbedingungen des Anbieters rauslesen, den Du Dir rausgesucht hast.

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                    Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                    Lichtblick beispielsweise liefert laut ihren Tarifbedingungen ihren Wärmestrom an Anlagen, die dem neuen §14a EnWG unterliegen.
                    Meinst du damit Anlagen die mit einer Wärmepumpe ab 2024 in Betrieb gegangen sind/angemeldet wurden?
                    Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?

                    Finde dort keinen 14a Tarif, nur Wärmestrom mit Verweis auf Ratgeber 14a.

                    Kommentar


                      Hallo,

                      ich habe jetzt mal versucht, einen Tarifvergleich zu machen.
                      Netzbetreiver ist Rheinische NetzGesellschaft. Dort habe ich angerufen und sie verweisen auf Rheinenergie.
                      Dort finde ich dies:
                      image.png

                      Am Beispiel von 8000kWh WP-Strom:
                      Modul 1 Modul 2
                      Arbeitspreis 7,18 2,87
                      Grundpreis -133,82 0
                      Summe 440,58 229,6
                      Man würde mit Modul2 also 210€ sparen.

                      Schaue ich jetzt aber bei einem Tarifvergleich folgendes jeweils mit GG:
                      12250kWh als Haushaltsstrom: 3275€
                      8000kWh als WP Strom 2215€, 4250kWh als Haushaltsstrom 1151€. Summe 3366€

                      Ein Zähler ist also 91€ günstiger als zwei Zähler. Zudem gibt es hier ja noch ggf. den GG-Rabatt (der müsste noch hinzukommen, da der Tarifvergleich von der WP ja nix weiss).

                      Übersehe ich etwas?

                      Gruß,
                      Hendrik

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                        Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
                        Meinst du damit Anlagen die mit einer Wärmepumpe ab 2024 in Betrieb gegangen sind/angemeldet wurden?
                        Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?
                        Ich werde sicher nicht für Dich dort anrufen und fragen. Das musst Du schon selber machen.

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                          Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                          Das musst Du schon selbst bei den Tarifbedingungen des Anbieters rauslesen, den Du Dir rausgesucht hast.
                          siehe oben, das habe ich mal exemplarisch für die ersten drei Treffer im Preisvergleich gemacht. Bei keinem habe ich eine info dazu gefunden. Mag sein, dass die sich noch irgendwo versteckt, aber imho habe ich schon mehr als meine Pflicht und definitiv mehr als der übliche Kunde getan, wenn ich sämtliche (!) dort vor Vertragsabschluss verlinkten Dokumente durchgelesen habe.

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                            Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
                            Meinst du damit Anlagen die mit einer Wärmepumpe ab 2024 in Betrieb gegangen sind/angemeldet wurden?
                            Oder kann ich mir auch ne Wallbox anmelden und den Wärmestrom Tarif dort nutzen?
                            Die Tarife sind in der Regel nur für Wärmestrom-Verbraucher und dürfen nicht für Wallboxen genutzt werden. Bei einzelnen EVUs gibt es Ausnahmen. Es gibt auch spezielle Wallbox-Tarife - bei meiner letzten Suche vor einiger Zeit waren die aber nicht attraktiv.

                            Nicht der EVU, sondern der Messstellenbetreiber, kann festlegen, ob WB und WP an einem Zähler für Modul 2 hängen dürfen (jedenfalls war das so vor der Neuregelung des 14a). Die SWM erlauben es nicht. Die BNetzA würde das allerdings begrüßen.

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                              Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                              Nicht der EVU, sondern der Messstellenbetreiber, kann festlegen, ob WB und WP an einem Zähler für Modul 2 hängen dürfen (jedenfalls war das so vor der Neuregelung des 14a). Die SWM erlauben es nicht. Die BNetzA würde das allerdings begrüßen.
                              Es gibt laut Beschluss der BNetzA (BK8-22-010-A) weder eine Beschränkung, wieviele steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem separaten Zähler für Modul 2 hängen dürfen, noch eine Einschränkung, unterschiedlichste SteuVE zusammen an einer Marktlokation zu betreiben. MSB oder VNB können das nicht verhindern.

                              Allerdings kann ein EVU Einschränkungen machen, ob sie bestimmte Tarife nur für festgelegte Verbraucher anbieten. Bei einem reinen Wärmestromtarif etwa kauft der Versorger seinen Strom so ein, dass er ihn in der Heizperiode günstiger anbieten kann, da würde eine Wallbox natürlich die Kalkulation verderben. Da muss man halt genau rechnen, ob man bei einem guten Wärmestromangebot nicht besser die Wallbox hinter den allgemeinen Haushaltszähler hängt und dort die Vergünstigung nach Modul 1 in Anspruch nimmt.

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                                Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                                Es gibt laut Beschluss der BNetzA (BK8-22-010-A) weder eine Beschränkung, wieviele steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem separaten Zähler für Modul 2 hängen dürfen, noch eine Einschränkung, unterschiedlichste SteuVE zusammen an einer Marktlokation zu betreiben. MSB oder VNB können das nicht verhindern.
                                Interessant, danke! Meine Diskussion mit BNetzA und Messstellenbetreiber und zugleich VNB war kurz vor dem neuen 14a

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