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Abnahme / Prüfung nach Eigenleistung bei Elektrik im EFH

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    [Elektro] Abnahme / Prüfung nach Eigenleistung bei Elektrik im EFH

    Hi zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zu meiner Situation:

    Bei meinem EFH habe ich die Elektroinstallation größtenteils in Eigenleistung umgesetzt – in Abstimmung mit dem Elektriker. Die anfängliche Abmachung war, dass ich Schlitze klopfe, Dosen setze und Leitungen einziehe, jeweils mit Einweisung sowie Kontrolle während und nach den Arbeiten. In der Bauphase war die Firma dann aber kaum vor Ort, sodass ich im Endeffekt fast alles alleine gemacht habe, auch Steckdosen, Schalter, etc. Am Ende hat die Firma nur noch den Verteilerschrank angeschlossen.

    Was meines Wissens nicht erfolgt ist: Messungen wie Isolationsprüfung, Schleifenwiderstand, RCD-Test usw.

    Ich versuch noch, dass nochmal jemand vorbei kommt und dies macht. Die Anlage wurde jedoch auch beim Netzbetreiber angemeldet, soweit läuft alles. Welche Prüfungen oder Messungen würdet ihr mir als das „Minimum“ empfehlen, damit ich die gröbsten Fehler ausschließen kann?

    Danke schon mal für euer Feedback!

    #2
    Zitat von summadefectum Beitrag anzeigen
    mit Einweisung sowie Kontrolle während und nach den Arbeiten
    Des Verständnisses wegen: also hat die Firma sowieso während der Arbeiten und danach kontrolliert, und dir fehlen die o.g. Messungen?

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      #3
      Die Erstprüfung ist in DIN VDE 0100.600:2017-06 geregelt und umfasst noch ein paar Punkte mehr als von dir Aufgeführt.

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        #4
        Zitat von summadefectum Beitrag anzeigen
        Welche Prüfungen oder Messungen würdet ihr mir als das „Minimum“ empfehlen, damit ich die gröbsten Fehler ausschließen kann?
        Technisch:
        Um sicherzugehen, dass die Anlage zumindest „Elektrisch“ so sicher ist, dass keine versteckte Brandgefahr zu vermuten und die Personensicherheit gegeben ist, hast du vom Prinzip her die wichtigsten Messungen schon alle aufgezählt. Dann aber auch immer die geschalteten Endstromkreise mit berücksichtigen.
        Der Gesamtumfang der zusätzlich vollständigen Prüfung stehen in der VDE 0100-600 im Kapitel 6.4.3. (werde ich aber nicht alle aufzählen dürfen).

        Zusätzlich wichtig ist die Erdungsanlage (inkl. Fundamenterder). Letztgenannter ist zu prüfen, ob dieser auch wirksam ist; oder im Bezug auf den Abschnitt 6.4.3.2 der o.g Norm (Durchgängigkeit der Leiter) ob eine Verbindung fehlt oder schlecht ist (Niederohmigkeit aller Erdungsleiter zum Potentialausgleich).

        Zur Messung im Rahmen einer Neuanlage:
        bedingt durch die heutige Pflicht, im privaten Bereich (fast) alles mit RCDs auszustatten, schafft grundsätzlich eine Personensicherheit für die Anwender, solange der RCD richtig ausgewählt und nicht selbst defekt ist. Das rettet vom Grunde her schon vieles. Daher muss aber zwingend der RCD hinsichtlich Auslösezeit und -strom gemessen werden.

        Durch die heutige Vielzahl von Steckklemmen ist die Gefahr von nicht angezogenen Klemmen mit einhergehender Brandgefahr ebenfalls gemindert. Trotzdem ist die Schleifenimpedanzmessung mit das wichtigste. Denn wenn diese stimmt hast du die Sicherheit, dass nicht irgendwo wegen einer großen Strombelastbarkeit eine Wärmequelle an einer losen Verbindung entsteht und es zu einem Brand kommen kann. Wichtig ist in meinen Augen hierbei, Verbraucher oder Einspeiser mit Festanschluss wirklich an der letzten zugänglichen Klemmstelle zu messen (Wallbox, Herd, PV, Wärmegeräte, usw.). Denn das sind Lasten, welche längere Zeit hohen Strom ziehen können und eher dazu neigen, schlechte Klemmstellen bis zum Brand zu erwärmen. Daher dort (auch wenn es unzugänglich ist) immer messen!

        Isolationswiderstand: auch wenn es mühsam ist, immer alle Schalter des Stromkreises einschalten, falls schon vorhanden fest installierte Geräte abklemmen (das erspart man sich, wenn man das vor Inbetriebsetzung der Stromkreise macht (dann hängt meistens nichts dran)) und dann bis in die letzte Leitung durchmessen. Sonst fehlt dir die Hälfte…

        Rechtlich:
        Es wird bestimmt ein wenig Arbeit sein. Um ruhig schlafen zu können und deiner Betreiberverantwortung (da du vermutlich der Eigentümer sein wirst, hast du diese) gerecht zu werden, würde ich das jedenfalls vom vermeintlichen Errichter einfordern. Falls nicht, angemessene Summe der Schlussrechnung einbehalten, Fristen setzen, falls nicht eingehalten, dann Ersatzvornahme durchführen und jemanden anderen damit beauftragen und den mit dem einbehaltenen Geld bezahlen.
        Dann bist du als Betreiber rechtlich sauber.

        Geschuldet wird die schon alleine wegen der Tatsache, dass du sie mit einer Errichtung einer Elektroanlage beauftragt (Werkvertrag) hast und sie ein mangelfreies Werk abliefern müssen. Da dazu grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden müssen, greift natürlich auch die VDE. Und diese besagt in der VDE 0100-600 aus 06-2017 (gültig) im Kapitel 6 unter 6.4.1.1 folgenden allumfassenden Satz:
        Jede Anlage muss – soweit sinnvoll durchführbar – während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen w​ird.
        Da dort das Wort „muss“ verwendet wird, kommt der Errichter vom Grundsatz her aus der Nummer nicht heraus. Er hat sie errichtet, fertiggestellt (durch Montage der Verteilungen) und hat diese in Betrieb genommen. Daher ist er verpflichtet, dies zu tun.
        Und für alle „Norm-Nörgler“, die immer auf die Normen eines vermeintlichen Vereins (VDE) schimpfen: genau das ist dann die anerkannte Regel der Technik, welche in einem Rechtsstreit den Richter am Ende überzeugt, dass der Auftragnehmer diese Dokumente zu erstellen und zu übergeben hat.

        Falls bei der Schlussrechnung die Übergabe dieser Dokumente fehlen, würde ich einen Teil einbehalten und auf Nachbesserung pochen. Das Druckmittel „Geld“ ist meist sicherer, als ein später leeres Versprechen des Auftragnehmers, diese Dokumente noch nachzureichen zu wollen…

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          #5
          Hallo und vielen Dank für die ganzen Antworten, hier werde ich mich definitiv noch näher mit Beschäftigen müssen. Ergänzend kann ich noch erwähnen, dass das Druckmittel "Geld" leider nicht mehr existiert, da schon alles abgerechnet wurde. Die Prüfungen werden sicherlich schwierig, da im Prinzip schon alles verwendet wird, bzw. nicht mehr zugänglich ist (wie Herdanschluss).

          Besonderer Danke an tsb2001 für deine ausführliche Erklärung.

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            #6
            Als Minimum solltest du an den Steckdosen mit dem Duspol den FI auslösen.

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              #7
              Isolationsmessung geht teilweise auch später, man muss halt von den Steckdosen aussteckeken. Netz- und Schleifenimpedanz ist eh jederzeit möglich
              noch in der Findungsphase🍷

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                #8
                Zitat von herrder4ringe Beitrag anzeigen
                Als Minimum solltest du an den Steckdosen mit dem Duspol den FI auslösen.
                Der Beitrag ist reine Provokation oder?
                Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                  #9
                  Zitat von herrder4ringe Beitrag anzeigen
                  Als Minimum solltest du an den Steckdosen mit dem Duspol den FI auslösen.
                  Vom Elektriker??? Der macht ein ordentliches Prüfprotokoll nach DIN VDE! Nicht mit'm duspol! Dafür gibt's ordentliche Mess und Prüfgeräte, die der Laie eben nicht hat.
                  Dafür haftet der Elektriker gegenüber dem Netzbetreiber. Mit'm duspol haftet kein Profi. Niemals.

                  Deshalb :
                  Ausgangsfragestellung lesen.

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                    #10
                    Zitat von sfJH Beitrag anzeigen
                    Dafür haftet der Elektriker gegenüber dem Netzbetreiber.
                    Der Elektriker haftet gegenüber dem Netzbetreiber?
                    Niemals…

                    kurze Erklärung:
                    Da ich als konzessionierter Elektriker ein freies Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber habe in dessen Netzgebiet ich unterwegs bin, kann der mir höchstens die Konzession entziehen bzw. untersagen.

                    Haftungsrechtliche Konsequenzen können aus diesem Verhältnis kaum entstehen; im schlimmsten Fall könnte er bei Rückwirkungen auf sein Netz die von mir in Betrieb gesetzte Kundenanlage vom Netzbetreiber stillgelegt werden.
                    Dadurch entsteht höchstens ein Sachmangel in dem Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Kunden; der daraufhin Nacherfüllung verlangen kann.
                    Falls ich wirklich was fahrlässiges veranstalten sollte, bei dem es zu Personen- oder Sachschaden in der Kundenanlage kommen sollte, so hafte ich gegenüber dem Geschädigten. Das ist dann der Kunde - nicht der Netzbetreiber.

                    Sollte dabei zusätzlich der Hausanschlusskasten abbrennen, der die Eigentumsgrenze zwischen Kundenanlage und Netzbetreiber darstellt, müsste ich schlimmstenfalls dafür haften und dem Netzbetreiber den Tausch des Hausanschlusskasten bezahlen; denn das ist tatsächlich sein Eigentum. Wenn der jedoch wegen meiner Fehler abgebrannt ist, hab ich haftungsrechtlich ganz andere Probleme…

                    Warum ich das schreibe?
                    Weil ich selbst schon mal betroffen war und in einer Brandruine den Ermittlern erklären musste, wo welche Schwerpunkte der E-Installation zu finden waren. Vorliegende Prüfprotokolle sind dann quasi vorab schon die „Gefängnis-Frei-Karte“, falls die etwas ermitteln, was mir eventuell hätte zugeschrieben werden können.
                    Da es aber nachweislich ein technischer Defekt in einem Kühlgerät war, interessierte sich niemand mehr für den Rest der Installation, da das Gerät nur eingesteckt war.
                    Da hätte ich vermutlich sonst meine Haftpflicht bemühen müssen, der ich dann wiederum in der Nachweispflich gewesen wäre, dass meine errichtete Anlage zumindest nicht grob fahrlässig falsch gebaut worden ist. Auch dafür sind Protokolle gut. Sonst kommt man schnell von Haus und Hof…

                    Jede Dokumentation während und nach der Inbetriebnahme; insbesondere die VDE 0100-600 mit ihrem „Besichtigen, Erproben, Messen“ kann einem da den Kopf aus der Schlinge ziehen. Besonders wenn irgendwer anderes meint, er müsse noch in der Anlage irgendwas unfachmännisch nachrüsten.

                    Daher verstehe ich nicht, warum viele einen Bogen um die Inbetriebnahmeprüfung (aber auch Bilder der „Besichtigung“) machen. Hauptsächlich hilft die doch dem Installateur, zumindest die elektrische Mangelfreiheit des errichteten Werks gegenüber dem Kunden (oder aber auch dem Richter zivil- wie auch strafrechtliche) nachzuweisen.

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                      #11
                      Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                      Der Elektriker haftet gegenüber dem Netzbetreiber?
                      Niemals…

                      kurze Erklärung:
                      Da ich als konzessionierter Elektriker ein freies Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber habe in dessen Netzgebiet ich unterwegs bin, kann der mir höchstens die Konzession entziehen bzw. untersagen.
                      Genau das habe ich ausdrücken wollen...
                      Ist mir aber schlecht gelungen. Sorry.

                      Ansonsten drückt dein Beitrag genau das aus, was viele hier im Forum ausblenden und wegdiskutieren wollen.

                      "Weil man Strom nicht sehen kann, vergreift sich mancher Laie dran.
                      Erst wenn die Strippe stinkt und blitzt, wird zum Elektriker geflitzt.
                      Wenn dann das Haus in Flammen steht, ist's für den Fachmann auch zu spät."

                      Glück Auf!

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                        #12
                        Also meine Erfahrung mit den letzten 4 Elektrikern, vom 10 Mann bis zum 250 Mann Betrieb: ja ja Messungen machen wir, alle erforderlichen und von Ihnen genannten, wir haben da ein Messgerät, das misst alle genannten Punkte in einem Durchgang - wie soll das funktionieren? Bitte Bezeichnung des Messgerätes - keine Sorge, dass macht das Gerät schon und gibt dann ein Protokoll.

                        am Ende wird entweder gar nichts gemessen oder nur die auslösezeit des RCD. Berechnung des Schutzleiterwiderstandes? Habe ich noch nie erlebt.
                        Messung Isolation? Da fehlt in der Aussage oben der Hinweis, dass auch KNX Geräte ggf abzuklemmen oder die Messung mit reduzierter Spannung erfolgen muss, somit am besten vor dem Anklemmen des Verteilers. Ging auf der letzten Baustelle auch nicht, denn der Elektriker meint ohne Verteiler kann er das nicht messen?!

                        Ich hab’s mittlerweile fast aufgegeben mal eine vollständige Messung zu bekommen. Da hilft auch kein einbehalt.

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                          #13
                          die heutigen jungen Elektriker da wissen doch die meisten gar nicht wie das geht.

                          Zur Isolationsmessung den N auftrennen, Hä warum,
                          Schleifen- Netzimpedanz, Hä was ist das
                          Installationstester nach VDE100, Hä was ist das

                          aber programmieren und visualisieren das flutscht
                          noch in der Findungsphase🍷

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                            #14
                            Exakt, wobei auch das programmieren sicher kein Selbstläufer ist

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Agent Beitrag anzeigen
                              die heutigen jungen Elektriker da wissen doch die meisten gar nicht wie das geht.
                              Ja, weil die „alten“ das meist als unnötige Belastung sehen, deshalb nicht durchführen und die Folgegeneration wird automatisch dahin entwickelt.
                              Mein damaliger Ausbildungsbetrieb hatte im Jahr 2004 als ich das Unternehmen nach 10 Jahren inkl.. Ausbildungszeit verlassen habe, außer einem Kurbelinduktor gar kein Messgerät…

                              Und auch ich messe heute nicht jedes und alles.
                              Ich hab mir letztens noch selbst die eigene Garage neu verkabelt; da verlege ich das neue NYM von der Rolle Aufputz in Kabelkanal oder Stangenrohr. Und wenn die neue Leitung von der Rolle durch meine Hände durch in dauerhaft sichtbare Verlegesysteme eingelegt wird, verzichte ich zum Beispiel auf die Messung des Isolationswiderstands. Die Wahrscheinlichkeit, ein neues Kabel mit Fehlern geliefert zu erhalten, ist absolut gering. Dann müsste ich in dem Fall alle neu gelieferten Komponenten auf Mangelfreiheit hinsichtlich Herstellungsfehlern prüfen. Das kann nicht das Ziel sein.

                              Eine mechanische Beschädigung während der Verlegung kann ich dabei ausschließen. Eine fremde Zerstörung bei durchgehender AP-Verlegung und Inbetriebnahme selben Tag der Installation wird es auch nicht geben. Da messe ich nur das, was übrig bleibt (RCD, Schleife, usw.).

                              Ist hingegen der Putz und Estrich im Neubau drin, messe ich vor Inbetriebnahme den Isolationswiderstand. Denn da kann ich nicht sicher sein, dass mir der Heizungsbauer in die Leitung gestemmt hat; oder wer anders eine Schraube reingedreht hat.
                              Eine Menge fremder Gewerke im Rohbau, verdeckte Leitungsführung durch UP-Verlegung und einen längeren Zeitraum zwischen Verlegung und Inbetriebnahme sind da für mich die Kriterien das auch zu tun.

                              Nicht zuletzt enthält die VDE 0100-600 im Bereich der Erstprüfung unter Kapitel 6.4.1.1 die Aussage:
                              Jede Anlage muss – soweit sinnvoll durchführbar – während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen wird.​
                              Die Wörter „soweit sinnvoll durchführbar“ ist damit Interpretierbar und lässt die Möglichkeit offen, nicht durchführbare, aber auch sinnlose Prüfungen ausfallen zu lassen. Ferner obliegt dem Errichter dann die Bewertung, ob die Anlage trotzdem dauerhaft sicher zu betreiben ist.

                              Das ist alles kein Freibrief, nichts tun zu müssen. Vielmehr ist da die Fachkraft gefragt, die den Zustand bewertet und die Notwendigkeit einer Prüfung erkennt und die Durchführbarkeit feststellt.
                              Das darf jetzt jeder für sich selbst bewerten.
                              Das ist für mich der Weg, den ich seit 30 Jahren praktischer Erfahrung in der Installation und theoretischer Betrachtung der möglicherweise entstehenden Gefährdungen durch meine Tätigkeiten gewählt habe.
                              Manche Sachen sind zwingend gesetzt; ohne wenn und aber. Bei manch anderen Dingen darf auch ein Stück Pragmatismus dabei sein. Nicht alles wird immer so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

                              Diejenige Elektrofachkraft, die in ihrem Leben niemals auch nur eine Steckdose um 1 Meter nach Kundenwunsch umgesetzt hat, ohne eine komplette Messung und Prüfprotokoll zu erstellen, werfe den ersten Stein…

                              Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                              Exakt, wobei auch das programmieren sicher kein Selbstläufer ist
                              Das ist wohl kaum ein Selbstläufer. Hier gehts um elektrische Sicherheit.Eine falsche Programmierung zieht jedoch niemals eine elektrische Gefährdung für Personen - welche die Anlage nutzen - nach sich. Da geht höchstens mal zum falschen Zeitpunkt das Licht aus… Das wäre ein sekundärer Unfall, wenn man deshalb die Treppe herunterfällt. Verstößt aber nicht gegen die anerkannten Regeln der Technik im Sinne von Normen zur Errichtung von Elektroanlagen.

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