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    #61
    Zitat von henfri Beitrag anzeigen
    Du meinst: du würdes nicht einen LS von einem anderen Verbraucher mitverwenden?
    Genau. Ich würde es nicht machen.

    Ja klar. Mich interessierte nur ob es die Konvention: "wenn nix steht, dann nix gefordert" gibt.
    Wenn ich etwas dazu schreiben müsste:
    Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die selbständig gefahren erkennen kann.
    Wenn es keine Montageanleitung gibt, gilt für mich sein Fach- und Sachverstand.
    Sollte es zu einem Schaden kommen, hat er ein Problem. Er hätte es hinterfragen müssen. Allein schon aus der Tatsache ob er evtl. vom Spannungsabgriff bis zum Shelly eine NSGAFÖU oder ähnliche Kurzschlusschsichere Leitung hätte verwenden müssen.

    Aber nochmal hierzu

    Ich hatte eigentlich den Shelly der Huckepack auf dem LS montiert wird kaufen wollen. Aber das Argument der im Fehlerfall nicht vollständigen Freischaltung lässt mich zögern.
    Was denkst du dazu?

    Gruß,
    Hendril
    Ich sehe hier wieder den Hersteller in der Pflicht. Er gibt an 63A Vorgesichert. Die Einzelnen LS sind hier egal. Er muss die Trennung sicherstellen.
    Ich selbst würde es bei einem Kunden nur wiederwillig einbauen, wegen fehlenden externen Überprüfungen. Ich mag nicht wissen wie das Ding aussieht nach einem Kurzschluss.

    Um es nochmal Klar zu machen:

    CE= Herstellererklärung ( Ich(Hersteller) denke, dass mein Gerät die Europäischen Normen erfüllt
    VDE/GS= Institut welches Geräte überprüft und zertifiziert.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 08.02.2026, 13:46.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #62
      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
      CE= Herstellererklärung ( Ich(Hersteller) denke, dass mein Gerät die Europäischen Normen erfüll
      Diese Vermutung sehe ich immer als riskant an. Ich finde täglich neue Produkte, die im Widerspruch zur VDE stehen und trotzdem Konformität bescheinigt wird. Daikin Klimaanlagen können das auch…

      Rechtlich ist das extrem problematisch. Einerseits hat man ein Dokument, was einem bescheinigt, dass beim einhalten der Montage- und Installationsanleitung seitens des Herstellers das Produkt völlig unbedenklich ist. Andererseits muss man als Fachkraft die Gefahren durch den Einsatz des Produkts erkennen.

      Verbaute ich das nach Herstellerangabe aber bewusst entgegen Normen (z.B. der Shelly Zähler in der alten Version ohne Angabe von Vorsicherungen), wäre ich gespannt, wer da haftbar für gemacht wird, wenn die Hütte abfackelt, weil das 2,5qmm unmittelbar zwischen Shelly und HLAK mitsamt dem Shelly verglüht ist.

      Ich befürchte, die Versicherer und auch der Staatsanwalt werden sich der Einfachheit halber erst mal auf den Errichter stürzen, als auf den Importeur (Inverkehrbringer) oder gar dem Hersteller aus dem Reich der Mitte…
      Die Konformitätserklärung zu widerrufen, weil das nicht den europäischen Normen und Gesetzen entspricht und diese im Grundsatz komplett falsch ist, wird gegenüber dem Importeur oder Hersteller schwierig sein.

      Mir wäre das wortwörtlich zu heiß…

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        #63
        Zitat von henfri Beitrag anzeigen
        Aber was meint "Spannung von L2 und L3 galvanisch immer noch miteinander verbunden"? Die sind ja über einen Spannungsteiler mit N aber nicht miteinander verbunden
        Exakt.
        Freischalten in der Niederspannung fordert eine Trennstrecke in Luft bei Niederspannungsschaltgeräten von 6mm. Wenn du allerdings L1 freischaltest, bist du galvanisch immer noch mit L2 und L3 verbunden. Wenn auch hochohmig und über den Neutralleiter im ungestörten Zustand gegen Erdpotial verbunden (zumindest im TN-Netz), aber trotzdem nicht getrennt.

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