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Ich würde nur gerne Unterstützung bei der Klemmenauswahl haben.
Ich würde die Zuleitung (3x1,5mm²) auflegen
-> Pe an PT 2,5PE, damit wäre die Hutschiene geerdet
-> N an eine PTI 2,5 L/N .... von da weiter auf eine PTN 2,5 N-Trennklemme um den N auf eine Schiene zu bekommen.
-> Die 5 Ader Kabel vom RTR würde ich auf PTI 2,5 PE/L/NT auflegen.
-> die 2 Ader von Stellmotor würde ich auf PTI 2,5 L/NT auflegen.
Das ganze würde ich dann je nach Umsetzung (KNX oder konventionell) verkabeln.
So habe ich das auch vor!
PE der Zuleitung auf PE-Klemme (und damit auf die Hutschiene)
N der Zuleitung auf Neutralleiterklemme (um die Neutralleiterschiene zu versorgen).
Dann PTI 2,5-PE/L/NT wo jeweils die Phase aus der Zuleitung dran kommt und auf der anderen Seite der Stellmotor mit L/N/PE versorgt wird.
Ich werde wohl eine 12x1,5 NYM-Leitung als Zuleitung verwenden.
So kann ich mit 10 PE/L/NT-Klemmen auch 10 Stellmotoren versorgen (12 - PE - N = 10).
Ich werde wohl eine 12x1,5 NYM-Leitung als Zuleitung verwenden.
So kann ich mit 10 PE/L/NT-Klemmen auch 10 Stellmotoren versorgen (12 - PE - N = 10).
Reicht dir da nicht 1-mal PE/L/N-Klemme und 5-mal L/L-Klemmen? Mit dem 12x1,5 hast du ja nur einen N- und einen PE-Leiter, d.h. 9 N- und 9 PE-Klemmen wären bei den PE/L/NT-Klemmen unbelegt.
Würde Platz sparen.
Edit: Achso sorry, du sprichtst von den Klemmen im HKV. Das habe ich zuerst überlesen.
Da brauchst du nicht zwangsläufig ein Kleingehäuse. Hutschine mit Aktor drauf reicht. Muss natürlich E-technisch sauber ausgführt sein und der HKV inkl. Türe entsprechend geerdet bzw. mit dem PA verbunden sein.
Dafür bzw. zur Zulässigkeit eines Verteilers mit Schutzklasse I in einem Wohngebäude hätte ich gerne Quellenangaben (z.B. VDE).
Sorry Leute, aber so langsam verliert man hier echt die Lust. Es wird hier alles, aber auch wirklich alles zerhackstückelt, fehlinterpretiert, dazugedichtet und dabei kommen irgendwelche Halbweisheiten heraus, die noch dazu falsch belegt werden. Also ich wollte mich eigentlich nicht auf eine deartige Diskussion einlassen, aber gut:
Es geht hier nicht um Installationsverteiler, sondern um einen Heizkreisverteiler.
Dieser Heizkreisverteiler wird mit einem Aktor bestückt und dieser Aktor wird elektrisch angeschlossen.
Der HKV wird damit zu einem elektrischen Betriebsmittel und unterliegt natürlich damit enstprechenden Anforderungen in der Ausführung.
Im Normallfall besteht ein derartiger HKV aus Stahlblech. Die Ausführung muss natürlich der anzuwendenden Schutzklasse (hier I) entsprechen.
Atomkernbeschrifter sollen es halt anders machen. Nötig ist es nicht.
In dem Link wird ja auch nur aufgestellt, bei welchen "Verteilern" Schutzklasse 2 anzuwenden ist.
Alle anderen fallen (laut der Quelle) nicht darunter und dürfen Schutzklasse 1 entsprechen.
Ob der Inhalt da nun korrekt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Genau so wenig, wie ob die Aussagen hier im Forum immer 100% richtig sind.
Ein HKV ist auf jeden Fall von einem Laien bedienbar (da in Reichweite und nicht verplombt, verschlossen etc).
Die Geräte (Stellmotoren) stellen ja erst mal weniger eine Gefährdung dar. Das ist ja eher die Hutschiene mit Reihenklemmen und ggf. PE auf Hutschiene.
Und die muss mWn vom Rest des Gehäuses getrennt sein (Kunststoff etc), damit das Gehäuse schutzisoliert ist.
So verstehe ich den Text.
Wollte mich aber auch gar nicht in die Diskussion einmischen sondern eigentlich nur ein paar Infos beisteuern. Wie bereits gesagt, kann ich jedoch nichts über deren Richtigkeit sagen!
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