Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst dich vermutlich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche dir einfach das Forum aus, das dich am meisten interessiert.
Die übliche Verkabelung sieht STP für die Verlegkabel vor und die Patchpanels sind an den (Funktions-)Potentialausgleich anzuschliessen
Und falls sich dein Ultrakurzzitat jetzt nicht auf "was habe ich wo schon geschrieben und du unterstellst mir etwas anderes" beziehen sollte - bei deinem freifliegenden "Diskussions"stil ist es da gelegentlich schwer dir zu folgen - sondern "welche Norm" beziehen sollte: DIN EN 50174-2 VDE 0800-174-2:2018-10
Also im Privatbereich habe ich noch keine Switches gesehen, die es notwendig machen, dass man Tragschienen in einen Schrank einbaut.
1.) Bezog sich die von dir ursprünglich zitierte Stelle auf die Kupferschienen, die in Netzwerkschränken zwecks Anschluss an den (Funktions-)Potentialausgleich verbaut werden.
2.) Wie montierst du denn irgendein 19"-Gerät in einem Netzwerkschrank ohne Tragschienen? Oder anders formuliert: Wie heißen denn deiner Meinung nach die Schienen, in die du deine Käfigmuttern einhängst? Tip: Tragschienen gibt's horizontal und vertikal. Ohne vertikale Tragschienen funktioniert kein Netzwerkschrank. I.d.R. gibt's davon auch mindestens vier, meistens sechs (zumindest bei Schränken mit voller Tiefe).
Die Switches sind im Normalfall so kurz und leicht, dass es ausreichend ist sie vorn zu verschrauben.
Und das Verschrauben tust du genau womit? Na? 😉 Mal abgesehen davon, das Switche kurzer Bauform nun nicht gerade die einzigen Komponenten sind, die man in einem Netzwerkschrank verbaut. Meine Rackserver brauchen aus Gewichtsgründen Einbauschienen und meine UPS sogar Schwerlastschienen.
Wo ist denn EMV-mäßig der Unterschied zwischen „ich stapel 4 Switches übereinander und stelle sie in ein offenes Regal“ und „ich baue 4 Switches direkt übereinander in einen Schrank/Rack ein ohne Schrankseitenwände, Schranktür, Schrankdeckel“?
Keiner. Nach meiner Definition redet man in so einem Fall aber auch nicht mehr von einem Netzwerkschrank. Für sowas kann man dann auch ein 19" Tischrack nehmen - kommt auf's gleiche 'raus und oh Wunder: Da gibt's weder einen Erdungspunkt, noch irgendeine EMV-Zertifizierung. Man kann es auch anders fomrulieren: Wenn du aus irgendwelchen Gründen vier Switche übereinander stapelst und mit einer Profilschiene verschraubst, dann ist das völlig irrelevant für irgendwelche Diskussionen zum Thema "wie führe ich den Potentialausgleich eines Netzwerkschranks durch".
Warum funktionieren Lüfter von 1HE Geräten denn bei fehlenden Schrankseitenwände, Schranktür, Schrankdeckel nicht?
In einem Schrank funktioniert das deshalb nicht mehr, weil die angeströmte Luft eben nicht mehr nur durch das Gerät, sondern auch am Gehäuse vorbei geführt wird. Das führt dazu, dass sich in einem Schrank die Umgebungstemperatur erhöht und das ist bei der Auslegung von Rackkomponenten nicht vorgesehen. Da wir mittlerweile festgestellt haben, dass du gar keinen Schrank benutzt, sondern anscheinend deine Geräte einfach nur gestapelt hast und aus irgendwelchen Gründen die Frontplatten verschraubt hast (damit sie nicht umfallen? Oder verrutschen?), ist das natürlich eine müßige Diskussion, da du mit deinem Rack eh' den Raum heizt und die Umgebungstemperatur für alle Geräte sowie die angesaugte Luft gleich ist. Das will man bei Netzwerkschränken üblicherweise verhindern, i.d.R. auch indem man dafür sorgt, dass die erwärmte Abluft nicht direkt wieder angesaugt wird...
Na gibt es jetzt ein DiMa Gesetz, was das für alle bindend macht? Wenn andere sowas schreiben, sind das ja alles nur Normen, und die sind ja nur obligatorisch…. ‚Im allgemeinen‘ und ‚üblich‘ ist wohl keine gesetzliche Grundlage!
Und welches Gesetz tut das nun? Eine Norm ist immer noch keine rechtsverbindliche Verpflichtung. Darüber hinaus stellt sich hier die Frage, ob diese Norm in so einem Fall überhaupt greift. Weil ein normaler (Laie) Mensch der sich eine Metallbox kauft zur Aufbewahrung von paar Geräten mit Euro/Schukostecker überhaupt dazu verpflichtet werden kann. Zumindest in DE muss man auch auf Gesetze zugreifen können, da diese sonst nicht wirksam werden können. Das ist mit so einer Norm ja nicht möglich.
Das ich von einer Fachfirma eine Installation nach a.a.R.d.T. erwarte und daher auch in einen Vertrag auf die Einhaltung der VDR-Normen verpflichte ist ja wie gesagt was anderes. Aber aktuell hab ich immer noch nichts, womit ich gegenüber einen Bekannten argumentieren kann das er das eigentlich nicht darf und um bauen müsste.
Die Elektrotechnikverordnung! Die hat hier Gesetzescharakter. Im übrigen wirst Du in D nicht eine elektische Norm etc finden die Gesetzescharakter hat. In D gibt es nur Normen und die Anerkannten Regeln der Technik! Du kannst also alles so machen, wie Du willst und auf alles pfeifen! Näheres dann von dem Mann mit der Robe.... der beruft sich nämlich dann im allgemeinen und üblicherweise auf die Anerkannten Regeln der Technik. Und die nehmen die DIN üblicherweise als Vorlage. Also feel free, Du musst nur nachweisen, das dein Konstrukt mindestens gleichwertig oder besser ist.
Das hab ich schon einige Posts vorher geschrieben und bestreitet auch niemand (zumindest ich nicht). Aber ich würde fast jede Wette eingehen, wenn man vor Gericht steht und sagt ich konnte die Geräte legal im Einzelhandel kaufen und habe diese in eine Metallbox verbaut, ohne das ein Herstellerhinweis mich darauf hingewiesen hat, dass dies in irgendeinerweise gefährlich sein kann, dann wird man sicher nicht verdonnert. Da wird eher nach ProdHaftG der Hersteller verdonnert. Vielleicht wegen fahrlässig. Dazu kommt das der Laie kein Zugriff auf Normen hat und in der Regel davon auch nichts wissen muss. Somit hat er nichtmal die Möglichkeit sich einzulesen um sich an die Norm zu halten. Man hätte die Gefahr zumindest erkennen können müssen.
Aber das Thema ist für mich durch. Das Ergebnis muss zum Schluss von einem Gericht entschieden werden. Ich weis zumindest von einem privaten Fall, dass eine Klage keinen Erfolg hatte, nur weil eine Norm nicht eingehalten wurde, da dieses kein Gesetz und auch nicht vertraglich geregelt wurde. Und selbst eine Norm muss nicht direkt "a.a.R.d.T". Wenn niemand sich nicht dran halten würde, weil nicht praktisch umsetzbar, kann man auch nicht von anerkannt sprechen. Aber auch das wird im Einzelfall vor Gericht entschieden.
Puh, ich kann wahnsinnig viel im Einzelhandel kaufen.
Das alleine legitimiert meines Erachtens nicht freies Handeln mit dem jeweiligen Produkt.
Wenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über die Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Indem Du unten auf "ICH stimme zu" klickst, stimmst Du unserer Datenschutzerklärung und unseren persönlichen Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken zu, wie darin beschrieben. Du erkennst außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Deines Landes gehostet wird und bist damit einverstanden, dass Deine Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Kommentar