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Erdung für Netzwerkschrank

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    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen

    Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.
    Da Du zu dumm zum lesen bist. Hier nochmal: Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.


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      Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
      Da Du zu dumm zum lesen bist.
      Jetzt mal nicht frech werden.

      Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
      Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man.
      Genau darauf möchte ich hinaus. In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!

      Nochmal welche rechtliche Grundlage schreibt dem Laien vor, dass er seine Geräte nicht in einen "Metall" Schrank bauen darf, welcher nicht geerdet ist. Ein Metallschrank Hersteller kann mir erstmal gar nichts vorschreiben. Ggf verliere ich die Garantie auf das Produkt. Oder eine baurechtliche Zulassung, allerdings müsste ich erstmal eine Auflage dazu erfüllen müssen.

      Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vorgeschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
      Zuletzt geändert von traxanos; 17.07.2022, 09:37.
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        Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
        In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!
        Ich habe hier Geräte bei denen Hersteller explizit in der Montageanleitung schreibt, dass das Gehäuse zu erden ist.

        Wenn ein Gerät vom Hersteller mit einem Erdungsanschluss versehen wird, hat das sicherlich seinen Sinn. Auch, wenn da nirgends in der Anleitung steht, dass man erden muss.

        Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
        Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vor geschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
        Ich hab den gesamten Thread gelesen. Die Vorschriften wurden genannt. Musst du mal lesen.
        DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310)
        Zuletzt geändert von predi ger many; 17.07.2022, 09:57.

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          Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
          Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.
          …und alles was ein Kensington-Lock hat muss man anketten?

          Mal mit einem Schritt Abstand betrachtet:
          Der Hersteller sieht nur die Möglichkeiten vor, ob deren Nutzung tatsächlich sinnvoll, vorgeschrieben oder nötig ist hängt doch vom jeweiligen Nutzungsszenario ab.

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            Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
            Ich habe hier Geräte bei denen Hersteller explizit in der Montageanleitung schreibt, dass das Gehäuse zu erden ist.
            Ja das bestreitet auch niemand das es sowas gibt. In der Regel haben Switch, Router aus dem Consumer oder SoHo Bereich dies nicht. Um meiner Behauptung Belege beizulegen.

            FritzBoxen, Switche von Dlink, Linksys, Zyxel & Co alle habe weder eine Anschlussfahne noch einen Hinweis das diese zusätzliche geerdet werden müssen und sind sogar teilweise in Metallgehäuse. Idr haben die sogar nur einen Eurostecker und ist somit nicht SK1. Hab auch Netzwerkschränke (glaube einer ist von Digitus) die keine Anschlussfahne für Erdung haben. Außer kenne ich genug Installation wo, bewusst die Netzwerkleitung nur einseitig geerdet wurde, diese aber vom Netzwerkschrank isoliert eingebaut wurde. Somit entspricht der Schrank sogar SK2.

            Unabhängig davon dass die DIN Norm nicht rechtsverbindlich ist!

            https://www.din.de/de/ueber-normen-u...t-durch-normen

            Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
            Das ist der Grund warum wir Normen in Verträge / Ausschreibungen mit aufnehmen.

            Zitat von jcd Beitrag anzeigen

            Der Hersteller sieht nur die Möglichkeiten vor, ob deren Nutzung tatsächlich sinnvoll, vorgeschrieben oder nötig ist hängt doch vom jeweiligen Nutzungsszenario ab.
            Genau so sehe ich das auch. Der Hersteller darf das auch gerne als teil seiner Garantiebestimmung voraussetzen.
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              Ich hatte auf die DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) verwiesen. Den entscheidenden Teil habe ich dir rot markiert!!!

              Das EN steht dafür, dass es sich um die Umsetzung einer EU-Norm handelt. Und EU-Normen sind verbindlich.
              Es gibt keine nicht verbindlichen EU-Normen.

              EU-Norman müssen in nationales Recht umgesetzt umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt das über die DIN.
              Sobald eine DIN den Zusatz „EN“ hat, ist sie verbindlich.



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                traxanos wenn man deine Beiträge liest…, widersprichst du dir selbst, ist das gewollt?!
                Oder verstehe ich deine Geschreibe nicht - keine Ahnung? Ich gehe jetzt Netzwerkschränke erden…. 😏
                Zuletzt geändert von Lennox; 17.07.2022, 11:12.

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                  Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
                  Das EN steht dafür, dass es sich um die Umsetzung einer EU-Norm handelt.
                  Nein tut es nicht. Eine Norm ist noch lange keine EU-Richtlinien. Dazu kommt das EU Recht imho noch in nationales Recht überführt werden muss.

                  Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
                  widersprichst du dir selbst.
                  Womit? Aktuell frage ich nach einer Grundlage für eine Aussage und hab bis her noch keine rechtsverbindliche Grundlage gehört z.B. "Nach Gesetz XY $ A.B muss eine Erdung eines Metallgehäuses erfolgen, wenn darin elektrische Geräte aufbewahrt werden."

                  Das dies für einen IT Schrank sinnvoll ist, stellt hier keiner in Frage.

                  Aber wenn ein normal Mensch (Laie) beim XY Markt sich einen Switch/Router mit Schuko/Euro kauft und diese in eine Metallbox legt (gerne Netzwerkschrank genannt) und dort in einen Mehrfachsteckdoese einsteckt, glaube ich aktuell nicht, dass dies verboten sein kein. Der Switch muss verkehrfähig sein, auch ohne das dieser in einer geerdeten Metallbox aufbewahrt wird oder nicht. Und nur darum geht es mir aktuell.

                  Wenn aber eine BauG o.ä,. regelt das dies nicht erlaubt ist, dann ist das etwas was Fakt ist und so hinzunehmen ist.

                  Warum fühlen sich immer alle direkt angegriffen wenn man mal was in Fragestellt. Kein Wunder das man in diesem Land kaum noch eine künftige Diskussion führen kann.
                  Zuletzt geändert von traxanos; 17.07.2022, 11:27.
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                    Bei einer Frizbox ist ja wohl automatisch alles das selbe Potential. Kauf Dir einen Switch, hat der einen Anschluss für den Potentialausgleich.... Und wieso sollte eine Bauordnung elektrische Befindlichkeiten regeln? Oder steht bei Dir in der LBO wie Sicherungen und Querschnitte von leitungen und Kabeln auszuwählen sind? Und für alles andere gibt es noch immer die "anerkannten regeln der Technik"

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                      Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
                      Ich hatte auf die DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) verwiesen. Den entscheidenden Teil habe ich dir rot markiert!!!

                      Das EN steht dafür, dass es sich um die Umsetzung einer EU-Norm handelt. Und EU-Normen sind verbindlich.
                      Es gibt keine nicht verbindlichen EU-Normen.

                      EU-Norman müssen in nationales Recht umgesetzt umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt das über die DIN.
                      Sobald eine DIN den Zusatz „EN“ hat, ist sie verbindlich.
                      Nein!

                      Eine EN wird von einer europäischen Normungsorganisation wie CENELC oder ETSI erarbeitet und verabschiedet. Wenn eine EN verabschiedet ist, dann muß sie von den nationalen Normungsorganisationen (in Deutschland eben DIN) unverändert als nationale Norm verabschiedet werden. (Übersetzungen sind natürlich zulässig, es kann aber auch auf eine nationale Sprachversion verzichtet werden.)

                      Dann ist eine EN aber immer noch eine Norm wie jede andere, insbesondere auch, was die Rechtsverbindlichkeit angeht.
                      Zuletzt geändert von hthoma; 17.07.2022, 11:31. Grund: Typo
                      I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

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                        Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                        Kauf Dir einen Switch, hat der einen Anschluss für den Potentialausgleich....
                        Kein Switch bei mir Zuhause hat eine Anschlussfahne. Beispiel Zyxel GS1100-16 oder TPLink 1005P beide in einem Metallgehäuse eins sogar mit 19" Winkel wenn ich ihn ein einen Schrank einbauen möchte.

                        Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                        Und wieso sollte eine Bauordnung elektrische Befindlichkeiten regeln?
                        Das habe ich nicht behauptet, sondern war nur ein Beispiel wo mir ein Gesetzgeber vorschreibt, was ich bei mir Zuhause darf oder nicht.

                        Und nochmal Normen sind nicht pauschal Rechtsverbindlich! Obwohl sie bei einem Gericht Beachtung finden kann, wenn es um eine Einschätzung geht. Aber dass wird dann im Einzelfall begutachtet.
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                          DIN = allgemein anerkannte Regeln der Technik. DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) beschreibt u.A. Schutzmaßnahmen.

                          Missachtung der DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310)
                          • Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
                          • es kann Gefahr für Leib und Leben entstehen
                          Ja, da bewegen wir uns dann im strafrechtlichen Bereich … StgB §319.


                          Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
                          Kein Switch bei mir Zuhause hat eine Anschlussfahne. Beispiel Zyxel GS1100-16 oder TPLink 1005P beide in einem Metallgehäuse eins sogar mit 19" Winkel wenn ich ihn ein einen Schrank einbauen möchte.
                          Vielleicht solltest Du über vernünftige Hardware nachdenken

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                            Wieder so ein pauschaler Unfug. Strafbar macht man sich nicht weil man die Normen nicht eingehalten hat. Strafbar kann man sich machen weil man ggf grob fahrlässig gehandelt hat. Und ja da kann ggf auf Normen zurück gegriffen werden.

                            Durch die Einhaltung der üblichen Normen kann man davon ausgehen das alles in Ordnung ist. Aber das nicht einhalten bedeutet nicht automatisch das Gegenteil.

                            und ich sprach von üblichen Geräten im Home und SoHo Bereich. Zumindest habe ich das klar geschrieben. Was du für vernünftig hältst und was nicht ist den meisten Menschen Schnuppe.

                            ich zumindest hab die Geräte nach Anforderungen ausgesucht und sie erfülle ihren Zweck im vollen Umfang.
                            OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                              Die übliche Verkabelung sieht STP für die Verlegkabel vor und die Patchpanels sind an den (Funktions-)Potentialausgleich anzuschliessen - das ist allein schon aus EMV-Gründen notwendig und sinnvoll, denn ansonsten kann man sich den Schirm auch gleich sparen. Vom Patchpanel zum Switch geht es dann UTP weiter - allein schon wegen der bequemeren Verlegung. Bei einem sauber aufgebauten Netzwerkschrank steckt man reihenweise 10cm Patches und die sind in STP kein Spass (und knicken i.d.R. am Stecker ab, wenn man keine Winkelstecker hat/verwenden kann). Ist aber egal, auch bei Verwendung von STP sind die Patchkabel dann ja über das Patchpanel an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossen - die Patchkabel sind i.d.R. ja sehr kurz (<<1m).

                              Bei diesem Setup wüsste ich nicht, warum/wozu ein Switch an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossen werden sollte.

                              Daraus folgt unter anderem auch, dass der Einsatz eines GbE-Netzwerks ohne Einsatz eines an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossenen Patchpanels aus EMV-Sicht Unfug ist. Oder anders formuliert: Wer sein Heimnetz mit 'ner Fritzbox und 1-2 WLAN-APs/Mesh/Repeatern aufbaut oder einfach einen Switch hinter die FB hängt, kann sich STP komplett sparen und muss sich auch keine Gedanken über irgendeine "Erdung" machen - der PE ist schliesslich so oder so (vernünftige E-Installation mal vorausgesetzt) gewährleistet und die Schirme sind im besten Fall funktionslos, im schlechtesten Antennen... In so einem Szenario sollte dann ein Switch an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossen werden - meine Switches haben allerdings auch alle keine Erdungspunkte.

                              Vielleicht liegt der Unterschied darin, ob der Switch für Desktop- und/oder Rackeinsatz konzipiert ist? Bei Rackeinbau ist wie gesagt i.d.R. kein Anschluss an eine PAS für einen Switch notwendig/sinnvoll - wenn das Gerät als Desktoplösung zum Einsatz kommt, kann das anders sein.
                              Zuletzt geändert von DiMa; 17.07.2022, 12:20.

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                                Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
                                Wieder so ein pauschaler Unfug. Strafbar macht man sich nicht weil man die Normen nicht eingehalten hat. Strafbar kann man sich machen weil man ggf grob fahrlässig gehandelt hat. Und ja da kann ggf auf Normen zurück gegriffen werden.
                                Die Aussage ist mit Sicherheit nicht pauschal. Der Einzige, der Unfug schreibt bist du.

                                Wo ist eigentlich das Problem einen Netzwerkschrank zu erden? Ich sehe da kein Problem drin. Das macht man einfach und Punkt.

                                Vielleicht solltest Du mal deinen Aluhut absetzen.

                                Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
                                ich zumindest hab die Geräte nach Anforderungen ausgesucht und sie erfülle ihren Zweck im vollen Umfang.
                                Ja, die Geräte sind generell rackeinbaufähig. Konzipiert wurden sie dafür aber nicht. Ansonsten hätten sie einen Anschluss zum Erden.
                                Die Geräte sind billigste Consumer-Ware.

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