Lässt sich den 150 Kommentaren nicht sehr leicht ein Ende setzen?
Netzwerkschrank möglichst mit Schutzpotentialausgleich, Anschluss an PAS nicht zwingend nötig, alternativ PE aus der unterverteilung abgreifen
/thread
Sonst bitte Erklärung weshalb der PE nicht reichen sollte inkl Stellungnahme, wie das in 95% der wohnungen funktionieren soll, in denen es keinen Zugriff auf die PAS gibt.
Der Beleg, dass Balkone und Dächer geerdet werden müssen, wäre auch noch offen
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erdung für Netzwerkschrank
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Keine Ahnung, was es da zu interpretieren gibt:
OVE EN 50310:2020-07-01 Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen
Also wenn jetzt ein Netzwerk keine elektrischen Betriebsmittel beinhaltet, und ein Potentialausgleich nicht zu einer elektrischen Anlage gehört, dann weis ich auch nicht! Übrigens ist eine Wohnungsinstallation eine Anlage zu Weiterleitung und Verteilung von elektrischer Energie!§ 1.
(1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992- ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2017, sowie Maßnahmen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen.
Zuletzt geändert von vento66; 17.07.2022, 22:11.
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... gilt für BetriebsmittelZitat von vento66 Beitrag anzeigenElektrotechnikverordnung 2020
Diese sind gem. BGBLim Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992- ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2017
Auch wenn mir als Physiker klar ist, dass nach Maxwell das sicherlich auch für die Datenströme eines Netzwerkschrankes gilt, habe ich doch erhebliche Zweifel, dass der von dir zitierte Passus irgendeine Relevanz für den Anschluss eines Netzwerkschrankes an den (Funktions-)Potentialausgleich hat, denn Satz 2 konkretisiertGegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.
Einen Netzwerkschrank in diesen Geltungsbereich hineinzuinterpretieren erfordert dann doch einiges an Phantasie. Tatsächlich beschreibt das BGBL die Ausführung von Anlagen zum Potentialausgleich gem §1 Satz 1+2 - aber das ist ja nun in diesem Thread gar nicht die Fragestellung.Eine elektrische Anlage im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine ortsfeste betriebsmäßige Zusammenfassung elektrischer Betriebsmittel, soweit diese Zusammenfassung nicht nach Abs. 1 als Betriebsmittel zu betrachten ist
Auf die Steckdose aus Platzgründen sicher nicht, aber auf das Datenblatt, welches dir Hornbach vorlegen können muss mit Sicherheit schon. Da steht dann auch 'drauf, dass diese SD nur von einer EFK installiert werden darf.Zitat von ITler Beitrag anzeigenWenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
Muss es auch nicht, denn ein Auto kann nicht durch Kauf in Verkehr gebracht werden. Dazu ist regelmäßig eine Zulassung erforderlich, die regelmäßig einen Versicherungsnachweis erfordert (zumindest in der EU). Diesen erhält man nicht, ohne seine Qualifizierung zur Führung des Fahrzeugs nachzuweisen - i.d.R. durch seinen Führerschein.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenAuf nem Auto steht ja auch nicht, das man einen passenden Führerschein braucht....
Und was hat das jetzt noch damit zu tun, ob dein Schrank an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossen ist, oder nicht? Natürlich kannst du ein Gerät mit einem Schukostecker an eine entsprechende Steckdose anschließen. Ob damit der Netzwerkschrank, in den du das Gerät einbaust ordnungsgemäß angeschlossen ist, weisst du dadurch nicht, denn das wird nicht auf Ebene des Geräts, sondern des Systems definiert - und das liegt nicht im Verantwortungsbereich des Komponentenherstellers. Schliesslich schreibt dir auch Hager nicht vor, ob du deine Hutschiene isolierst, oder nicht - je nach "System Verteilung" ist das erforderlich, nicht erforderlich oder in seltenen Fällen egal. Der Schrankhersteller kann das nicht wissen. Und erst recht nicht der Hersteller von Keystone-Modulen oder Reihenklemmen, um mal irgendwie sowas wie Patchpanels ins Spiel zu bringen. Die aktiven Komponenten sind eh' in der Regel nicht die Baustellen, weil regelmäßig sowieso mit einem Funktionspotentialausgleich verbunden (im privaten Bereich halt i.d.R. der PE). Damit sind aber nicht automatisch die passiven Komponenten korrekt in den Potentialausgleich eingebunden und um die geht's i.d.R. bei einem Netzwerkschrank bzgl. Potentialausgleich.Zitat von traxanos Beitrag anzeigenWenn es das ist darf ich das auch in der in die Steckdose anschließen ohne vorher ein Gutachten einzuholen.Zuletzt geändert von DiMa; 17.07.2022, 21:58.
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Wie Vento schreibt, gibt es da aber einen Hersteller Hinweise auf eine Elektrofrachkraft.Zitat von ITler Beitrag anzeigenWenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
Braucht es auch nicht, es gibt dafür ein Gesetz, dass besagt, dass du einen brauchst. Es schreibt sogar vor wie das Auto beschaffen sein muss und welche Zulassungen es benötigt. Also klar geregelt! Kein E-Prüfzeichen eine Zulassung. Keine Diskussion!Zitat von vento66 Beitrag anzeigenAuf nem Auto steht ja auch nicht, das man einen passenden Führerschein braucht....
Ein Produkt muss Verkehrsfähig sein! Wenn es das ist darf ich das auch in der in die Steckdose anschließen ohne vorher ein Gutachten einzuholen. Lediglich Gesetze könnten hier Einschränkungen machen. z.B Funkanlage wo es für die Frequenznutzung eine Lizenz / Erlaubnis braucht.Zitat von ITler Beitrag anzeigenNur weil ich etwas auf dem freien Markt kaufen kann heißt es nicht dass man auf jegliche Fehler die man machen kann hinweisen muss.
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Das meine ich ja. Nur weil ich etwas auf dem freien Markt kaufen kann heißt es nicht dass man auf jegliche Fehler die man machen kann hinweisen muss.
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Auf nem Auto steht ja auch nicht, das man einen passenden Führerschein braucht....
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Wäre mir tatsächlich nie aufgefallen. Sicher wird das bei einer extra zu beschaffenden Beschreibung erwähnt werden, aber offensichtlich ist das nicht!
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Da steht aber bestimmt auch drauf, das es nur von Elektrofachkräften zu installieren ist.
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Puh, ich kann wahnsinnig viel im Einzelhandel kaufen.
Das alleine legitimiert meines Erachtens nicht freies Handeln mit dem jeweiligen Produkt.
Wenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
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Das hab ich schon einige Posts vorher geschrieben und bestreitet auch niemand (zumindest ich nicht). Aber ich würde fast jede Wette eingehen, wenn man vor Gericht steht und sagt ich konnte die Geräte legal im Einzelhandel kaufen und habe diese in eine Metallbox verbaut, ohne das ein Herstellerhinweis mich darauf hingewiesen hat, dass dies in irgendeinerweise gefährlich sein kann, dann wird man sicher nicht verdonnert. Da wird eher nach ProdHaftG der Hersteller verdonnert. Vielleicht wegen fahrlässig. Dazu kommt das der Laie kein Zugriff auf Normen hat und in der Regel davon auch nichts wissen muss. Somit hat er nichtmal die Möglichkeit sich einzulesen um sich an die Norm zu halten. Man hätte die Gefahr zumindest erkennen können müssen.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenUnd die nehmen die DIN üblicherweise als Vorlage.
Aber das Thema ist für mich durch. Das Ergebnis muss zum Schluss von einem Gericht entschieden werden. Ich weis zumindest von einem privaten Fall, dass eine Klage keinen Erfolg hatte, nur weil eine Norm nicht eingehalten wurde, da dieses kein Gesetz und auch nicht vertraglich geregelt wurde. Und selbst eine Norm muss nicht direkt "a.a.R.d.T". Wenn niemand sich nicht dran halten würde, weil nicht praktisch umsetzbar, kann man auch nicht von anerkannt sprechen. Aber auch das wird im Einzelfall vor Gericht entschieden.
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Die Elektrotechnikverordnung! Die hat hier Gesetzescharakter. Im übrigen wirst Du in D nicht eine elektische Norm etc finden die Gesetzescharakter hat. In D gibt es nur Normen und die Anerkannten Regeln der Technik! Du kannst also alles so machen, wie Du willst und auf alles pfeifen! Näheres dann von dem Mann mit der Robe.... der beruft sich nämlich dann im allgemeinen und üblicherweise auf die Anerkannten Regeln der Technik. Und die nehmen die DIN üblicherweise als Vorlage. Also feel free, Du musst nur nachweisen, das dein Konstrukt mindestens gleichwertig oder besser ist.Zuletzt geändert von vento66; 17.07.2022, 18:22.
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Und welches Gesetz tut das nun? Eine Norm ist immer noch keine rechtsverbindliche Verpflichtung. Darüber hinaus stellt sich hier die Frage, ob diese Norm in so einem Fall überhaupt greift. Weil ein normaler (Laie) Mensch der sich eine Metallbox kauft zur Aufbewahrung von paar Geräten mit Euro/Schukostecker überhaupt dazu verpflichtet werden kann. Zumindest in DE muss man auch auf Gesetze zugreifen können, da diese sonst nicht wirksam werden können. Das ist mit so einer Norm ja nicht möglich.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenzum gesetzlich geforderten Standard erhoben
Das ich von einer Fachfirma eine Installation nach a.a.R.d.T. erwarte und daher auch in einen Vertrag auf die Einhaltung der VDR-Normen verpflichte ist ja wie gesagt was anderes. Aber aktuell hab ich immer noch nichts, womit ich gegenüber einen Bekannten argumentieren kann das er das eigentlich nicht darf und um bauen müsste.
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OK: Elektrotechnikverordnung 2020, Fassung vom 17.07.2022 und dort unter §2 Abs 2 wirdzum gesetzlich geforderten Standard erhoben.OVE EN 50310:2020-07-01 Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen
Ist zwar nicht für D, aber er besteht ja drauf..... Und wie man an der EN erkennen kann, muss das auch in der DIN übernommen werden.
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Na gibt es jetzt ein DiMa Gesetz, was das für alle bindend macht? Wenn andere sowas schreiben, sind das ja alles nur Normen, und die sind ja nur obligatorisch…. ‚Im allgemeinen‘ und ‚üblich‘ ist wohl keine gesetzliche Grundlage!
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