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Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.
…und alles was ein Kensington-Lock hat muss man anketten?
Mal mit einem Schritt Abstand betrachtet:
Der Hersteller sieht nur die Möglichkeiten vor, ob deren Nutzung tatsächlich sinnvoll, vorgeschrieben oder nötig ist hängt doch vom jeweiligen Nutzungsszenario ab.
In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!
Ich habe hier Geräte bei denen Hersteller explizit in der Montageanleitung schreibt, dass das Gehäuse zu erden ist.
Wenn ein Gerät vom Hersteller mit einem Erdungsanschluss versehen wird, hat das sicherlich seinen Sinn. Auch, wenn da nirgends in der Anleitung steht, dass man erden muss.
Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vor geschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
Ich hab den gesamten Thread gelesen. Die Vorschriften wurden genannt. Musst du mal lesen. DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310)
Genau darauf möchte ich hinaus. In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!
Nochmal welche rechtliche Grundlage schreibt dem Laien vor, dass er seine Geräte nicht in einen "Metall" Schrank bauen darf, welcher nicht geerdet ist. Ein Metallschrank Hersteller kann mir erstmal gar nichts vorschreiben. Ggf verliere ich die Garantie auf das Produkt. Oder eine baurechtliche Zulassung, allerdings müsste ich erstmal eine Auflage dazu erfüllen müssen.
Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vorgeschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.
Da Du zu dumm zum lesen bist. Hier nochmal: Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.
Merkst du spätestens, wenn du nicht erdest und mal eine richtige gewischt bekommst.
Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.
Lennox
Das ist mir zu pauschal. Gerade die EN61000 wird doch auf Geräte angewendet. Sprich die gekauften Geräte müssen schon EMV sein.
War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.
Danke. Hab im Keller 3 Ausgleichsschienen gefunden. Leider alle im Heizraum. Da drin sind 50°C.
Die sind mit 16 qmm
geerdet. Jetzt stellt sich mir die Frage, es es zu lässig ist, den Netzwerkschrank über die Kupferrohre zu erden
War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.
In der Regel benötigt man den Potentialausgleich schon allein wegen geschirmten Verlegekabel.
und was machst bei UTP Kabel…, lässt du dann den Potausgleich vom Schrank weg..?! Sicher nicht oder🤓
Klugscheissermodus an: EN 50310: Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik…
Modus aus.
Was hat das mit eine Eurostecker zu tun, da geht es um Potentialausgleich in Netzwerken! Wenn Du in einem RZ arbeitest, solltest Du das wissen. Auch ein Laie kann in seinem Netzwerkschrank mit geschirmten Patchkabeln unterschiedliche Potentiale verbinden. Dann raucht halt das Patchkabel ab, was solls. Gerade Du solltest sowas wissen! Und nochmal PE ist kein Potentialausgleich! Und die Patchfelder und Switche gehören dann über die Schiene im Schrank auch in den Potentialausgleich angeschlossen. Übrigens deine metallische Terasse auch!
Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird?
Und wie beantwortet das meine Frage nach der gesetzliche Vorgabe? Ab wann muss ich den Erden? Sobald der Switch Kontakt mit einer Metallhalterung hat. Dazu kommt das die viele Geräte mit Eurostecker ausgestattet sind. Und Wenn ich Käfigmutter mit isolierenden Unterlegscheiben montiere und der Schrank wie SK2 anzusehen ist? Es gibt auch offene 19" Halterungen? Muss der auch geerdet werden.
Nochmal: Ich würde nur gerne die rechtliche Grundlage kennen.
Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird? Lassen wir die Erdung dann weg, und schreiben an den Erdungsanschluss „Nur im RZ verwenden“?
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