Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erdung für Netzwerkschrank

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • jcd
    antwortet
    Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
    Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.
    …und alles was ein Kensington-Lock hat muss man anketten?

    Mal mit einem Schritt Abstand betrachtet:
    Der Hersteller sieht nur die Möglichkeiten vor, ob deren Nutzung tatsächlich sinnvoll, vorgeschrieben oder nötig ist hängt doch vom jeweiligen Nutzungsszenario ab.

    Einen Kommentar schreiben:


  • predi ger many
    antwortet
    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
    In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!
    Ich habe hier Geräte bei denen Hersteller explizit in der Montageanleitung schreibt, dass das Gehäuse zu erden ist.

    Wenn ein Gerät vom Hersteller mit einem Erdungsanschluss versehen wird, hat das sicherlich seinen Sinn. Auch, wenn da nirgends in der Anleitung steht, dass man erden muss.

    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
    Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vor geschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
    Ich hab den gesamten Thread gelesen. Die Vorschriften wurden genannt. Musst du mal lesen.
    DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310)
    Zuletzt geändert von predi ger many; 17.07.2022, 09:57.

    Einen Kommentar schreiben:


  • traxanos
    antwortet
    Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
    Da Du zu dumm zum lesen bist.
    Jetzt mal nicht frech werden.

    Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
    Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man.
    Genau darauf möchte ich hinaus. In keiner Anleitung meiner Gerät steht drinne, dass die Geräte geerdet sein müssen!!!

    Nochmal welche rechtliche Grundlage schreibt dem Laien vor, dass er seine Geräte nicht in einen "Metall" Schrank bauen darf, welcher nicht geerdet ist. Ein Metallschrank Hersteller kann mir erstmal gar nichts vorschreiben. Ggf verliere ich die Garantie auf das Produkt. Oder eine baurechtliche Zulassung, allerdings müsste ich erstmal eine Auflage dazu erfüllen müssen.

    Dauernd wird hier im Forum dazu aufgefordert, ein Beleg zu liefern für die Aussage. Wenn ich nun nach dem Beleg frage, bin ich jeder der "Dumme". Wo ist den das Problem zu sagen wo das vorgeschrieben wurde. Einfach z.B. den Paragraph aus der LBauO, BauV, BauGB oder NAV zitieren der relevant sein ist. Danke!
    Zuletzt geändert von traxanos; 17.07.2022, 09:37.

    Einen Kommentar schreiben:


  • predi ger many
    antwortet
    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen

    Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.
    Da Du zu dumm zum lesen bist. Hier nochmal: Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man. Wenn also ein Anschluss zum Erden vorhanden ist, erden.


    Einen Kommentar schreiben:


  • traxanos
    antwortet
    Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
    Merkst du spätestens, wenn du nicht erdest und mal eine richtige gewischt bekommst.
    Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.

    Lennox
    Das ist mir zu pauschal. Gerade die EN61000 wird doch auf Geräte angewendet. Sprich die gekauften Geräte müssen schon EMV sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lennox
    antwortet
    Nur das es dem Hersteller wurscht ist ob man erdet oder nicht.., er gibt max. Empfehlungen ab.

    Auszug aus einer Schulung bei Schrack:

    EMV, Potentialausgleich und Erdung

    Die Themen EMV, Potentialausgleich und Erdung werden mit stetig steigenden Grenzfrequenzen immer wichtiger. Wesentliche Normen dafür sind:

    EN 50310: Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik

    EN 55022: Einrichtungen der Informationstechnik - Funkstöreigenschaften - Grenzwerte und Messverfahren

    EN 61000: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

    Teil 6-1: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

    Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche

    Teil 6-3: Fachgrundnormen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts - und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

    Teil 6-4: Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche

    damit könnt ihr euch austoben und suchen….🤓

    Einen Kommentar schreiben:


  • predi ger many
    antwortet
    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen

    Ab wann muss ich den Erden?
    Merkst du spätestens, wenn du nicht erdest und mal eine richtige gewischt bekommst.

    Effektiv ganz einfach. Wenn der Hersteller Erdung vorsieht, erdet man.
    Zuletzt geändert von predi ger many; 16.07.2022, 19:26.

    Einen Kommentar schreiben:


  • vento66
    antwortet
    Dann lass halt die Tür zu, damit die Hitze von aussen nicht reinkommt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • predi ger many
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen

    War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.
    Danke. Hab im Keller 3 Ausgleichsschienen gefunden. Leider alle im Heizraum. Da drin sind 50°C.

    Einen Kommentar schreiben:


  • vento66
    antwortet
    Zitat von predi ger many Beitrag anzeigen
    Die sind mit 16 qmm
    geerdet. Jetzt stellt sich mir die Frage, es es zu lässig ist, den Netzwerkschrank über die Kupferrohre zu erden
    War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lennox
    antwortet
    Zitat von ITler Beitrag anzeigen
    In der Regel benötigt man den Potentialausgleich schon allein wegen geschirmten Verlegekabel.
    und was machst bei UTP Kabel…, lässt du dann den Potausgleich vom Schrank weg..?! Sicher nicht oder🤓

    Klugscheissermodus an:
    EN 50310: Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik…
    Modus aus.
    Zuletzt geändert von Lennox; 16.07.2022, 18:19.

    Einen Kommentar schreiben:


  • vento66
    antwortet
    Was hat das mit eine Eurostecker zu tun, da geht es um Potentialausgleich in Netzwerken! Wenn Du in einem RZ arbeitest, solltest Du das wissen. Auch ein Laie kann in seinem Netzwerkschrank mit geschirmten Patchkabeln unterschiedliche Potentiale verbinden. Dann raucht halt das Patchkabel ab, was solls. Gerade Du solltest sowas wissen! Und nochmal PE ist kein Potentialausgleich! Und die Patchfelder und Switche gehören dann über die Schiene im Schrank auch in den Potentialausgleich angeschlossen. Übrigens deine metallische Terasse auch!
    Zuletzt geändert von vento66; 16.07.2022, 16:19.

    Einen Kommentar schreiben:


  • traxanos
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird?
    Und wie beantwortet das meine Frage nach der gesetzliche Vorgabe? Ab wann muss ich den Erden? Sobald der Switch Kontakt mit einer Metallhalterung hat. Dazu kommt das die viele Geräte mit Eurostecker ausgestattet sind. Und Wenn ich Käfigmutter mit isolierenden Unterlegscheiben montiere und der Schrank wie SK2 anzusehen ist? Es gibt auch offene 19" Halterungen? Muss der auch geerdet werden.

    Nochmal: Ich würde nur gerne die rechtliche Grundlage kennen.
    Zuletzt geändert von traxanos; 16.07.2022, 16:00.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ITler
    antwortet
    In der Regel benötigt man den Potentialausgleich schon allein wegen geschirmten Verlegekabel.

    Einen Kommentar schreiben:


  • vento66
    antwortet
    Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird? Lassen wir die Erdung dann weg, und schreiben an den Erdungsanschluss „Nur im RZ verwenden“?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X