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Ah haben bei uns in der Firma auch ein Hager DALI GW. Das funktioniert nach einem Stromausfall auch nicht mehr richtig. Im Handbetrieb zeigt es dann bC an und schaltet / dimmt die Leuchten.
Aber über Bus nix...
Nabend, hab das gleiche Problem bei meinem auch die Tage festgestellt, als diese Woche für 15min mal der Strom weg war.
Muss mal bei meinem Fachhandel anfragen ob das noch was geht, ist auch schon ein bissel betagte der Teil. Allerdings liebäugle ich schon ein wenig mit dem GW von MDT, vor allem die Preis / Leistung ist unschlagbar.
Hatten auch erst ein Kanditat mit Version I00 , 4 Jahre alt, wurde ohne Probleme von Gira getauscht.
Dass Gira auf eine Fachkraft besteht sehe ich nur positiv.
Das macht bei defekten Teilen welchen Unterschied? Genau! Wenn es die ausführende Firma nicht mehr gibt, bleibt der Kunde hinten an! Sicher kann er zu jedem anderen „GIRA Fachhändler“ gehen, nur wird der das sicher nicht kostenlos tauschen....
Das macht bei defekten Teilen welchen Unterschied? Genau! Wenn es die ausführende Firma nicht mehr gibt, bleibt der Kunde hinten an! Sicher kann er zu jedem anderen „GIRA Fachhändler“ gehen, nur wird der das sicher nicht kostenlos tauschen....
Hallo Michi..
also irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass der Hersteller die Dienstleistung für den Ersatz defekter Geräte nicht aus den Garantiebestimmungen ausschliesen darf.
Siehe Verbraucherzentrale NRW Landgericht (LG) München mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az.: 12 O 18913/11) "Modulhersteller müssen Kosten für Austausch übernehmen". https://www.secondsol.com/de/news/Mo...ebernehmen_193
Auch wenn das Urteil einen "Solar-Modul" Hersteller betrifft, aber auch bei KNX sind die "Ersatzdienstleistungen nicht unerheblich", sodass "die Garantiebestimmungen zu einem reinen Marketinginstrument verkommt".
Man könnte ja (zumindest in Deutschland) mal freundlich mit dem Gerichtsurteil in der Hinterhand beim Hersteller anfragen, ob er nicht doch lieber die Kosten übernehmen möchte und einen "Gira-Fachmann" schicken möchte - am besten gleich mit dem Ersatzgerät.
Aber beim INSTA-Gerät hat man mir mitgeteilt, dass der Ersatz ganz einfach wäre. Man könnte die DALI-Konfiguration exportieren und im neuen Gerät importieren. Somit sollte ein Neueinlernen der EVGs nicht nötig sein. Hat bei mir zwar damals nicht geklappt. Aber es dauerte nur 2 Stunden plus 1 Stunde Anfahrt.
Es wäre aber trotzdem einen Versuch wert. Man müsste die Kosten allerdings vorher anmelden und genehmigen lassen (schriftlich z.B. per Mail)
also irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass der Hersteller die Dienstleistung für den Ersatz defekter Geräte nicht aus den Garantiebestimmungen ausschliesen darf.
Nachdem ich letztes Jahr im Herbst nach ca. 3 Monaten im Betrieb ein defektes KNX Netzteil hatte und ich mich schon immer darüber geärgert habe, dass der Installateur unverschuldet auf den Austauschkosten sitzen geblieben ist, hatte ich mich mal kundig gemacht.
Seit dem 1.1.2018 ist es so wie Peter sagt, der Hersteller muss in Deutschland nach § 439 dem Installateur die Kosten für den Austausch erstatten.
Also habe ich beim GH das Netzteil reklamiert und dieser füllte eigenmächtig das vom Hersteller bereit gestellte Formular zum Vorabaustausch aus. Hier konnte mal wählen zwischen
- „kostenfreien Pauschaltausch ohne Fehleranalyse unter Verzicht auf $ 439 III
Oder
- „mit Fehleranalyse, bei fehlerfreien Geräten oder unsachgemäßer Behandlung werden 80 Euro plus MwSt. berechnet“
Natürlich war hier der kostenfreie Pauschaltausch angekreuzt, was ich zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht mal wusste, da mir nur ein RWA Formular des Herstellers zur Fehlerbeschreibung vorlag.
Nach ein paar Tagen kam dann das neue Netzteil und meine dem GH danach in Rechnung gestellten Austauschkosten wurden mit dem Hinweis auf das Kreuz im Formular und der Aussage des Herstellers, das Netzteil habe keinen Fehler in der Analyse gezeigt abgelehnt.
Auch meine nochmalige Nachfrage direkt beim Hersteller führte zu der gleichen Aussage.
Und jetzt stellt sich die Frage, wie man die Austauschkosten da geltend machen soll?
Am Ende ist das Teil weg und damit auch der „Beweis“ .
Ich habe das unter Zeugen ausgebaut, auch fahre ich nicht am Sonntag aus Spaß zum Kunden, wechsle ein Netzteil und ziehe mir den Unmut der Bauherrin zu, schließlich war die Bude ja dunkel. Mir ist auch generell nicht langweilig, so das auch hier keine Veranlassung vorliegt, mich und andere stundenlang zu beschäftigen.
Weiterhin hatte ich sogar ein Foto, aus dem offensichtlich hervor ging, dass eben keine Ausgangsspannung mehr anlag.
Und bevor jetzt einer fragt, ja ich kann ein Multimeter bedienen ???? und ja 230 Volt lagen Eingangsseitig an, Reset brachte nix, es gab weder Überlast noch Kurzschluss auf der KNX Seite und auch mit komplett abgeklemmten Sekundärkreis stand die Anzeige am Messgerät bei null Volt.
Das Beispiel zeigt, dass man, Gesetz hin oder her, als Installateur mehr oder weniger auf den „Großmut“ der Hersteller angewiesen ist. Der Aufwand, den man im Vorfeld betreiben müsste, um bei defekten Geräten am Ende über den Rechtsweg seine Austauschkosten geltend machen zu können, steht wohl in den meisten Fällen dieser Art in keinem Verhältnis.
Letztendlich bleibt hier nur für jeden einzelnen, seine Konsequenzen daraus zu ziehen, was aber wohl leider für die meisten Hersteller unrelevant sein dürfte.....
Ich werde bei Gelegenheit mal gucken welche Version die DALI GWs bei uns im Werk haben. Es liegt aber eh noch eins auf Reserve und 2 Aktoren.
KNX macht aber ein Kollege vom Hauptstandort übers Firmennetz. Wir wollten vor 2 Jahren schonmal selbst ETS aber ne zuteuer. Aber jedesmal per Telefon hinterher zubetteln ist auch doof.
Mir ist das ganze Projekt auch bisschen groß bzw. bin noch in den KNX Grundlagen und traue mir das in der Firma noch nicht zu.
Außerdem würde ich dann auf eine Schulung bestehen.
Seit dem 1.1.2018 ist es so wie Peter sagt, der Hersteller muss in Deutschland nach § 439 dem Installateur die Kosten für den Austausch erstatten.
§439 BGB ist Sachmängelhaftung und hat nichts mit einer freiwilligen Garantie des Herstellers zu tun.
Bei der Sachmängelhaftung hast du Ansprüche gegenüber deinem Vertragspartner (Verkäufer), nicht gegenüber dem Hersteller.
Hab gerade auch ein I02. Bin mal gespannt ob Gira das Austauscht laut aufkleber auf der Rückseite 07/16 wenn das dass Datum ist.
Freitag war Stromausfall und ging nicht mehr hab ewigkeiten Gebraucht es zu Programmieren. Nachher gings wirklich nur mit einer USB Schnittstelle direkt in der Linie seltsam dannach ließ es sich aber wieder so Programmieren.
Geht jetzt wieder Kunde erstmal glücklich bis zum nächsten Stromausfall >.<
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