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    #31
    Zitat von EIB1NOOB Beitrag anzeigen
    Aber doch nur wenn die ETS3 nach dem 30.04.2010 gekauft wurde, oder?
    Stimmt, das ist natürlich die Voraussetzung für ein kostenfreies Update.

    Denkbar wäre auch, dass die KNX das Ganze schubweise ausrollt. Ich bekam heute jedenfalls eine Mail zu dem Thema Update.
    Viele Grüße,
    Stefan

    DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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      #32
      OK habe es gefunden!

      Ich habe scheinbar zwei Kontos beim onlineshop und hatte mich mit dem falschen Konto angemeldet!!

      Das upgrade 250.-- funktioniert übrigens auch für meine ETS3 prof, wo ich am 3.4.2008 gekauft habe, als nicht nur für diese, wo erst ab dem 30.04.2010 gekauft wurden.
      Äs grüessli us der Schwiz

      Roger

      MbM Systems
      Member Konnex Swiss

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        #33
        Also wenn ich das Dongle für 300€ update auf ETS 4 kann ich damit aber noch die ETS3 öffnen ?
        Ich habe ETS3 Projekte, die ich in dem Format auch behalten muss, da der Kunde auch nur die ETS3 hat.
        Gruß Andree Czybulski

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          #34
          Hallo Andree,
          in Post #24 wird das mit Zitaten aus der Doku erklärt...sollte gehen.

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            #35
            Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
            kopfkratz, ob die KNX da auch einen Anwalt für deutsches Recht befragt hat? Weil es ist ja eine Art Gewinnversprechen (jede 20. for free), jedoch muss man hierzu das Produkt kaufen bzw. die Kaufabsicht erklären. Das ist nicht erlaubt!

            Ich halte das daher für eine unzulässige Verkaufsförderung (und wenig professionelles Marketing) aber will Euch nicht den Spaß verderben.

            Nur meine 2 ct, bin kein Anwalt, aber es "riecht" für mich nicht gut.
            Um deutsches Recht scheint man sich in diesem Online-Shop sowieso recht wenig zu scheren, denn zumindest bei flüchtigem Nachsehen konnte ich auch keine Widerrufsbelehrung finden, die ja wohl bei Online-Shops sonst vorgeschrieben ist.

            Gruss
            Norbert

            PS. wäre mal ganz interessant zu erfahren, ob jmd. bei dieser Aktion wirklich eine kostenlose Lizenz erhalten hat

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              #36
              Zitat von KNXNewbie10 Beitrag anzeigen
              Um deutsches Recht scheint man sich in diesem Online-Shop sowieso recht wenig zu scheren, denn zumindest bei flüchtigem Nachsehen konnte ich auch keine Widerrufsbelehrung finden, die ja wohl bei Online-Shops sonst vorgeschrieben ist.
              Wenn an Privatpersonen verkauft wird, was KNX aber nicht macht... Insofern fallen auch alle anderen Verbraucherschutzgesetze weg.

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                #37
                Zitat von KNXNewbie10 Beitrag anzeigen
                Um deutsches Recht scheint man sich in diesem Online-Shop sowieso recht wenig zu scheren, denn zumindest bei flüchtigem Nachsehen konnte ich auch keine Widerrufsbelehrung finden, die ja wohl bei Online-Shops sonst vorgeschrieben ist.
                vllt. liegt es ja daran, das es kein deutscher OnlineShop ist? Knx.org ist in Belgien beheimatet. Neben dem belgischen Recht kommt hier nur das europäische Recht zum tragen.

                my2cent

                Marcus

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                  #38
                  Also ich will Euch damit nicht langweilen und es ist auch ziemlich off topic, aber stehen lassen möchte ich die letzten Anmerkungen auch nicht.

                  • Ich kann auf der KNX Webseite nicht erkennen, dass der Bezug von Produkten durch einen Verbraucher sicher ausgeschlossen ist. Sicher ist das nicht der Zielmarkt, aber ich nehme mal an, dass alle privaten ETS-Besitzer hier ihre ordentliche Lizenz direkt bei der KNX gekauft haben.
                  • Insofern es einem (privaten) Verbraucher möglich ist, über den Shop einzukaufen, greift auch die nationale Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie 1999/44/EG.
                  • Mit National ist gemeint, wenn der Shop eine Rechtswahl trifft (ich habe aber bei der KNX keine AGB gefunden, mich aber jetzt auch nicht extra angemeldet) dann gelten die Gesetze im Land des Verbrauchers. Selbst wenn die KNX das belgische Recht gewählt hätte, dürfen die einzelnen Details für den Verbraucher aus einem anderen Land nicht schlechter sein. Kurz: Es gilt immer das höhere Schutzniveau.
                  • Die Mindeststandards der Verbrauchsgüterrichtlinie wurde von allen 27 Staaten in nationales Recht umgesetzt - und jeweils hier und da ein bisschen drauf gesattelt. Ein Widerrufsrecht gibt es bei allen - wenn auch mit leicht unterschiedlichen Fristen (7-15 Tage) und Rückversand-frei-Klauseln usw.
                  • Besonderheit Belgien: Nach belgischem Recht sind (An)Zahlungen vor Ablauf der Widerrufsfrist von sieben Tagen verboten. (KNX liefert per Vorauskasse oder per Kreditkartenzahlung). Bietet der Händler Kreditkartenzahlungen an und wird das Kreditkartenkonto des Verbrauchers mit Abschluss der Bestellung belastet, verstößt dies gegen belgisches Recht.

                  Ist nun aber am Ende alles egal, weil die Gesetze auch ohne Belehrung durch den Shopbetreiber gelten. Der Unterschied ist nur, die Frist für den Widerruf gilt erst ab der Belehrung, erfolgt diese nicht, kann auch noch nach Jahren widersprochen werden.

                  Wie gesagt, oben gesagtes gilt nur für Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

                  Quellen:
                  Kostenloser PDF-Download: Internationales Handelsrecht
                  Widerrufsrecht

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                    #39
                    Ich würde mich auf eine ETS 4 Weihnachtsaktion freuen
                    Wär schön wenn der Nikolaus hier im Forum vorbeischauen würde.

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