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Mit Smart Devices zum Versicherungsfall oder "Sauna brennt!"
... Überraschend führen nach seiner Ansicht die drei wichtigsten von mir genannten Beispiele an Fernsteuerung (Sauna, Badewanne, Tor) im Schadensfall nicht mehr zu einem Leistungsausschluss.
Also wäre es demnach auch völlig ok, vom Handy aus die Kaffeemaschine einzuschalten wie ein großer deutscher Stromversorger uns durch einen Schauspieler aktuell gerade vorführt...?
Wenn demnach gar keine Kaffeekanne auf der Kaffemaschine steht weil die Reinigungsfachkraft die mal zum Reinigen in die Spülmaschine gestellt hat sondern aus Versehen die gesammelten Zeitungen der Vortage ist das Pech, aber die Versicherung zahlt im Brandfall trotzdem, oder?
Also wäre es demnach auch völlig ok, vom Handy aus die Kaffeemaschine einzuschalten wie ein großer deutscher Stromversorger uns durch einen Schauspieler aktuell gerade vorführt...?
Wenn demnach gar keine Kaffeekanne auf der Kaffemaschine steht weil die Reinigungsfachkraft die mal zum Reinigen in die Spülmaschine gestellt hat sondern aus Versehen die gesammelten Zeitungen der Vortage ist das Pech, aber die Versicherung zahlt im Brandfall trotzdem, oder?
Gruß,
Bernd
Wenn Du zu Hause bist ja! Und Stromberg ist ja mit seiner Nachbarin zu Hause, oder?
Halthalt: Ob die Versicherung zahlt steht auf einem anderen Blatt. Dazu fragst Du bitte explizit Deinen Herrn Kaiser (Schriftlich).
Also wäre es demnach auch völlig ok, vom Handy aus die Kaffeemaschine einzuschalten wie ein großer deutscher Stromversorger uns durch einen Schauspieler aktuell gerade vorführt...?
Wenn demnach gar keine Kaffeekanne auf der Kaffemaschine steht weil die Reinigungsfachkraft die mal zum Reinigen in die Spülmaschine gestellt hat sondern aus Versehen die gesammelten Zeitungen der Vortage ist das Pech, aber die Versicherung zahlt im Brandfall trotzdem, oder?
Gruß,
Bernd
Ja und Ja. Ich verstehe es auch nicht, ist aber so.
Gruß Matthias
EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt" - PN nur für PERSÖNLICHES!
Wenn Du zu Hause bist ja! Und Stromberg ist ja mit seiner Nachbarin zu Hause, oder?
Halthalt: Ob die Versicherung zahlt steht auf einem anderen Blatt. Dazu fragst Du bitte explizit Deinen Herrn Kaiser (Schriftlich).
Gruss Peter
Das ist nicht erforderlich. Wenn der Versicherungsvertrag (und das ist bei fast allen aktuellen so) nicht GROBE Fahrlässigkeit ausschließt, ist man versicherungsmäßig IMMER auf der Gewinnerseite.
Gruß Matthias
EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt" - PN nur für PERSÖNLICHES!
..ist man versicherungsmäßig IMMER auf der Gewinnerseite.
Mit Verlaub, da wäre ich mir jetzt nicht soooo sicher. Zumindest im Kontext des Systemintegrators/Fachplaners (dessen Rolle dem "selbermacher" dann auch zukommen könnte - bei ersterem kommen wir dann in den Themenkreis der Betriebshaftpflicht, nicht der Brandschutzversicherung glaube ich..)
Bei einer ordentlichen Versicherung wird man da hoffentlich wohl nicht ewig diskutieren müssen, aber je nachdem wird man sich bei einer entsprechend stattlichen Schadenssumme dann sicher nochmal im Detail darüber unterhalten, welche Partei wieviel fahrlässig gehandelt hat und welche Police dafür überhaupt zuständig ist
Dann kommt hinzu: Versicherungstechnisch vielleicht ja, bei Personenschäden ist das Versicherungs-papier aber null&nichtig, da zählt nur das BGB, fahrlässige tötung bleibt fahrlässige tötung, da kann man sich nun nichtmal gegen einfache fahrlässigkeit versichern
Wie bereits gesagt, glaube ich: Wem das tote Kind dann ggfs. vom Richter angedreht wird - Hersteller, Planer, Eli, Bewohner - egal: ich will keiner davon sein!
Was für "sorgenfrei" spricht: die Versicherung muss IMHO erstmal Ursache und dazu jedwede Fahrlässigkeit im Vorfeld in der bis auf die Grundmauern abgebrannten Hütte nachweisen.. evtl. schwierig..
Der Staatsanwalt wenns Tote oder verletzte gab auch aber dann wirds halt schnell hässlich.
Ehrlichgesagt: ich würde es vorziehen diese ganze Diskussion letztinstanzlich immernoch zu vermeiden; meine Kaffeemaschine, (nicht vorhandene) Sauna oder Heizlüfter schalte ich lieber total unsmart: vor Ort händisch an/aus
Das ist jetzt allerdings kein Freibrief in haftungsrechtlicher Sicht, man kann durchaus bei verursachten Personenschäden verurteilt werden, obwohl der Versicherer zahlt (es gibt bereits fahrlässige Tötung, grob fahrlässig Tötung muss man da gar nicht handeln).
Also, Versicherungsvertrag checken als erstes...und dann so vernünftig handeln, dass es im schlimmsten Fall beim Sachschaden bleibt.
Wichtig in dem Fall ist das Wort Gefahrerhöhung: Wer die ferngesteuerte Kaffeemaschine in den Tankraum der Ölheizung baut, wird ein Problem bekommen.
Gruß Matthias
EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt" - PN nur für PERSÖNLICHES!
Wenn grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist, passiert nichts
Klar, versicherungsmäßig, aber im Ganzen geht die Thematik darüber hinaus:
Es geht ja nicht alleine um die Frage wer zahlt die Rechnung wenn ein Schaden entstanden ist, sondern zunächst ist ein Schaden entstanden, was durchaus sehr unangenehm sein kann. Wenn einmal ein Raum / Haus wegen so einer Sache abgebrannt ist, dann fühlt sich das mit Sicherheit nicht gut an. Schön wenn dann zwar wenigstens die Versicherung zahlt, aber dann ist noch die Frage, wieviel?
Weil falls Unterversicherung besteht - und das wird natürlich geprüft von der Versicherung - wird eben auch nur anteilsmäßig geleistet.
Falls es durch den Brand zu einem Personenschaden gekommen ist (etwa weil sich die pflegebedürftige Schwiegermutter nicht alleine retten konnte, als die fernbedient eingeschaltete Sauna / Kaffeemaschine den Brand verursacht hat), wird derjenige der die Gefahr geschaffen hat, zur Rechenschaft gezogen - strafrechtlich! Der Haussegen mit der künftigen Ex hängt dann natürlich auch schief. Dagegen hilft keine Versicherung.
Was ich damit sagen will, die Leistungszusage der Versicherung bezieht sich nur auf den Ersatz eines materiellen Schadens (sofern nicht Unterversichert und sofern die letzte Rate auch bezahlt wurde). Trotzdem ist der Schaden angefallen mit allen Folgen und Personenschäden würden immer strafrechtlich verfolgt!
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