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Überwachungskamera: Wo und Warum?

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    #46
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    DSGVO ist auch son Paradebeispiel für Schwachsinn. Wärs mein Haus und ich lebe drin, wäre mir das echt egal.
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    weil ich einen von 10 leeren Behindertenparkplätze blockiert habe,
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    würde ich mir ne Schusswaffe zulegen und die neben das Bett legen, ganz egal gegen welche Gesetze ich da verstoßen würde.
    Alles klar, wir haben deine Einstellung begriffen. Dir sind jegliche Gesetze und Regelungen egal, außer sie passen zufällig zu deiner persönlichen Meinung. Das ist schon sehr krass. Ich möchte lieber nicht wissen, was du sonst noch so alles machst.

    henfri Sorry für OffTopic, irgenwann ist es dann einfach zu viel um weiterhin zu schweigen.

    Ich glaube nicht, dass Kameras zur Abschreckung sonderlich gut geeignet sind. Ob sie zur Aufklärung geeignet sind, hängt natürlich stark von den Kameras und von den Einbrechern ab. Wenn sie sich maskieren, dann sieht es mit der Aufklärung schon ziemlich schlecht aus.

    Wofür sie auf alle Fälle gut sind, um sich einen kurzen Überblick ums Haus zu verschaffen. Sei es am Abend um zufällig auf dem Tablet zu sehen, dass noch der Rasenmäher rumsteht oder der Sandkasten offen ist oder auch bei irgenwelchen Geräuschen Nachts. Ein Blick aufs Tablet ist da dann sehr erhellend - gefällt meiner Frau gut.

    Zuletzt geändert von Andreas1; 21.10.2018, 11:17.

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      #47
      Ich lese hier immer wieder was von DSGVO. Aber es geht doch um ein privates Wohnhaus oder? Und gerade für die Sammlung von Daten im privaten Umfeld gilt diese Verordnung eben nicht.

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        #48
        Inzwischen setzen viele DSGVO, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte etc. gleich.

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          #49
          Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
          Wenn sie sich maskieren, dann sieht es mit der Aufklärung schon ziemlich schlecht aus
          Nicht unbedingt - immerhin hat man so diverse "Metadaten", z.B. Anzahl der Täter, Körpergröße, Uhrzeit der Tat, Richtungsvektor (Ankunft/Flucht), ggf. Werkzeuge, Kleidung, etc.
          EDOMI - Intelligente Steuerung und Visualisierung KNX-basierter Elektro-Installationen (http://www.edomi.de)

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            #50
            Zitat von RBender Beitrag anzeigen
            Ich lese hier immer wieder was von DSGVO. Aber es geht doch um ein privates Wohnhaus oder? Und gerade für die Sammlung von Daten im privaten Umfeld gilt diese Verordnung eben nicht.
            Es tut auch mir für das OT leid, aber das stimmt so eben nicht. Die DSGVO regelt ganz generell, dass jeder Bürger in der EU lebend, das Recht darauf hat, selbst zu bestimmen, wer, wann und wo von ihm Daten erhebt (z. B. ein Bild) und wo diese gespeichert und verarbeitet werden. Fertigst du also ein Foto von mir mit deinem Smartphone, erhebst du nicht nur das Bild, sondern dein Smartphone speichert automatisch auch Metadaten und legt das Bild eventuell sogar direkt in deiner Cloud ab. Eine Cloud ist also schon nicht mehr nur dein Handy, sondern ein Server in einem Rechenzentrum irgendwo auf der Welt. Genau das ist die strafbare Handlung, wenn du vorher nicht gefragt hast und meine Zustimmung, am besten schriftlich, fixiert hast.
            Darüber hinaus habe ich auch im Nachhinein, selbst wenn ich vorher zugestimmt habe, dass du meine Daten erheben darfst, jeder Zeit das Recht, diese Zustimmung zu widerrufen, was dich dazu zwingt, sämtliche erhobenen Daten umgehend zu vernichten.
            Dein privater Bereich, für den du das nicht angewandt sehen willst, endet aber in dem Moment, wo jemand zu dir aufs Grundstück kommt, der mit deinem privaten Umfeld nichts zu tun hat (Postbote, Einbrecher, Lieferanten etc.). Ebenfalls dann, wenn deine Kameras auf öffentlichen Grund blicken, die Daten von dir online irgendwo gespeichert werden und auch, wenn du dich von deinem privaten Grund wegbewegst und z. B. Fotos auf einer öffentlichen Veranstaltung machst (Hochzeiten etc.).

            Dass das Blödsinn ist, der Meinung bin ich in ganz bestimmten Bereichen auch. Dennoch hilft es eben nichts zu sagen "Mir alles egal, ich mach was ich will". Und natürlich ist die Wahrscheinlichkeit in Ländern wie Spanien mit weniger Besserwissern enorm gering, dafür jemals ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Aber wir hier in Deutschland haben extrem viele Menschen in unserer Nachbarschaft, die sich da eine Freude dran machen, einem mit sowas dann zur Last zu fallen.

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              #51
              Private Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis unterliegen nicht der DSGVO. Damit unterliegen die im privaten Umfeld gemachten Aufnahmen auch nicht der Verpflichtung nach Auskunft und Löschung.
              Deine Erzählung über Speicherung in der Cloud ist unrichtig. Eventuell gilt bei Aufnahmen aber das KUG - das wäre zu prüfen. Eine Veröffentlichung kann kritisch sein. Es gibt aber auch Meinungen, dass Veröffentlichungen von Bildmaterial mit nicht gewerblichen Charakter / Ursprung z. Bsp. bei Facebook nicht unter die DSGVO fallen. Wenn man also Bilder von Sehenswürdigkeiten macht und da läuft jemand durchs Bild, dann wird das kein Problem sein.
              Grundsätzlich darf man sein Grundstück überwachen. Es muss aber auf die Überwachung hingewiesen werden und zwar so, dass Fremde aktiv entscheiden können, ob sie gefilmt werden oder nicht.
              So ist mein Kenntnisstand, den ich bei einer Fortbildung zum Thema im letzten Monat sammeln dürfte.

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                #52
                Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                Private Aufnahmen im persönlichen und familiären Kreis unterliegen nicht der DSGVO. Damit unterliegen die im privaten Umfeld gemachten Aufnahmen auch nicht der Verpflichtung nach Auskunft und Löschung.
                Deine Erzählung über Speicherung in der Cloud ist unrichtig. Eventuell gilt bei Aufnahmen aber das KUG - das wäre zu prüfen. Eine Veröffentlichung kann kritisch sein.
                Ich will da gar nicht weiter drüber diskutieren, weil das eigentlich alles OT ist. Ich lass dir auch gerne deine Meinung, auch wenn du bei der Definition von "privatem Umfeld" völlig daneben liegst. Denn wenn das so wäre, dann machen die zwei Hochzeitsfotografen (auf privaten und geschlossenen Hochzeitsveranstaltungen) in meinem Freundeskreis es ja genau falsch, indem sie sich vorher vom Paar eine Unterschriftenliste mit allen Unterschriften der eingeladenen Gäste geben lassen. Wäre auch ein rein privater Zweck, wenn auch die Beauftragung gewerblich ist.
                Genau darum geht es ja letztlich: Mehr Selbstbestimmungsrecht am eigenen Bild. Wenn ich auf einer Feier bei dir eingeladen bin und nicht fotografiert werden will, hatte ich bisher nicht die Möglichkeit, dem auf rechtlicher Basis zu widersprechen.
                Aber natürlich, wie weiter oben schon gesagt, gelten die harten Strafen dahinter im Besonderen für Firmen und weniger für den Überwachungskamerasüchtigen Grundstückseigentümer.

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                  #53
                  Ich hätte ja darauf wetten können, dass die Diskussion bei diesem Thema abdriftet und 80% OT enthalten wird.
                  Fast jeder der vorherigen Beiträge enthält richtige, aber auch alternative (falsch sagt man ja nicht mehr) Fakten. Besonders auffällig ist das gefährliche Halbwissen bei der juristischen Beurteilung von diesem oder jenen Beispiel. Da wird einfach viel miteinander vermischt, was wenig miteinander zu tun hat.

                  Auf die einzelnen Punkte einzugehen, würde aber die Diskussion komplett auf das rechtliche Thema verlagern, was ich nicht möchte. Wer Interesse hat, kann ja ein neues Thema "Rechtliche Aspekte der Videoüberwachung" o.ä. aufmachen.

                  Zum Thema:
                  Ich habe Installationsorte vorbereitet, um jede der vier Türen (pro Himmelsrichtung eine) von außen überwachen zu können. Kameras habe ich aus *hust* budgettechnischen Gründen noch nicht installiert - nicht mal eine Videosprechanlage.
                  Zusätzliche Installationspunkte innen sind auf den verschiedenen Etagen des Treppenhauses. Eine Überwachung der Wohn- und Schlafräume, Badezimmer, etc. käme bei mir nicht infrage. Bei Kollegen habe ich das aber schon gesehen. Einer hat mir seine App (mit Cloudlösung) in der Pause gezeigt, wo wir dann feststellen konnten, dass "seine Alte gerade fernsieht". Jeder so wie er mag, meins wäre es nicht.

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                    #54
                    Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
                    Wäre auch ein rein privater Zweck, wenn auch die Beauftragung gewerblich ist.
                    Und genau deshalb sind es gewerbliche Aufnahmen. Es gilt die DSGVO. Wenn die Oma die Bilder auf der Hochzeit macht, dann muss sie keine Einverständnis einholen!
                    Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
                    Wenn ich auf einer Feier bei dir eingeladen bin und nicht fotografiert werden will, hatte ich bisher nicht die Möglichkeit, dem auf rechtlicher Basis zu widersprechen.
                    Und das hast du auch heute nicht, wenn ich dich privat fotografiere und du noch nett in die Kamera grinst! Wenn du mich danach anschreibst und entsprechend der DSGVO Auskunft möchtest, dann bekommst du von mir als private Person keine Antwort. Weil dir die Antwort auch nicht zusteht.

                    Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
                    Aber natürlich, wie weiter oben schon gesagt, gelten die harten Strafen dahinter im Besonderen für Firmen und weniger für den Überwachungskamerasüchtigen Grundstückseigentümer.
                    Mir ist nicht bekannt, dass hinsichtlich der DSGVO bezüglich des Strafmaßes unterschieden wird. Für reine private Aufnahmen gilt die DSGVO ja nicht mal.

                    Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob hier das OT. Es geht darum, ob man auf seinem privaten Grundstück Bilder & Aufnahmen machen darf.
                    Ich sage, wenn man auf seinem Grundstück bleibt, dann darf man diese Aufnahmen machen, wenn sie einen rein privaten Zweck haben und die Aufnahmen nicht verdeckt und ohne Wissen des "Motives" geschehen. Eine unverhältnismäßig lange Speicherung und die Veröffentlichung werden eher kritisch sein. Ein recht auf Auskunft & Löschung gilt über die DSGVO m.E. nicht.

                    Ach ja, das ist hier keine Rechtsberatung, sondern meine private Meinung.

                    Noch ein kurzes Wort dazu:
                    Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
                    Genau darum geht es ja letztlich: Mehr Selbstbestimmungsrecht am eigenen Bild.
                    Und darum geht es bei der DSGVO (wahrscheinlich) gerade nicht. Hierzu gibt einige kritische Stimmen und wir werden in 5-10 Jahren sehen, ob diese Stimmen recht behalten.

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                      #55
                      Zitat von ;n1279662
                      Ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob hier das OT. Es geht darum, ob man auf seinem privaten Grundstück Bilder & Aufnahmen machen darf.
                      Ich sage, wenn man auf seinem Grundstück bleibt, dann darf man diese Aufnahmen machen, wenn sie einen rein privaten Zweck haben und die Aufnahmen nicht verdeckt und ohne Wissen des "Motives" geschehen. Eine unverhältnismäßig lange Speicherung und die Veröffentlichung werden eher kritisch sein. Ein recht auf Auskunft & Löschung gilt über die DSGVO m.E. nicht.
                      Das ist nicht nur deine eigene Meinung, sondern das kann man wunderschön auch bei den Landesdatenschutzbeauftragten lesen.

                      Generell gilt: Für Videoüberwachung im privaten Umfeld DURCH private Personen (nicht Beauftragte eines Wachdienstes) unterliegen NICHT der DSGVO!
                      Es gilt hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (wie auch schon vor der DSGVO) und auch das ist nur anzuwenden.

                      Wer es nachlesen möchte:
                      Siehe beim Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Stellungnahme:
                      (Im unten angehangenen Link ab Seite 27 im PDF zu finden).

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                        #56
                        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                        Siehe beim Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Stellungnahme:
                        (Im unten angehangenen Link ab Seite 27 im PDF zu finden).
                        Ich komm aus Bayern, der NRW Fuzzi hat mir ga nix zu sagen! *prost*
                        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                          #57
                          Gilt das Bundesdatenschutzgesetz in Bayern nicht, oder hab ich da vas verpasst?
                          Ob es der Onkel aus NRW das Gesetz darlegt und erklärt, oder ob es sein Mitstreiter in Bayern macht; der Inhalt dürfte gleich sein...
                          Steckt jas schliesslich im Namen: Bundes.......

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                            #58
                            Zitat von gurumeditation Beitrag anzeigen
                            80% OT
                            Auslegungssache... Die Frage in #1 war ja "warum Videoüberwachung" - und da kann man rechtliche Aspekte grundsätzlich nicht einfach ignorieren würde ich sagen. Die Antwort auf das "warum" ist natürlich: Um zu Überwachen. Insofern ist die Frage eigentlich schon rhetorisch gestellt...

                            Vorschlag daher: Kommen wir doch zur 2. Frage, die da war "wo"
                            EDOMI - Intelligente Steuerung und Visualisierung KNX-basierter Elektro-Installationen (http://www.edomi.de)

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                              #59
                              Zitat von henfri Beitrag anzeigen
                              ...Damals habe ich eine Überwachungskamera gekauft -aber bis heute nicht installiert.

                              Ich frage mich nämlich: Warum?
                              Will ich die Aufklärung des potentiellen Einbruches erleichtern?
                              Will ich abschrecken?...
                              In einer Sicherheitskette wäre für mich die Videokamera das letzte und auch das schwächste Glied. Wir selbst würden bei uns vermutlich Vandalismus- und Fahrraddiebstahl als ersten Fokus haben. Ob sich hierfür die Anschaffung lohnt?

                              Vorrangig wären:
                              • Hohe Widerstandsklassen an Fenstern und Türen. Ein Einbrecher sollte bereits für ihn erkennbar möglichst lange am Zugang gehindert werden - länger als an jedem anderen Haus in der Nachbarschaft. Die robuste Beschaffenheit von Hausöffnungen hat wahrscheinlich die höchste Abschreckungswirkung.
                              • Einbruchmeldung bzw. Alarmierung. Strahler, die das Haus anstrahlen bei Annäherung zu definierten Zeiten, Öffnungsüberwachung bis hin zu vollwertigen Alarmanlagen wären der nächste Schritt.
                              Wurde erst einmal eingebrochen, dann könnte eine Videoaufzeichnung ggf. zur Täterermittlung beitragen. Das Kind ist aber schon im Brunnen und ggf. möchte man dann gar nicht mehr in seinem Haus wohnen, weil das Gefühl von Sicherheit in diesem Haus im Eimer ist.

                              Die Frage nach dem "Warum" stellt sich daher nicht nur rhetorisch und kann wohl nur individuell beantwortet werden. Vielleicht liegt ja ein ehrlicherer Grund in der Überwachung nicht darin, den ungebetenen Unbekannten zu überführen, sondern eher darin, jemanden Bekannten auf den Bildern zu erhoffen und zu entlarvern...

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                                #60
                                Ganz aktuell (gestern): Mein Nachbar informierte mich darüber, dass am Nachmittag ein Typ über meine Mauer geklettert ist und sich für meine im Garten gelagerten (alten) Fliesen interessierte... Ist mir zwar egal, wenn er den Müll wegträgt, aber dennoch habe ich mal die Aufzeichnung angeschaut. Nur so zum Spaß

                                Will sagen: Es sind nicht nur Einbrüche (quasi der worst-case), sondern auch "alltägliche" Vorkommnisse, die m.E. eine Videoaufzeichnung rechtfertigen. Ich find's absolut genial, dass man sich für relativ wenig Geld quasi eine Zeitmaschine kaufen kann und einfach mal zurückspulen kann
                                EDOMI - Intelligente Steuerung und Visualisierung KNX-basierter Elektro-Installationen (http://www.edomi.de)

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