Zitat von StefanW
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Ja, da hast Du Recht, EN 14604 sieht diesen Batterieanwehsenheitsschutz vor und dieser ist bei den genannten Rauchmelder auch vorhanden.
Das Beispiel ist zugegebenermassen nicht gur, und das nicht nur aus diesem Grund sondern weil jeder RM an dem gearbeitet wurde hinterher manuell getestet werden muss.
Gedacht war es als Illustration des simulierten Defekts.
Ändern tut es nichts daran dass Ich mich nicht auf die RM verlassen kann. Bei RM im Keller bin Ich auf die Vernetzung angewiesen. Diese erkennt aber keine defekte Funkstrecke. Zum anderen kann Ich nicht zwischen funktionierendem und "totem" Rauchmelder unterscheiden.
Gruss,
Gaston
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