Zitat von MarcusF
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(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.
für einen vernünftigen EFH Bauherr sollte dieses keine Option sein!
dazu sind die Kosten einfach zu gering.



Da spare ich doch lieber erst mal an der Einrichtung, die sowieso mit den Jahren erneuert wird, als jetzt und für immer auf Eib zu verzichten.
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