Ist doch klar, dass jede Abweichung vom Pflichtenheft einen zusätzlichen Aufwand darstellt welcher nicht im Paketpreis enthalten sein kann.
Peter, nach deiner Aussage könnte ja kein Handwerker seine Arbeiten zum Festpreis anbieten. Zumindest kleinere Änderungen gibt es immer und überall, deshalb steht ja auch in jedem Angebot noch ein Stundensatz für die Abrechnung von Mehrleistungen.
Ganz einfach. Ich gebe vor, dass ich mit dem Taster "a" das Licht "x" dimmen und das Licht "y" schalten sowie den Rolladen "z" bedienen möchte. Diese Festlegung mache ich für alle Taster. Zusätzlich soll meine Heizung funktionsfähig sein indem über die Raumtemperaturfühler und die Heizungsaktoren meine Fussbodenheizung geregelt wird. Eben genau so, wie du es als errechneten Aufwand für die Erstinbetriebnahme beschrieben hast.
Somit sollte es für einen Fachmann kein Problem sein, für diese ganz klar festgelegte "Grundprogrammierung" einen Festpreis zu nennen. Speziell auch noch deshalb, weil meine Gattin sich zum Glück komplett aus dieser Sache raushält ...
Peter, nach deiner Aussage könnte ja kein Handwerker seine Arbeiten zum Festpreis anbieten. Zumindest kleinere Änderungen gibt es immer und überall, deshalb steht ja auch in jedem Angebot noch ein Stundensatz für die Abrechnung von Mehrleistungen.
Zitat von PeterPan
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Somit sollte es für einen Fachmann kein Problem sein, für diese ganz klar festgelegte "Grundprogrammierung" einen Festpreis zu nennen. Speziell auch noch deshalb, weil meine Gattin sich zum Glück komplett aus dieser Sache raushält ...

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