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ist es eigentlich erlaubt, die Notabschaltung der Heizung über KNX zu schalten oder muss diese konventionell verdrahtet sein? Falls über KNX zulässig, gibt es besondere Anforderungen?
Gruß
Frank
Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.
Notfunktionen sollten nie über KNX laufen, dafür ist der Bus nicht gedacht und ausgelegt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es erlaubt ist.Hängt auch von zu vielen Faktoren ab... Eingang, Ausgang, Busnetzteil.
danke für die Antwort. Ich bin bei Dir, dass Notfunktionen immer einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Beim Heizungs-Notaus handelt es sich bekannter Maßen um eine simple Unterbrechung des Stromkreises der Heizungsanlage ohne jede Vorkehrung gegen unabsichtliches Ausschalten oder Wiedereinschalten etc. und die von Dir genannten "Faktoren" oder Voraussetzungen könnte ich ggf. problemlos schaffen.
Aus diesem Grunde hätte ich es gern definitiver, ob eine Steuerung des Notausschalters der Heizung über KXN erlaubt oder verboten ist.
Gruß
Frank
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ohne jede Vorkehrung gegen unabsichtliches Ausschalten oder Wiedereinschalten
Unabsichtliches Ausschalten wird aufgrund Montageposition u. Beschriftung sinnvoll eingegrenzt. Jede weitere Logik führt das ganze ad absurdum.
Man könnte höchstens eine Störmeldung generieren.
Wiedereinschalten kann man auch ganz simpel per Mechanik verhindern - wird in großen Anlagen oft so gehandhabt.
Ist überhaupt ein Notschalter gefordert? Wenn nicht, gleich weglassen.
Da ein separater Heizungsnotschalter erst ab einer Heizleistung von 50 kw vorgeschrieben ist, die Du sicher im EFH nicht hast, spricht auch nix gegen eine Abschaltung über KNX.
Danke für den Hinweis Gerhard. Bei einer gas- oder ölbefeuerten Heizung (hier: Brennwertheizung) bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass ein Notschalter angebracht werden muss. Würde mich freuen, wenn ich mich da täusche. Mal schau'n wie ich das in Erfahrung bringe.
Gruß
Frank
Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.
vor 2 Monaten standen wir vor gleichem Problem.
etwaige Suche und Nachfragen haben dazu geführt dass es weder erlaubt noch verboten ist.
Gelöst haben wir es so, dass die Heizung über Schaltaktor läuft, am Eingang durch konv. Not-Aus ( 3 polig) L, N und binär Eingang.
Im Notfall ( Rauchmelder , Manuelle Auslösung, usw.) geht sowohl die Heizung aus, als auch Gasventil automatisch geschlossen wird.
Abnahme durchgestanden.
Bei uns war rechtlich kein Notschalter notwendig, da wir weder eine Gas-, Öl- noch sonstwas Heizung haben.
Ich habe einen »Notschalter« hin gesetzt, der deutlich mehr macht, als ein einfach Ein-/Ausschalter:
LAING-Gruppe (Heizungspumpe mit Heizregister) ausschalten
alle Ventile der Heizkreise sperren und schließen (ca. 20 verteilt auf 4 MDT-Aktoren)
Zirkulationspumpe ausschalten
Solardurchlauferhitzer per Schaltaktor + Schütz abschalten
Auf Wunsch des Heizungsbauers bleibt die Heizungssteuerung eingeschaltet, über die die Solar- und Ladepumpe des Holzofens (Feststoff) gesteuert wird. Im Falle des Falles muss die halt extra per LS ausgeschaltet werden.
In den Schalter habe ich eine rote LED gebaut, die per Universalschnittstelle entsprechend gesteuert wird. Bei der Menge der Aktionen war ich ganz froh über KNX.
Das ist alles in der Feuerstättenverordnung geregelt (Google) - soweit ich mich erinnere, ist ein Not-Ausschalter bei Heizleistungen unter 50kW nur dann Pflicht, wenn der Aufstellraum der Heizung auch als Lagerraum für Brennstoffe dient (z.B. Öltanks). Mit dem Notschalter muss dann auch die Brennstoffzufuhr getrennt werden.
habe einmal in der Feuerstättenverordnung nachgelesen:
"§ 5 Aufstellräume für Feuerstätten
(1) Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW dürfen nur in Räumen aufgestellt werden,
....
(2) Brenner und Brennstoffördereinrichtungen der Feuerstätten nach Absatz 1 müssen durch einen außerhalb des Aufstellraumes angeordneten Schalter (Notschalter) jederzeit abgeschaltet werden können. Neben dem Notschalter muß ein Schild mit der Aufschrift "NOTSCHALTER - FEUERUNG" vorhanden sein."
Wenn ich das richtig interpretiere muss somit bei einer Gastherme <50kW in der Tat kein "Notschalter" angebracht sein, wenn sich kein Gastank in dem Raum befinden.
Die Anlage wird dann vom Schornie abgenommen, richtig? Bin gespannt wie der das sieht und was dem noch so alles einfällt. Werde zur Sicherheit mal eine Dose mit Leerrohr setzen.
@all: besten Dank für den Input!
Gruß
Frank
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