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- √ - Phasenklemme, Phasenverteilung im Verteilerschrank?
Und was hat die von dir zitierte DIN mit der Kennzeichnungspflicht zu tun, wenn am Verbraucher ein größerer Querschnitt ankommt als im Verteiler nach der Sicherung ist?
Und nochmal: Will hier keinem was vorschreiben, jeder muß seine Installation verantworten.
Zu deinem Beispiel: Das hat mittlerweile lange nicht mehr jeder zu Hause, Lasten hängen da auch keine dran und kurzschlussfeste Leitung ist es auch noch , also m.M. nach nicht als Beispiel geeignet.
Bitte klär mich mal auf, welche Leitungen oder Einzeladerleitungen man nicht zu Hause hat und wo hier von kurzschlussfester Leitung die Rede ist?
Und was hat die von dir zitierte DIN mit der Kennzeichnungspflicht zu tun, wenn am Verbraucher ein größerer Querschnitt ankommt als im Verteiler nach der Sicherung ist?
Die Kennzeichnungspflicht (z.B. mittels Stromlaufplan) stellt hier auch keiner in Abrede.
Einfaches Beispiel (hat jeder Zuhause) die Spannungspfadsicherung im Zählerverteiler: da wird ja auch direkt von der Kupferverschienung mit einer (meist 2,5) dünnen, ksfesten Adernleitung zur Sicherung abgezweigt....
im Verteiler ist es explizit erlaubt einen Querschnitt herabzustufen. wir nehmen (ausnahmsweise) die DIN zur Hand und LESEN: so ergibt sich zB für 1,5mm²: Gruppe 1 Strombelastbarkeit 18A Sicherung 16 A Gruppe 3 Strombelastbarkeit 24A Sicherung 20 A
Genauso ist es laut VDE für die üblichen Verlegearten in einem EFH. Es geht ja hier meist um EFH Die Leitung ist mit 16A abgesichert (für mich nur Steckdosenstromkreise). Die Erhöhung auf einen Querschnitt von 2,5mm² hat ja nichts mit der möglichen Belastung von 16A zu tun, sondern mit dem auftretenden Spannungsfall durch die Leitungslänge zu tun. Dieser ist laut VDE max. 3%. Die Leitungs Absicherung übernimmt ja schon der LS Laut DIN VDE 0100-520 dürfen hier 3x1,5mm² eine max. Länge von 17m haben. 5x1,5mm² (3phasiger Wechselstrom) 34m. Lichtstromkreise sichere ich mit 10A ab. Da ergeben sich max. Längen von 27m (1phasig). Von daher dürfte der Querschnitt 2,5mm ² in einem EFH eigentlich eher der selten vorkommen. Ich finde die Aussagen von vielen immer interessant: Waschmaschinen, Trockner, E-Herd usw. müssen mit 2,5mm² angefahren werden. Laut VDE und einer entsprechenden Leitungslänge nicht notwendig bzw. unnötig.
Es trifft halt auch für viele, auch wenn manche es nicht hören wollen (auch für mich), die Aussage zu: Wir haben es immer so gemacht!
Viele kommen hier sicherlich auch aus der Industrie und Schaltschrankbau. Da wird meist ein größerer Querschnitt in der Schrankverdrahtung gewählt, da einfach die Längen zu den Verbrauchen entweder nicht bekannt oder sehr groß sind. Das kann man aber nicht unbedingt auf ein EFH genauso anwenden.
wieso steinigen? Hast ja prinzipiell recht...
Aber im Zweifelsfall besser überdimensioniert als unterdimensioniert.
Ich denke ein Problem ist aber auch, dass es viele Leute gibt, die sich an Elektroinstallationen "herantrauen", nach dem Motto "ist ja alles keine Hexerei" und dabei mit gefährlichem Halbwissen glänzen.
Möchte nicht wissen, wieviele "Hobbyinstallationen" es gibt, bei denen nach Abschluß der Installation noch nie mit einem Messgerät Schleifenimpedanzen, RCD Abschaltzeiten usw. gemessen und protokolliert wurden...
Möchte nicht wissen, wieviele "Hobbyinstallationen" es gibt, bei denen nach Abschluß der Installation noch nie mit einem Messgerät Schleifenimpedanzen, RCD Abschaltzeiten usw. gemessen und protokolliert wurden...
Bei meiner wurde das nie gemacht....
Trotz das die Anlage von einem Meisterbetrieb abgenommen wurde bevor der Herr vom Energieversorger den Zähler da reingebaut hat.
Mache mir deshalb aber keine Sorgen.... Ist alles nix besonderes. Keine Leitung länger 12-14 Meter.
10 Ampere Sicherungen hat man mir aber auch keine Eingebaut. Also auch alle Lampen auf 16A.
10 Ampere Sicherungen hat man mir aber auch keine Eingebaut. Also auch alle Lampen auf 16A.
Das liegt daran, dass die 10A bzw. 13A Sicherungen deutlich teurer sind. Schade eigentlich! Ich habe bei meiner Installation stark darauf geachtet.
Gruesse
Meine Lampe funktioniert doch auch an der 16A Sicheurng gut. Die Leitung zur Lampe ist dafür ja auch geeignet wie ich hier jetzt mit DIN und VDE lernen durfte. Also wo ist das Problem?
Meine Lampe funktioniert doch auch an der 16A Sicheurng gut. Die Leitung zur Lampe ist dafür ja auch geeignet wie ich hier jetzt mit DIN und VDE lernen durfte. Also wo ist das Problem?
Trotz das die Anlage von einem Meisterbetrieb abgenommen wurde bevor der Herr vom Energieversorger den Zähler da reingebaut hat.
Ein Meisterbetrieb der kein Mess- und Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100 bei Erstinbetriebnahme (ich spreche ja noch nichtmal von Wiederholungsprüfungen...) erstellt?
Dazu kann ich nun wirklich nichts mehr sagen, da fehlen mir die Worte...
Bei Typ B, ich denke im EFH am meisten eingesetzt, ergeben sich größere max. Längen, welche ich jetzt nicht kenne, aber sicherlich irgendwo nachgeschlagen werden können.
Falsch, es gibt eine zulässige Leitungslänge nach Spannungsfall und eine nach Abschaltbedingung (Stichwort Schleifenimpedanz). Die jeweils kürzere Länge ist die max. zulässige Länge. Im EFH spielt die Schleifenimpedanz eine untergeordnete Rolle (außer das Haus steht sehr weit weg vom nächsten Trafo). Also kommt nur das Kriterium des Spannungsfalls zum tragen, wie du ja selber schreibst. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob Sicherung nach Typ B oder C. Der Spannungsfall bleibt immer gleich.
Lichtstromkreise sichere ich mit 10A ab. Da ergeben sich max. Längen von 27m (1phasig).
Vom Prinzip her richtig, wenn du die Leitung voll mit 10A belastest, aber beim Spannungsfall geht es um den Betriebsstrom und wenn der bekannt ist (z.B. bei einem fest angeschlossenen Betreibsmittel) darf ich auch eine längere Leitung bei gleichem Querschnitt legen. Oder hast du an jedem Lichtstromkreis 2300W hängen?
Ich finde die Aussagen von vielen immer interessant: Waschmaschinen, Trockner, E-Herd usw. müssen mit 2,5mm² angefahren werden. Laut VDE und einer entsprechenden Leitungslänge nicht notwendig. Es trifft halt auch für vieles, auch wenn manches es nicht hören wollen (auch für mich), die Aussage zu: Wir haben es immer so gemacht!
Viele kommen hier sicherlich auch aus der Industrie und Schaltschrankbau. Da wird meist ein größerer Querschnitt in der Schrankverdrahtung gewählt, da einfach die Längen zu den Verbrauchen entweder nicht bekannt oder sehr groß sind.
Dies muß aber für den Schaltschrankbauer oder den, der den Schaltschrank plant, bekannt sein.
Meine Lampe funktioniert doch auch an der 16A Sicheurng gut. Die Leitung zur Lampe ist dafür ja auch geeignet wie ich hier jetzt mit DIN und VDE lernen durfte. Also wo ist das Problem?
Die Absicherung mit 10A kommt eigentlich aus der herkömlichen Installation. Grund hierfür ist, dass die meisten normalen Schalter nur für max. 10A Schaltstrom ausgelegt sind. Einfach mal auf einen herkömmlichen Schalter schauen.
Daher habe ich das übernommen. Wir haben es halt immer so gemacht
...Dabei spielt es aber keine Rolle, ob Sicherung nach Typ B oder C. Der Spannungsfall bleibt immer gleich.
Stimmt. Mein Fehler. Habe ich in meinem Beitrag schon gestrichen
Vom Prinzip her richtig, wenn du die Leitung voll mit 10A belastest, aber beim Spannungsfall geht es um den Betriebsstrom und wenn der bekannt ist (z.B. bei einem fest angeschlossenen Betreibsmittel) darf ich auch eine längere Leitung bei gleichem Querschnitt legen. Oder hast du an jedem Lichtstromkreis 2300W hängen?
Natürlich. 2300W an einem Beleuchtungsstromkreis ist eher selten. Aber es geht ja ums Prinzipe
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