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Versorgung von Hauptlinie und 2 Linien durch eine Spannungsversorgung?

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    #16
    Du könntest die Innenlinie u. die Hauptlinie mit der selben SpgV versorgen u. mit die Außenlinie mit einer baugleichen SpgV "befeuern"; somit insgesamt 1SpgV weniger ohne Änderung der Situation.

    Dazu würdest Du SpgV mit 2 verdrosselten Ausgängen oder mit 2 Ausgängen (1verdrosselt/1nicht verdrosselt+Drossel) benötigen - das Ganze 2x.
    Gruss
    GLT

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      #17
      Zitat von GLT Beitrag anzeigen
      Du könntest die Innenlinie u. die Hauptlinie mit der selben SpgV versorgen u. mit die Außenlinie mit einer baugleichen SpgV "befeuern"; somit insgesamt 1SpgV weniger ohne Änderung der Situation.

      Dazu würdest Du SpgV mit 2 verdrosselten Ausgängen oder mit 2 Ausgängen (1verdrosselt/1nicht verdrosselt+Drossel) benötigen - das Ganze 2x.
      Danke GLT für den Tip, das klingt gut, werde ich so einplanen.

      Gruß
      Luchs

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        #18
        Natuerlich kann man das auch mit zwei Segmenten statt Linien erreichen und macht sich dadurch das Leben bei der Programmierung (und Topologie) leichter.

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          #19
          Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
          Von ABS Steuergeräten im Auto weiß ich, dass diese vor rund 10-15 Jahren noch in Assembler programmiert wurden. Grund: Kein Hersteller eines Hochsprachen-Compilers konnte und wollte für Compiler-Fehler gerade stehen wenn das ABS System versagt und Menschenleben darunter leiden. Ob das heute immer noch so ist: Kein Plan.
          Werden sie schon lange nicht mehr, da die Prozessoren inzwischen schnell genug sind (was der Grund für Assembler war).


          Aber zum Thema Sicherheit der Außenlinie noch 2 Infos:
          - Es gibt (gab?) KNX-Programmier-Blocker
          - Wer die Außenlinie mit einem eigenen Netzteil absichert sollte auch an einen eigenen FI/RCD für den Außenbereich denken
          BR
          Marc

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            #20
            Zitat von GLT Beitrag anzeigen
            Auch wenn der Hinweis auf Schliesssysteme zur allg. Erheiterung beitrug - der Hinweis war schon ernst gemeint. Bei 2 Projekten wurde, nach Bedenkenanmeldung, eine entsprechende Überprüfung im Versicherungsfall durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass nur eine autom. Verriegelung "zwischendurch" per KNX ausgelöst werden darf - Entriegelung musste manuell realisiert werden, genauso wie das Versperren bei Abwesenheit.
            Wie ist das "manuell" zu verstehen? Darf das Steuersignal über den Bus kommen, der Auslöser muss aber "manuell" betätigt werden, oder wie? (Motorschlösser werden üblicherweise ja nicht "manuell" angetrieben?)
            BR
            Marc

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              #21
              Es geht bei der ganzen Problematik mit neuer Technik für Türöffnungen und Versicherungsleistungen bei Einbruch am Ende - wenn es dann drauf ankommt - um das geltende Recht.

              Letztlich sind die zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechungen entscheidend. Bei neuen Fällen - wie diese durch neue Technik entstehen mögen - dauert der Zug durch die Instanzen (wenn alle Beteiligten durchhalten) etwa 8 bis 12 Jahre. Bis dahin hat man es mit "veraltetem" Recht zu tun.

              Mithin ist die höchstrichterliche Rechtsprechung um eine ganze Dekade später dran als die aktuelle technische Entwicklung.

              Derzeitiger Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Leitsatz, dass die Versicherungen ohne nachweisbare Einbruchsspuren bzw. nachweisbaren Nachschlüsseldiebstahl von der Leistung befreit sind. Punkt.

              Der Versicherungsnehmer hat "das äußere Bild eines Einbruchs" nachzuweisen und muss zudem eine Reihe von Obliegenheiten beachten!

              Bedeutet: Ganz abgesehen davon, dass selbst bei Vorliegen von Einbruchsspuren diese einigermaßen stimmig sein müssen (bedingungsgemäßer Einbruch) - sofern kein Nachschlüsseldiebstahl vorliegt - ist auch der Beweis zu führen, dass die als gestohlen bezeichneten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren.

              Zudem hat der Versicherungsnehmer ein geringeres Verschulden als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu beweisen! Dazu gehört, dass die Türen und Fenster ausreichend verschlossen waren und darf auch keine der sonstigen Obliegenheiten verletzen (unverzügliche Anzeige, unverzügliches Einreichen einer fehlerfreien und detaillierten Stehlgutliste, Nachweis der Werte, keine Falschangaben über den Verschlusszustand usw.).

              Es wird noch interessant, wie Motorschlösser, gesteuert durch selbst programmierten Logiken, hinsichtlich grober Fahrlässigkeit rechtlich bewertet werden in der Zukunft.

              Der Punkt worauf ich hinaus will ist: Der geschädigte hat eine umfangreiche Beweispflicht und diese wird nach der geltenden Rechtsprechung beurteilt.

              Bei von irgendwelchen Elektroniken oder Bus per Motorschloss öffnenbaren Türen könnte ein Einbruch auch durch geeignete Manipulation / Störung möglich werden und dann wird es ohne stimmige Einbruchsspuren schwer mit dem Beweisantritt. Wer kann schon schwören, dass das Motorschloss nicht zwischendurch mal versehentlich (Logikfehler) geöffnet hat? Zumal man solches hier im Forum schon ein paarmal gelesen hat?

              Tut Euch bitte einen Gefallen und lasst Euch von der Polizei und Versicherungen zu geeigneten Verschlussmitteln beraten. Nicht alles was Hipp, neu und modern ist, gehört an die Haustüre.

              Zum Thema: Für Außenlinien sollte ein LK eingesetzt werden. Weniger wegen Manipulation (die bereits durch Kurzschließen einfach ist) sondern wegen Korrosion, Feuchtigkeit und Überspannungen.

              lg

              Stefan

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                #22
                Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                Zum Thema: Für Außenlinien sollte ein LK eingesetzt werden. Weniger wegen Manipulation (die bereits durch Kurzschließen einfach ist) sondern wegen Korrosion, Feuchtigkeit und Überspannungen.
                Und warum wird das durch einen LV (und damit Einsparung eines zweiten LK, bzw. zwei LK und einer weiteren SV, wenn man die Hauptlinie korrekt aufbaut) nicht genau so erreicht?

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