Ich denke die Lösung zum Thema "Frau hat Tinnitus / Hörschaden durch RWM erlitten" beruht auf einem einfachen physikalischen Effekt: Massiver Anstieg des Schalldruckpegels durch Verringerung des Abstandes zur Schallquelle.
Vermutung: Erhebliche Abstandsverringerung wegen Batterieentnahme:
Aus der Beschreibung von Andy999 geht hervor, dass mehrere der RWM erst nach Entnahme der Batterie die Signalisierung beendeten:
Zitat von andy999
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Im ungünstigsten Falle betrug der Abstand zu den Ohren dabei jeweils nur noch 10 bis 30 cm - über einen Zeitraum von jeweils 30 sek. bis zu 2 Minuten - je nach Geschick. Und das offensichtlich mehrmals - zumindest entnehme ich das der Angabe im Plural ("die Melder", "der Batterien")
Der Schalldruckpegel beträgt laut GIRA ca. 85 dB (A) bei 3 m Abstand (!!!). Ein Schalldruckpegel von 85 dB entspricht einem Schalldruck von ca. 0.356 Pa.
Schalldruck(pegel)änderung bei Abstandsverringerung:
Was passiert nun generell mit dem Schalldruck bzw. dem Schalldruckpegel bei Änderung des Abstandes?
Für eine punktförmige Abstrahlung in einem nach allen Richtungen freien Raum gilt, dass der Schalldruck sich reziprok zum Abstand verändert (reziprokes Abstandsgesetz 1/r). Soll heißen, bei Halbierung des Abstandes verdoppelt sich der Schalldruck und umgekehrt.
Wenn wir nun hier anstatt einem Abstand von 3 m (Angabe GIRA für den Pegel von 85 db) einen von 30 cm ansetzen, dann war der Abstand nur noch 1/10 gegenüber der Spezifikation. Mithin wäre der Schalldruck 10 mal höher. Aus einem Schalldruck von 0.356 Pa (in 3 m Entfernung) würden damit 3.56 Pa (bei 30 cm), mithin ein Schalldruckpegel von 105 db ! (Wären wir in einem nach allen Richtungen freien Raum und bei punktförmiger Abstrahlung.)
Die zulässige Einwirkzeit für einen Schalldruckpegel von 105 db liegt bei 4,8 Minuten.
Wenn die Frau vielleicht sogar bis auf 15 cm nah gewesen wäre, dann wären wir bei einem Schalldruck von 7.12 Pa und damit einem Schalldruckpegel von 111 db. Die zulässige Einwirkzeit beträgt dann nur noch ca. eine Minute.
Nun sind die Verhältnisse in einem geschlossenen Raum und dem RWM an der Decke noch ein wenig anders, wegen der Reflexionen der Wände, soll heißen es ist dann - bedingt durch die Reflektion - noch lauter!.
Gemäß VdS Richtlinie 2848 ist der Schallpegel unter Freifeldbedingungen (nach VdS, Punkt 5.7.2.2 bedeutet dies: 3 m hinter, 30 m vor sowie 9 m neben dem Prüfling keine schallreflektierenden Gegenstände) zu messen und mit A-Filter zu bewerten.
Zur Einordnung:
- 85 db entsprechen etwa einer Kettensäge in 10 m Entfernung oder einer WC Druckspülung bei einem Meter.
- 105 db entsprechen dann einer Kettensäge in 1m Entfernung (1/10 Abstand) und dem berühmten Presslufthammer.
- 111 db entsprechen einem Martinshorn aus 10 m Entfernung oder dem Schalldruckpegel in der Nähe der Lautsprecher bei Rockkonzerten.
- bei 115 db ist dann schon die Schmerzschwelle erreicht und Gehörschäden bei sehr kurzer Einwirkzeit (wenige Dutzend Sekunden) möglich.
Hierbei ist aber noch anzumerken, dass PIEZO den Schall mit hoher Frequenz und durch zusätzliche Modulation (oszillierend) sehr schrill emittieren. Bei hohen Frequenzen sind die Ohren deutlich empfindlicher!
Anforderung gemäß VdS Richtlinie 2848:
Gemäß der VdS Richtlinie 2848 (2002-06 (01)) "VdS Richtlinien für Rauchwarnmelder" heißt es unter 4.12:
Akustische Alarmierungseinrichtung/Schallpegel
Die akustische Alarmierungseinrichtung eines über Batterie betriebenen
Rauchwarnmelders muss im Alarmzustand einen Schallpegel von mindestens
85 dB(A), bei einem Abstand von 3 m für die Dauer von mindestens 1 min
erzeugen. Nach 4 min Alarmzustand muss der Schallpegel noch mindestens
82 dB(A) betragen. Bei über Netz betriebenen Rauchwarnmeldern muss der
Schallpegel im Alarmzustand nach 4 min mindestens 85 dB(A) betragen
Die akustische Alarmierungseinrichtung eines über Batterie betriebenen
Rauchwarnmelders muss im Alarmzustand einen Schallpegel von mindestens
85 dB(A), bei einem Abstand von 3 m für die Dauer von mindestens 1 min
erzeugen. Nach 4 min Alarmzustand muss der Schallpegel noch mindestens
82 dB(A) betragen. Bei über Netz betriebenen Rauchwarnmeldern muss der
Schallpegel im Alarmzustand nach 4 min mindestens 85 dB(A) betragen
Fazit: Die Melder sind bei ausreichendem Abstand nicht zu laut
Der Schalldruckpegel der GIRA Melder entspricht - was die Datenblattangabe und auch dessen Zertifizierung betrifft - den Bestimmungen der VdS. Diese hat zwar keine Gesetzeskraft, aber dürfte zum einen den "aktuellen Stand der Technik" entsprechen und zum anderen sind "leisere" RWM ohne VdS vermutlich kaum noch verkaufsfähig.
Wie ich oben gezeigt habe, gibt es eine einfache physikalische Erklärung für einen Gehörschaden durch RWM - wenn man ihm schlicht viel zu nahe kommt.
Lessons learned: Ich halte es für empfehlenswert alle Haushaltsangehörige darauf hinzuweisen, sich einem Melder keinesfalls näher als 1 Meter zu nähern - und dass nur kurz. KEINESFALLS dürfen Batterien bei einem lärmenden Melder OHNE Gehörschutz ausgetauscht werden.
Die Manipulation an einem RWM (Watte und dgl.) würde ich DRINGEND lassen, da eine ausreichende Alarmierung u.U. nicht mehr gegeben ist. Die Manipulation an einem Warngerät könnte in einem schlimmen Fall mindestens zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung (mit Todesfolge) führen oder schlimmer (Vorsatz). Staatsanwälte sind nicht zimperlich.
LG
Stefan


Schon alleine deswegen weil ich in 34 Lebensjahren nur 2 Hörtests gemacht habe (warum macht man sowas? weil man sich krank/taub "fühlt"? weil einem langweilig ist oder man eh grad da ist? hmm.. ich weiss was ein tinitus ist und wenn man den hat ists echt sch** aber dafür braucht man keinen "Hörtest")
).
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