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Rauchmelderfrage: N Rauchmelder, aber nur 1 KNX-Modul - Was geht?

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    #16
    Du bezeichnest den Unterschied ob Herstellervorgaben und gesetzliche Vorgaben ernsthaft als Atomspalterei??? Den Unterschied kennst du aber oder? So rein haftungstechnisch gesehen....

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      #17
      Schön sachlich bleiben und einfach mal die EN 14604 lesen
      Gruß Matthias
      EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
      - PN nur für PERSÖNLICHES!

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        #18
        Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
        Schön sachlich bleiben und einfach mal die EN 14604 lesen
        Das steht auch in den Anleitungen der Rauchmelder, aber das wäre jetzt zu einfach gewesen..
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #19
          Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
          Schön sachlich bleiben und einfach mal die EN 14604 lesen

          Finde es gut, dass du die Sachlichkeit anmahnst, die hier nicht jedermanns Sache zu sein scheint. Des Weiteren bedanke ich mich für die Nennung einer Norm, werde ich mal drin nachlesen.

          @BadSmiley: Du meintest es stehe was von der Lebensdauer in den Anleitungen der Rauchmelder. Ich habe nunmal den Gira Q zur Hand genommen und die Anleitung durchgesehen, hier finde ich leider keine Aussage, die sinngemäß besagt "... gemäß EN 14604 muss der Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden...". Bitte verlinke mir doch mal solch eine Aussage (egal welcher Hersteller). Wäre echt klasse.

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            #20
            Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
            Schön sachlich bleiben und einfach mal die EN 14604 lesen

            Leider fand ich in der EN 14604 nichts, hätte mich auch gewundert wenn europäische Normen da so spezifisch gewesen wären. Das ein Gerät 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme ausgetauscht werden muss, steht in der DIN 14676.

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              #21
              Guten Morgen,

              da die EN 14604 eine Europäische Produktnorm ist und keine Ausführungsnorm, legt diese lediglich die Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien fest. Folgende Vorgabe (Auszug) für Hersteller ist in der Norm enthalten. Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

              - Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
              - vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die regelmäßige Wartung durchgeführt wurde

              Ausführungsnorm DIN 14676:
              - Es dürfen nur Rachwarnmelder nach EN 14604 eingesetzt werden
              - Rauchwarnmelder sind nach 10 Jahren auszutauschen

              Ich bin der Meinung das ist sehr eindeutig...was ihr als Privatperson in den eigenen vier Wänden macht ist fast egal. Wenn allerdings eine Ausführung durch eine Fachfirma erfolgt und es wird nachweislich gegen die Vorgaben verstossen: viel Spass!

              Gruß Thorsten

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                #22
                Zitat von Thorsten74 Beitrag anzeigen
                Ich bin der Meinung das ist sehr eindeutig...was ihr als Privatperson in den eigenen vier Wänden macht ist fast egal. Wenn allerdings eine Ausführung durch eine Fachfirma erfolgt und es wird nachweislich gegen die Vorgaben verstossen: viel Spass!
                Warum sollte das fast egal sein? In nahezu allen Bundesländern ist ein Rauchmelder schon Pflicht. Zudem können Versicherungen im Schadensfall Leistungen kürzen, wenn keine RM vorhanden sind. Was sicher auch auf schadhafte, veraltete o.ä. anzuwenden ist.


                Allgemein:
                Scheint echt kompliziert mit den 10 Jahren zu sein

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Marino Beitrag anzeigen
                  Warum sollte das fast egal sein? In nahezu allen Bundesländern ist ein Rauchmelder schon Pflicht. Zudem können Versicherungen im Schadensfall Leistungen kürzen, wenn keine RM vorhanden sind. Was sicher auch auf schadhafte, veraltete o.ä. anzuwenden ist.
                  Gibt es einen Fall wo die Versicherung Leistungen gekürzt hat weil keine Rauchwarnmelder installiert waren oder diese durch eine NICHT Fachkraft falsch installiert wurde? Das würde mich echt interessieren...

                  Auch wenn das jetzt "etwas" vom eigentlichen Thema abweicht

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                    #24
                    Was nützt es dir, wenn du dann der erste bist? Zunmindest geht man ein Risiko ein. Mal die Bedingungen im eigenen Vertrag lesen.

                    http://www.versicherungsmagazin.de/A...erpflicht.html

                    http://www.welt.de/welt_print/wirtsc...sicherung.html
                    Gruß Matthias
                    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                      #25
                      Zitat von Thorsten74 Beitrag anzeigen

                      Gibt es einen Fall wo die Versicherung Leistungen gekürzt hat weil keine Rauchwarnmelder installiert waren oder diese durch eine NICHT Fachkraft falsch installiert wurde? Das würde mich echt interessieren...

                      Auch wenn das jetzt "etwas" vom eigentlichen Thema abweicht
                      Ja!

                      https://knx-user-forum.de/forum/öffe...888#post860888
                      Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                        #26
                        Das ist kein Fall, wo die Versicherung die Leistung gekürzt hat, sondern ein Link aus den weiten des Internet...

                        Meine PERSÖNLICHE Meinung zu dem Thema ist, dass es für die Versicherungen schwierig wird, da es kein bundesweites "MUSS" zu Rauchwarnmeldern gibt und die RWM primär zur Verhinderung von Personenschäden gedacht sind und nicht für den Inventar- oder Gebäudeschutz. Dazu fehlt die Vorgabe des Maßnahmenplans im Ereignisfall, wie eben bei einer Brandmeldeanlage incl. Aufschaltung mit dem Ziel der Verhinderung von Sach- und Personenschäden...

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                          #27
                          Zitat von Thorsten74 Beitrag anzeigen

                          Das ist kein Fall, wo die Versicherung die Leistung gekürzt hat, sondern ein Link aus den weiten des Internet...

                          Meine PERSÖNLICHE Meinung zu dem Thema ist, dass es für die Versicherungen schwierig wird, da es kein bundesweites "MUSS" zu Rauchwarnmeldern gibt und die RWM primär zur Verhinderung von Personenschäden gedacht sind und nicht für den Inventar- oder Gebäudeschutz. Dazu fehlt die Vorgabe des Maßnahmenplans im Ereignisfall, wie eben bei einer Brandmeldeanlage incl. Aufschaltung mit dem Ziel der Verhinderung von Sach- und Personenschäden...
                          Naj bleibt wohl jedem selbst überlassen wie er das interpretiert.

                          Wie schon in verlinktem Beitrag geschrieben. Jede Versicherung hat in seiner Natur erstmal nicht zahlen zu wollen. In sofern wird eine Rauchmeldepflicht/Tauschpflicht definitiv in den Versicherungsbedingungen seine Beachtung finden. Vllt. noch nicht heute oder morgen, aber ganz sicher übermorgen!

                          just my 2 cents.

                          BTW: Wie du schon schreibst es geht um Personenschutz. Und wenn der Hersteller für 10 jahre Funktionalität garantiert, würde ich zum Wohle meiner Familie dies nicht ignorieren.
                          Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                            #28
                            Das ist der wichtigste Satz aus den Weiten des Internets: Wenn der in deinen Bedingungen steht, könnte das Eis dünn werden. Dann interessiert nicht, ob das bundesweit gilt, sonder nur, ob du die Pflicht gehabt hättest oder nicht.

                            In den oft einheitlich formulierten neueren Bedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung findet sich unter dem Punkt "Sicherheitsvorschriften" Folgendes: "Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten." Obliegenheit nennt sich das. Weiter heißt es meist: "Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei."

                            Ich denke, damit können wir den OT-Exkurs beenden und uns wieder dem Thema widmen. Jeder möge selbst für sich entscheiden, ob und wie er sich an Vorschriften hält oder nicht und welche Risiken er bei Nichtbeachtung möglicherweise eingeht.

                            Gruß Matthias
                            EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                            - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                              #29
                              Zitat von hallowach2002 Beitrag anzeigen

                              Um nochmal auf eine meiner Ausgangsfragen zurück zukommen: Löse ich die Anforderungen bei gegebener Topologie mit Gira oder gibt's noch (sinnvolle und nicht deutlich teurere) Alternativen?
                              Moin,

                              ich habe das mit Merten Funkrauchmeldern gelöst. Dazu habe ich ein Merten Funkrelais installiert, dass auf einen Binäreingang geht.
                              Melder können auch per Draht verbunden werden.

                              Gruß Jürgen

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von hallowach2002 Beitrag anzeigen
                                Um nochmal auf eine meiner Ausgangsfragen zurück zukommen: Löse ich die Anforderungen bei gegebener Topologie mit Gira oder gibt's noch (sinnvolle und nicht deutlich teurere) Alternativen?
                                EiElectronics Ei650 (der Testsieger bei Stiftung Warentest) kann Funkvernetzung (Ei650W) und hat eine Fernbedienung (Ei450), zum Stummschalten aller außer des ursprünglichen Melders und eine Relaisstation (Ei413), mit Signalisierung CO-Alarm, Rauch-Alarm, Störung, und Eingang zur externen Signalisierung. Ob die auch was drahtgebundenes haben, weiss ich nicht.

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