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Rollladenmotor - Abzweigdose innen oder außen?

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    #31
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Solange es Sicher ist spricht nix dagegen ausser die Gewährleistung.
    Das ist ein Totschlagargument.
    Mit der Begründung kann man eigentlich bei seinem Eigentum verklemmen wie man will.
    Im schlimmsten Fall zahlt halt auch die Versicherung nicht. (Gewährleistung/Haftung)
    Den strafrechtlich ist es nur relavent, wenn man fremde Gebäude in Brand setzt und nicht das eigene.

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      #32

      Nö eigentlich nicht,
      in der NAV steht ganz klar drinne:
      Code:
       [FONT=monospace]§ 13[/FONT]
        [FONT=monospace]Elektrische Anlage[/FONT]
        [FONT=monospace](1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen[/FONT]
        [FONT=monospace]Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber[/FONT]
        [FONT=monospace]verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.[/FONT]
        [FONT=monospace]Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung[/FONT]
        [FONT=monospace]überlassen, so bleibt er verantwortlich.[/FONT]
        [FONT=monospace](2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur[/FONT]
        [FONT=monospace]nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen[/FONT]
        [FONT=monospace]Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und[/FONT]
        [FONT=monospace]instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des[/FONT]
        [FONT=monospace]Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in[/FONT]
        [FONT=monospace]ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;[/FONT]
        [FONT=monospace]im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur[/FONT]
        [FONT=monospace]von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten[/FONT]
        [FONT=monospace]abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung[/FONT]
        [FONT=monospace]einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und[/FONT]
        [FONT=monospace]Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein[/FONT]
        [FONT=monospace]anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird[/FONT]
        [FONT=monospace]vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht[/FONT]
        [FONT=monospace]vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten[/FONT]
        [FONT=monospace]Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem[/FONT]
        [FONT=monospace]anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen[/FONT]
        [FONT=monospace]Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,[/FONT]
        [FONT=monospace]rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der[/FONT]
        [FONT=monospace]Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten[/FONT]
        [FONT=monospace]durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte[/FONT]
        [FONT=monospace]Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der[/FONT]
        [FONT=monospace]Arbeiten zu überwachen.[/FONT]

      Und es darf Sicherer als verlangt gemacht werden, darauf berufen sich die Hersteller.
      Trozdem bleibt em armen E-Betrieb manchmal nix andres übrig als gegen die Herstellerangaben leicht zu verstoßen.
      Es MUSS aber der VDE entsprechen.
      Elektroinstallation-Rosenberg
      -Systemintegration-
      Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
      http://www.knx-haus.com

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        #33
        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
        Und es darf Sicherer als verlangt gemacht werden, darauf berufen sich die Hersteller.
        Trozdem bleibt em armen E-Betrieb manchmal nix andres übrig als gegen die Herstellerangaben leicht zu verstoßen.
        Es MUSS aber der VDE entsprechen.
        Sorry, aber das ist falsch.
        Abschließend entscheidend ist immer was der Hersteller angibt.
        Wenn in der VDE etwas erlaubt ist, nach den Herstellerangaben aber nicht erlaubt ist das maßgebend was der Hersteller sagt.
        Egal ob DIN, Gesetz oder sonstirgendwas doch erlaubt.
        Denn elektrische Betriebsmittel und ja hier fallen auch Kabel drunter brauchen gesetzlich bestimmt eine CE Kennzeichnung.
        Diese CE Kennzeichnung bleibt aber nur solange gültig, solang du den Artikel bestimmungsgemäß gebrauchst.
        Sprich den Herstellerangaben.
        Wenn du nun dagegen verstößt, wird die CE Kennzeichnung ungültig und somit verstößt du auch wieder gegen deine NAV.

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          #34
          Du weißt ja sicher für was das CE Kennzeichen ist?

          Code:
          [COLOR=#252525][FONT=Helvetica Neue][SIZE=16px]Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-)„Siegel“, sondern ein [/SIZE][/FONT][/COLOR][B]Verwaltungszeichen[/B][COLOR=#252525][FONT=Helvetica Neue][SIZE=16px], das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.[/SIZE][/FONT][/COLOR]
          Es muss Betriebssicher sein mehr nicht. Wenn es um einen Heizstrahler geht wo mindestabstände eingehalten werden müssen steht sogar in der VDE drinnen das diese aus dem Handbuch maßgebend sind.

          Bei einer Leitung wo einem oft nichts andres übrig bleibt sieht es jedoch anders aus. Der Installateur hat dies zu verantworten. Er haftet dafür.

          Daher kommt der Satz : Ein Elektriker hat es schwer, er steht mit einem Bein in Knast mit dem andern im Grab....

          Du darfst mir aber gerne die Passage in dem Gesetz zeigen wo steht nur gemäß Herstellerangabe
          Zuletzt geändert von larsrosen; 06.01.2016, 13:56.
          Elektroinstallation-Rosenberg
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            #35
            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            Du weißt ja sicher für was das CE Kennzeichen ist?

            Code:
            [COLOR=#252525][FONT=Helvetica Neue][SIZE=16px]Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-)„Siegel“, sondern ein [/SIZE][/FONT][/COLOR][B]Verwaltungszeichen[/B][COLOR=#252525][FONT=Helvetica Neue][SIZE=16px], das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.[/SIZE][/FONT][/COLOR]
            So einfach ist das nicht.
            Das CE Zeichen ist eine Erklärung des Herstellers, daß bei bestimmungsgemäßen Gebrauch alle Vorschriften eingehalten werden.
            Dies setzt vorraus, daß du den Artikel so betreibst, wie es in der Gebrauchsanweisung/Installationsanleitung etc angegeben ist.

            Der Hersteller kann ja nichts dafür, wenn du den Artikel nicht bestimmungsgemäß gebrauchst und somit ist die CE Erklärung bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hinfällig. Genau deswegen steht auch im Produktsicherheitsgesetz, daß der Hersteller dich über den Gebrauch aufklären muß.

            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            Es muss Betriebssicher sein mehr nicht.
            Wie soll etwas betriebssicher sein, wenn der Hersteller eben genau sagt, daß darfst du nicht so machen?

            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            Du darfst mir aber gerne die Passage in dem Gesetz zeigen wo steht nur gemäß Herstellerangabe
            Steht doch sogar in deinem zitiertem Paragraphen der NAV.
            Die Artikel brauchen ein CE Zeichen, oder ein anderes gleichwertiges Zeichen.
            Diese Zeichen gelten aber nur solange, wie du es bestimmungsgemäß gebrauchst.
            Ist ja das Gleiche mit den Steckdosen und Kindersicherungseinsätzen.
            Produkt nicht bestimmungsgemäß gebraucht erlischt die Zulassung.
            Keine Zulassung, kein Einsatz im Netzbereich.
            Hast du eine autarke Stromversorgung kann es unter Umständen schon schwieriger werden, aber ich garantiere dir, auch dann wenn etwas passiert wird jeder Richter sagen.
            Sie haben den Artikel nicht bestimmungsgemäß gebraucht und du bist selbst verantwortlich.

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              #36
              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
              Es muss Betriebssicher sein mehr nicht.
              Betriebssicherheit bedeutet hier alledings, dass die das Produkt betreffenden Normen und Richtlinien (e.g. Maschinenrichtlinie) eingehalten werden. Um ein anderes Beispiel zu nennen: CE-Kennzeichnung bei Kinderspielzeug; so dürfen diese beispielsweise nicht scharfkantig und die Ecken müssen abgerundet sein (Norm ist mir nicht bekannt). Somit ist die CE-Kennzeichnung eine Selbsterklärung zur Einhaltung der jeweils betreffenden Normen und Richtlinien, die durch die Oberste Leitung bestätigt wird.
              Gruß
              Frank

              Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                #37
                Richtig, Das CE Zeichen ist dafür zu signalisieren das es den Europäischen Richtlinien entspricht.

                Das Problem ist jedoch im Ausgebauten Zustand. Für den Motor inklusive Leitung also.

                Sobald er verbaut ist gilt er als Teil einer elektrische Anlage für die Gesamtsicherheit der Monteur verantwortlich ist.
                Elektroinstallation-Rosenberg
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                  #38
                  Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                  Das Problem ist jedoch im Ausgebauten Zustand. Für den Motor inklusive Leitung also.

                  Sobald er verbaut ist gilt er als Teil einer elektrische Anlage für die Gesamtsicherheit der Monteur verantwortlich ist.
                  Richtig, du baust dir sozusagen ein neues "Produkt".
                  Aber du mußt das Produkt so zusammenbauen, wie es die einzelnen vorgeben, sonst übernimmst du die alleinige Haftung.
                  Wenn der Hersteller eben sagt, meine Kabel dürfen weder im Rohr noch ohne Rohr Unterputz verlegt werden, dann ist das eben so.
                  Wenn ein Teil keine Zulassung hat, kann niemals das gesamte Produkt eine Zulassung haben.


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                    #39
                    Hmmm. Ok
                    Also wenn deine Waschmaschine kaputt ist rufst du bei Güde an weil den ihre pumpe defekt ist und nicht bei Miele??? Ich habe Anspruch dem GH oder Hersteller des Anlagenteils gegenüber aber nicht der Endkunde.
                    Elektroinstallation-Rosenberg
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                      #40
                      Jetzt wirds aber kindisch, oder?
                      Wenn du beim Auto deine Abgasanlage manipulierst ist auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs weg und nicht nur die der Abgasanlage.

                      Wenn du eine Alarmanlage VDS Klasse C installiert hast und du im Austausch einen normalen Magnetkontakt installierst ist auch die Anlage als gesamtes keine VDS Anlage mehr und nicht nur der eine Magnetkontakt.

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                        #41
                        Jopp seh ich auch so,
                        wenn du Kunden hast den du kein Rohrmotor einbauen willst, kannst du sie an mich vermitteln das Geld nehme ich gerne mit.
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