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GIRA Rauchwarnmelder Dual Q Vernetzung

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    #16
    man kann die DUAL von Gira wohl auch mit 12V DC direkt versorgen ohen häßlichen Sockel.

    Siehe hier:
    https://knx-user-forum.de/forum/%C3%B...relais-gesucht

    Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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      #17
      evolution

      Unabhängig von der DIN steht in den neuen Dual Q ein "Verfallsdatum" drin. Bei meinen Meldern aus 2015 ist das 2026.

      Zitat von mathschut Beitrag anzeigen
      Könnt ihr andere Rauchmelder empfehlen oder dann doch lieber mit 230v?
      Das Problem bleibt das gleiche, trotz der 230V ist eine Batterie in jedem Melder (den ich kenne) als "USV" eingebaut.
      Somit fällt der Wechsel und das zugehörige Gepiepe trotzdem an.
      Ich habe daher auf 230V verzichtet und tausche nach 10 Jahren die Melder aus.
      Zuletzt geändert von floba; 07.01.2016, 11:33.

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        #18
        Zitat von evolution Beitrag anzeigen
        ...
        Da mit entsprechender Schnittstelle alle die Funktion betreffenden Informationen aus dem BWM ausgelesen werden können (um die Funktionsfähigkeit beurteilen zu können), ist ein zwingender Austausch nach 10,5 Jahren nicht nachvollziehbar.
        ...
        Und wer beurteilt deiner Meinung nach die Funktionsfähigkeit. Wie du schon richtig schreibst Werksprüfung mit Werksinstandhaltung. Da wird es schwer für dich das selbst zu machen. Es sei denn, du arbeitest natürlich bei Gira. ;-)
        Und wenn du dich mit den Außendienstlern mal über die Thematik unterhälst, wird dir jeder sagen, das kein Melder jemals zu so etwas zurück kommt oder wenn ein Kunde wirklich darauf besteht, die Werksinstandhaltung einen Austausch des Melders bedeutet. Die kosten dafür muss eh der Kunde tragen und die sind höher als der Neukauf. Warum das so ist, ganz einfach - der hersteller muss nach der Prüfung und Instandhaltung wieder einen 10-jährigen Zyklus garantieren. Kann er nicht, der Aufwand dafür wäre viel zu groß (Austausch elektronischer Komponenten etc.).

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          #19
          ididdi Im Grundsatz ist Deine Argumentation korrekt. Die zugesicherte Eigenschaften beziehen sich herstellerseitig auf 10 Jahre; dies muss im Grundsatz gelten und so ist im Übrigen auch das Q-Label ausgelegt. Jedoch muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass ein Betriebsgerät (wie hier BWM) nach dieser Zeit nicht mehr funktionstüchtig ist. Vielmehr müsste nach Ablauf der Zeit die Funktionstüchtigkeit wiederum nachgewiesen werden - darum der Verweis auf die Werksprüfung.

          Nun muss man sich genauer ansehen, welche Bestandteile des BWM denn unter den zeitabhängigen Verschleiß fallen. Dies ist neben der grundsätzlichen Funktiosfähigkeit natürlich die Verschleißobjekte Batterie (Akku) und Rauchkammer. Beide Bestandteile würden bei einer Werksprüfung vorsorglich ausgetauscht um für weitere x (wahrscheinlich <10) Jahre die Funktion garantieren zu können. Wechseln wir die Batterie vorsorglich und betrachten lediglich die Rauchkammer als einzig verbleibendes, kritisches Verschleißobjekt.
          Der Verschmutzungsgrad ist unstrittig umgebungsabhängig, wodurch Melder noch vor Ablauf der 10 Jahre unbrauchbar aber eben auch nach 10 Jahren vollkommen funktionsfähig sein kann. Da es bei kaum einem Melder möglich, den Verschmutzungsgrad (und somit die Funktionstüchtigkeit) feststellen zu können, müsste dies im Werk überprüft werden, wo die Möglichkeiten dazu bestehen (ergo Werksprüfung).
          Jedoch bietet der GIRA Dual VDS i.V.m. einem KNX-Modul eben diese Möglichkeit der Feststellung des Verschmutzungsgrads an und kann somit auch noch nach Ablauf der 10 Jahre nachweislich sicher betrieben werden. Und wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Funktionsfähigkeit gegeben ist, wird einem auch ein "Verfalldatum" kaum Probleme bereiten.
          Gruß
          Frank

          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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            #20
            Zitat von evolution Beitrag anzeigen
            Jedoch bietet der GIRA Dual VDS i.V.m. einem KNX-Modul eben diese Möglichkeit der Feststellung des Verschmutzungsgrads an und kann somit auch noch nach Ablauf der 10 Jahre nachweislich sicher betrieben werden. Und wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Funktionsfähigkeit gegeben ist, wird einem auch ein "Verfalldatum" kaum Probleme bereiten.
            Ich befürchte aber, dass das deine Gebäudebrandversicherung nicht interessieren wird. Wenn da auf dem Rauchmelder steht auszutauschen ab 2024 und du dies nicht tust handelst du grob fahrlässig. Und dies ist ein gefundenes Fressen für Versicherungen.

            In den Versicherungsbedingungen zur Gebäudebrandversicherung sind die Pflichten des Versicherungsnehmers – die so genannten Obliegenheiten – geregelt. Diese bestimmen unter anderem, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu erfüllen hat. Zu den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zählt auch die Installation und Wartung von Rauchmeldern (je nach Bundesland). Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig diese Obliegenheit, so kann der Versicherer im Schadenfall seine Leistung kürzen oder ganz leistungsfrei sein.

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              #21
              evolution Was du schreibst ist richtig. Aber, auch wenn du nachweisen kannst, dass du auf Grund des KNX Moduls die Verschmutzung der Rauchkammer überprüft hast, greift immer noch der in der DIN 14676 angegeben Passus der Werksprüfung mit Werksinstandhaltung. Was du nach 10 Jahren und 6 Monaten machst, ist nun mal keine Werksprüfung, auch wenn diese nach Angabe der Daten des KNX Moduls nicht unbedingt nötig wäre. Sie ist nach DIN vorgeschrieben. Sollte dein Haus also abbrennen und der Versicher will sehen, dass die Rauchmelder nicht älter als 10,5 Jahre sind, wirst du mit einem ich habe die Batterie getauscht und mir in der ETS ausgedruckt, dass die Werte der Rauchkammer noch gut sind, eine schwierige Position einnehmen.
              Nur mal so rein Interessehalber, was zeigt das KNX Modul genau an? Den Verschmutzungsgrad der Rauchkammer in %? Wenn ja, woher weißt du, bis zu wieviel Prozent der Rauchmelder noch funktionstüchtig ist?
              Ich würde sagen sehr dünnes Eis, auch wenn ich bei anderen Themen fast immer einher mit deiner Meinung bin.

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                #22
                magiczambo & ididdi ja was Ihr schreibt ist m.E. richtig. Und das ist sicher der einfachste Weg um jedwedem Ärger aus dem Weg zu gehen. Auch ist das Unterfangen des Austausches mit sagen wir mal €40,-- pro Stück selbst bei einem Dutzend Melder überschaubar. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass auch ein sicherer Betrieb aus o.g. Gründen über die 10 Jahre hinaus möglich ist und ein Nachweis der Funktionsfähigkeit mit dem KNX-Modul geführt werden kann.
                Warum spiele ich dieses worst-case Szenario durch? Weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass nicht immer alles nach Plan verläuft und man solche Fristen nach x Jahren gern mal aus den Augen verliert. Dann interessiert mich, wie man solche Versäumnisse im Extremfall "heilen" kann. Und eine lückenlose Dokumentation war vor Gericht schon nahezu immer ein Garant für einen Erfolg. Denn diese 10 Jahresfrist betrachtet nicht den Fall einer Bestätigung und Dokumentation der Funktionsfähigkeit im laufenden Betrieb, sondern einen technischen, statistischen Mittelwert. Und man kann dadurch zumindest eine grobe Fahrlässigkeit (wenn nicht sogar mehr) auf jeden Fall ausschließen.

                Zur Auswertung selbst: Das originale KNX-Modul zeigt lediglich eine 1Bit Störung für ihre Überwachungsfunktionen. Ich meine dass die freebus-Variante hier in einigen Punkten stärker differenziert und 1Byte ausgibt. Dietrich, mit Deinem indirekten Hinweis scheint mir somit die originale Version (ungeachtet der Zertifizierung etc.) argumentationstechnisch sinnvoller zu sein.
                Zuletzt geändert von evolution; 07.01.2016, 15:34.
                Gruß
                Frank

                Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                  #23
                  Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                  magiczambo & ididdiDennoch bin ich der festen Überzeugung, dass auch ein sicherer Betrieb aus o.g. Gründen über die 10 Jahre hinaus möglich ist
                  Durchaus möglich

                  Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                  und ein Nachweis der Funktionsfähigkeit mit dem KNX-Modul geführt werden kann.
                  Nein ganz sicher nicht. Einen Nachweis zu führen, der vor Gericht standhält, ist nicht so einfach, wie du dir das gerade denkst.

                  Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                  Zur Auswertung selbst: Das originale KNX-Modul zeigt lediglich eine 1Bit Störung für ihre Überwachungsfunktionen. Ich meine dass die freebus-Variante hier in einigen Punkten stärker differenziert und 1Byte ausgibt.
                  Was die freebus-Variante ausgibt wird vor Gericht noch weniger interessieren. Der Hersteller muss bei der Werksprüfung und -instandsetzung sicherstellen, dass der Rauchmelder die nächsten 10 Jahre funktionieren wird. Das kannst du mit einem 1-Bit-Objekt überhaupt nicht beurteilen. Auch mit einem 1-Byte-Objekt, das ein herstellerfremdes Zubehörteil ausgibt, kannst du hierzu keinerlei Aussage treffen.

                  Mit deinem Auto musst du auch regelmäßig zum TÜV, obwohl die Selbstdiagnose der Meinung ist, dass alles passt.

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                    #24
                    Kein KNX-Modul kann die Alterung der optischen Stecke (Sende- und Empfangsdiode) oder die Verschmutzung der Rauckammer heilen.

                    Tauscht die Dinger aus wie vorgeschrieben und gut ist. Diese Diskussion ist teilweise absurd.
                    Gruß Matthias
                    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                      #25
                      Das Problem mit den fest verbauten Batterien ging leider an mir vorbei - nun musste ich 3 Q nachkaufen und hab mich über die fest verbauten Batterien "gefreut" - was ein Mist im KNX Umfeld...
                      Wozu hab ich denn die Möglichkeit mittels KNX Modul einzelne Melder zur Signalisierung anzusprechen??? Ideen hab ich so viele, aber damit dem Melder die Batterie zu leeren um sie dann zwangsweise komplett nach wenigen Jahren tauschen zu müssen - Quatsch, Sinnvoll mit KNX anbienden ist nun vorbei...
                      da reicht nun auch die normale Parallelschaltung und ein KNX Modul, wenn doch eh alles andere Batterie frisst...???

                      Was man alles machen könnte: Signalgeber im Keller, Dachboden , z.B. bei Türklingel , Waschmaschine fertig etc...
                      oder Alarmanlage...

                      Anfrage An Gira ist raus... wenn jemand weiß wie die Batterieverkleidung abgeht kann ja mal ein How to schicken...

                      Danke

                      LG

                      Uwe

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                        #26
                        Zitat von boardman Beitrag anzeigen
                        Anfrage An Gira ist raus...
                        Hättest du dir aus diversen Gründen sparen könne. Oder erwartest du tatsächlich eine Anleitung/Zustimmung etc. von Gira, wie man die Q-Label-Zulassung verwirken kann?

                        Wurde im Betatest ausführlich diskutiert- keine Chance.

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                          #27
                          Ups - falscher Account. Ich war es
                          Gruß Matthias
                          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
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                            #28
                            Was ich jetzt nicht verstehe, warum brauchst du für das Öffnen eine Anleitung. Das geht meiner Meinung nach sehr simple. Es gibt da nur 4Klammern. Damit geht die Kiste auf. Alles weitere sieht man dann ja...
                            Das man durch Öffnen des Gehäuses die Zulassung verliert wurde ja schon dargestellt. Als Rauchmelder gemäß Bauordnung darfst du ihn dann nicht mehr einsetzten. Meiner Meinung nach ist der Einsatz zu anderen Zwecken aber i.O. Es spricht nichts dagegen in als Melder/Signalgeber zum BSP im Keller einzusetzen. Da kann man m.E auch Geräte älter 10Jahre einsetzen, da vom Gesetzgeber hier der Einsatz nicht vorgeben ist

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                              #29
                              Mich beschäftigt auch gerade das Thema der Vernetzung der Rauchwarnmelder. Soweit ist mir folgendes klar: Die Gira Rauchwarnmelder können über eine Drahtverbindung untereinander vernetzt werden. Was zur simultanen Alarmauslösung führt. Zusätzlich wird ein KNX Modul angeboten. Über dieses können die Stör und Alarmmeldungen auf den KNX Bus gebracht werden. Nachdem diese Module doch einen stolzen Preis haben frage ich mich auch ob ich mich nicht damit begnüge nur einen Melder pro Etage damit auszustatten, denn so wie ich das verstehe gibt der dann auch die Stör und Alarmmeldungen von den über Draht vernetzten Geräten auf den Bus. Man kann aber nicht mehr unterscheiden von welchem vernetzten Gerät es gekommen ist. Bitte korrigiert mich wenn das nicht stimmt.

                              Was ich nicht verstehe ist die Funktion des Relais Moduls, dieses scheint ja auch über eine KNX Schnittstelle zu verfügen kostet aber nur die Hälfte des reinen KNX Moduls.

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                                #30
                                Richtig, Relaismodul gibt Stör und Alarmmeldung aus. Reicht dir dass, dann bist du mit dem Relaismodul günstiger. KNX Module machen mMn nur Sinn, wenn sie an jedem Melder sitzen, denn diese bieten noch mehr Abfragemöglichkeiten (Batterieüberwachung etc.) allerdings immer nur von dem Melder, in dem sie eingebaut sind.

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