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    #31
    Zitat von heckmannju Beitrag anzeigen
    Bei Projektarbeit ist der Quellcode mit drin...
    Die Tätigkeit eines SIs erfolgt für gewöhnlich nicht im Rahmen einer Projektarbeit...
    Gruß
    Frank

    Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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      #32
      Zitat von evolution Beitrag anzeigen

      Die Tätigkeit eines SIs erfolgt für gewöhnlich nicht im Rahmen einer Projektarbeit...
      Was ist es dann wenn es kein Projekt ist?

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        #33
        Ing-Dom Vollkommen richtig erkannt. Eine Rechtsgültigkeit in Deutschland könnte imho nur i.V.m. der VDI 3814 Blatt 5 hergestellt werden, da diese den Kreis zur "anerkannten Regel der Technik" schließen könnte. Hier sind dann auch die Pflichten des AN im den TGA-Bereichen erfasst.
        Gruß
        Frank

        Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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          #34
          Zitat von heckmannju Beitrag anzeigen
          Was ist es dann wenn es kein Projekt ist?
          Das Vertragsverhältnis ist von gänzlich anderer Natur...
          Gruß
          Frank

          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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            #35
            Zitat von evolution Beitrag anzeigen

            Das Vertragsverhältnis ist von gänzlich anderer Natur...
            Sondern?

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              #36
              heckmannju Merkst Du nicht, dass Du mal wieder am Thema vorbei schlitterst?
              Gruß
              Frank

              Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                #37
                Nur mal so eine Randbemerkung:
                In gewerblichen bzw. größeren Objekten ist die DIN 18386 sowieso irgendwo in den Vorbemerkungen benannt und damit als Vertragsgrundlage eingeführt. Ich hatte diesbezüglich schon Ausschreibungen in den Händen bei denen DINs benannt wurden, die inhaltlich nicht mal direkt Teil der Ausschreibung waren.
                Es geht hier also eher um die direkt vergebenen Projekte - Also private Bauherren.

                Was glaubt ihr wie diese Diskussion hier auf private Bauherren wirkt?
                Meine Erfahrung geht aktuell dahin, dass sich schon mehr und mehr Bauherren für die Gebäudeautomation interessieren, sich dann aber aus verschiedenen Gründen nicht für KNX entscheiden. Klar sind es oft die Kosten, aber ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die Abhängigkeit (Preis) von der ETS bzw. "die notwendige Kundenbindung an den 1. Elektriker" abschrecken. Eine Diskussion darüber ob die Projektdatei übergeben wird oder nicht sollte eigentlich nicht geführt werden müssen.

                Zufriedene Bauherren bleiben eh bei ihren Handwerkern!

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                  #38
                  Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                  heckmannju Merkst Du nicht, dass Du mal wieder am Thema vorbei schlitterst?
                  Du vertritst doch diese Meinung das man die Projektdatei nicht übergeben muss. Dann erklär doch warum dem so ist so ist das unbedarfet Bauherren von deinem Wissen profitieren könne und nicht in die Falle Tappen.

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                    #39
                    heckmannju Wieder mal falsche provokante Unterstellungen von Dir, naja. Lesen hilft #33.
                    Gruß
                    Frank

                    Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                      #40
                      Welche unterstellung den? Post #33 Beantwortet aber nicht die Frage jedenfalls nicht für mich.

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                        #41
                        Welchen Vorteil hätte ein Elektriker/SI, wenn er die Projektdatei nicht übergibt??
                        Verdient man wirklich daran, wenn man nach zwei Jahren 3 PMs verstellen muß?
                        Das versteh ich nicht ganz. In der Küchenbranche wird diskutiert, ob man den Plan VOR Vertragsabschluß hergeben soll....
                        Der Kunde kann ohne ETS eh nix anfangen... und wer weiß, vielleicht ist er ja ein Tüftler und hier angemeldet und kauft sich die ETS mal und will selber rumpfuschen. Im schlimmsten Fall kommt er nach fünf Jahren und bittet seinen Pfusch gegen Geld wieder gutzumachen. Im besten Fall hat man einen zufriedenen Kunden, der seine speziellen Anpassungen selbst durchführen kann und will und ich erspar mir Diskussionen darüber, dass das Ändern eines Parameters ja lediglich ein paar Klicks sein müßten und man aber eine volle Stunde verrechnet.
                        Oder versteh ich da was falsch??
                        In dem speziellen Fall aus Graz könnte man ja dem Ersteller, falls das vertraglich nicht festgehalten war, dass die Projektdatei mitgeliefert wird, anbieten diese abzulösen? Ich denke nicht, dass man in Österreich auf eine DIN pochen kann... was nicht in einer ÖNORM oder einer Europanorm steht, hat hier keine Relevanz. Außer die ÖNORM bezieht sich explizit auf die DIN..... und beim Papierformat

                        SG,
                        Hups

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                          #42
                          Aber ein kleiner Drohbrief ohne Angabe von DIN hilft vielleicht trotzdem, schaden kann es eigentlich nicht. Und KNX Richtlinien (...sollte...) könnte auch ein Österreicher interessieren.

                          Viel Erfolg
                          Florian

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                            #43
                            Zitat von evolution Beitrag anzeigen

                            Der AG bestellt aber nicht das Projektfile (den Quellcode) sondern die gemäß Vorgaben funktionierende Anlage. Eine Erfüllung des Auftrags ist somit auch ohne Projektfile gegeben.
                            Ich bestelle auch nicht den Quellcode sondern eine funktionierende Software. (Die ja auch ohne Quellcode funktioniert)

                            Die zugrunde liegende Argumentation ist auch eine andere. Der Programmierer erstellt in von mir entlohnter Zeit eine Lösung. Da ich die Zeit entlohne hat der Entwickler, wenn keine weitergehenden Regelungen getroffen werden, nicht das Recht am geistigen Eigentum.
                            Viele Grüße
                            Martin

                            There is no cloud. It's only someone else's computer.

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                              #44
                              Also Fakt ist , dass es in Österreich einen Rechtsspruch des OGH gibt zum Thema KNX-File welcher besagt, das das File Eigentum des Kunden ist, und übergeben werden muss !!!

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                                #45
                                ...na wenn's ein entsprechendes OGH Urteil gibt, besteht ja Hoffnung. ... vermutlich dauert das Herumstreiten bis zur Herausgabe des Files und der Doku genau so lange wie das Gerichtsverfahren bis zum OGH ... ich hoffe die Heizungsfunktionen klappen wenigstens einigermaßen

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