Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für diese Diskussion, gibt sie mir doch Gelegenheit ein paar Dinge darzulegen.
Weshalb bitte? Weil ich fremde Produkte nicht supporte sondern nur die eigenen?
"Günstig" ist immer eine Frage der Betrachtungsweise. An anderer Stelle hast Du unsere Sensoren noch vor einer Woche mit PT-1000 Sensoren verglichen. Ich hoffe DER Unterschied zwischen analogen und digitalen Sensoren ist mittlerweile klar?
Verglichen mit den 1W China-Krachern erscheinen unsere Sensoren teurer.
Aber im Vergleich zu KNX-Sensoren sind die 1-Wire Sensoren bei zumeist höherer Genauigkeit sehr viel günstiger, insbesondere bei hoher Stückzahl. Ein Drittel unserer Kunden verbaut 50 und mehr Sensoren in einem Haus, etwa ein Zehntel sogar über 100 bis 300 Sensoren (z. B in meterhohen Schichtwärmespeichern alle 10 cm) sowie im Erdreich bei Flächensonden.
Da ist es egal mit welcher Technologie Du die Vergleichsrechnung machst, 1-Wire ist bei Stückzahlen immer günstiger.
Derjenige der nur mit einer Handvoll Sensoren rechnet, wird den Preisvorteil nicht spüren.
Nein, das hast Du nicht richtig verstanden und hat auch niemand gesagt. Ich habe von Support geschrieben. Support ist ein freiwilliges extra.
Nun, ist wohl ein Missverständnis.
Ich darf das erklären und ein wenig ausholen? Die Begriffe "Gewährleistung" wie auch "Garantie" sind leider nicht genau rechtlich bestimmt und werden im allgemeinen Sprachgebrauch durcheinander gebracht.
Mängelhaftung ("Gewährleistung"):
Ein Verkäufer hat im Rahmen des Kaufvertrages dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängel zu übergeben.
Dafür hat der Verkäufer mit einer Mängelhaftung einzustehen. Der Käufer kann innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren Mängel die zum Übergabezeitpunkt vorhanden bzw. in der Sache angelegt waren reklamieren, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweispflicht umgedreht ist, d.h. der Verkäufer müsste beweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Diese Mängelhaftung wird im allgemeinen als Gewährleistung bezeichnet.
==> Diese Mängelhaftung ist ein gesetzlicher Mindeststandard und gilt unabdingbar. Letzteres bedeutet, es darf durch nichts, auch nicht durch AGB eingeschränkt werden.
Und weil es immer falsch verstanden wird: Diese Mängelhaftung und deren Folgebestimmungen bezieht sich NUR und AUSSCHLIEßLICH auf den Anspruch des Käufers auf mangelfreien Zustand der Ware bei Gefahrübergang. Es hat nichts damit zu tun, das die Ware nach Übergabe defekt wird (es sei denn, die Ware hatte bei Gefahrübergang eine mangelhaftige "Sollbruchstelle" die sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch lösen musste).
==> Die Gewährleistung ist also nur eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung - ausschließlich für Mängel zum Kaufzeitpunkt.
Garantie:
Als Garantie wird jedes freiwillige Verpflichtung, zumeist des Herstellers, bezeichnet, dass inhaltlich über der Gewährleistung liegt. Die Garantie (nicht jedoch die Mängelhaftung [Gewährleistung]) darf vom Garanten eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft werden. Eine Garantie erstreckt sich immer über einen bestimmten Zeitraum und bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit einer Ware oder einzelner Teile.
==> Wichtig: Die Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu. Der Zustand der Ware beim Übergang spielt hier gar keine Rolle, es wird die Funktionsfähigkeit über einen Zeitraum garantiert.
Da sehen wir das - allerdings weit verbreitete - Missverständnis wieder. Wie oben geschrieben, ist die Gewährleistung - eigentlich die Mängelhaftung - nur eine Nachbesserungsverpflichtung für Mängel bei Überlassung der Sache.
Wir überlassen keine ganze Anlagen, sondern z.B. das Wiregate Multifunktionsgateway, Busmaster, Sensoren, Kabel, Klemmen mit den jeweils angegebenen (beworbenen) Eigenschaften. Ist etwas daran defekt, greift die Verpflichtung, i.d.R. bedeutet das Austausch.
Aber was ist nun mit dem Support?
Support:
Schwierige Aufgabenstellungen machen manchmal den Einsatz komplexer Produkte notwendig und führen wegen der feinen Unterschiede bei den Aufgaben als auch durch den individuell verschiedenen Wissens- und Erfahrungshorizont des Kunden zu Lösungsanfragen und / oder Reklamationen.
Alles was hierbei nicht unter die zuvor erklärte Mängelhaftung fällt, ist gesetzlich nicht definiert.
Ein Mindeststandard in der Kundenbetreuung hinsichtlich Langfristigkeit (Reparatur & Ersatzteilverfügbarkeit 5 bis 10 Jahre oder länger), Support-Hotline, Austausch binnen 48 h usw. wäre gut für unsere Umwelt, für deutsche (oder zumindest europäische) Arbeitsplätze und würde die Billig-Ramsch-Kauf-Dafür-Zweimal-Discount-Angebote vom Markt fegen. Ich wäre dabei!
Reklamationen werden bei uns nach zwei Kategorien beurteilt, die berechtigten und die unberechtigten. Bei berechtigten wird selbstverständlich Ersatz geleistet, die unberechtigten benötigen Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung bzw. Abrechnung. Meist sind dies Kulanzentscheidungen, man will den Kunden nicht verlieren.
Bei Lösungsanfragen, also klassischer technischer Support, ist es ebenfalls oft eine Ermessensfrage, ob etwas noch "drin" ist oder nicht. Auskünfte zu Produkteigenschaften und Planungsunterstüzung sind kein Thema, ebenfalls dort, wo ein bislang unentdeckter Softwarefehler unsererseits zu finden sein könnte.
Bei Bauherren die eine gesamte Anlage das erste Mal in Betrieb nehmen, also KNX und 1-Wire und WireGate und dann schon wegen Problemen im KNX-Teil anrufen (weil ja der TP-UART von uns ist) wird es durchaus grenzwertig, wenn das Gespräch dann am Ende über verdrosselte und unverdrosselte Anschlüsse der SV geht, über die richtige Zuweisung von GAs und wie sich das mit den DPTs verhält. Solche Anrufe erreichen uns gar nicht so selten. Bis der Supporter verstanden hat, auf welchen Niveau die Anfrage ist und dass man bei Fremdkomponenten ist, ist man schon drin und die Zeit weg. Die Erwartungshaltung der Kunden zur Hilfe ist durchaus hoch, viele fühlen sich von der insgesamt komplexen Technik und den Herstellern mit Ihren multilingualen Zeichensprachezetteln im Stich gelassen.
Ganz persönlich wünsche ich mir, dass wir es uns leisten könnten, dem ein oder anderen überforderten Bauherrn auch mal mit Support über unser Produktspektrum hinaus zu helfen. Aber ich muss auch kalkulieren, eine Minute Support kostet uns selbst etwa einen Euro - das Niveau in München lässt grüßen.
Es ist wie immer ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Derjenige, der uns wegen 4,80 EUR für irgendeine Portoerstattung hinterherschreibt (zwar berechtigt, allerdings kostet uns der Vorgang der Rücküberweisung eher 40 EUR) nimmt uns an anderer Stelle die Möglichkeiten der Kulanz. Schade. Gegenseitige Großzügigkeit und Augenmaß wären hilfreicher.
Danke für das Lob. 
Ja, wir testen jeden Sensor (abgesehen vom nackten Elektronik-Bauteil) vorher, zeichnen die Daten auf und drucken zum Beweis und für unsere interne QS die Seriennummer. Letzteres ist durchaus eine Erleichterung, weil man diese beim Verbauen im Haus auf einen Zettel schreiben kann. Beim Wettbewerb bekommt man die SN nicht und muss sich diese erst durch Anschluss ermitteln, bevor man diese verbauen kann.
Nun, bei Selbstlötern ist der Support ebenfalls ein wenig eingeschränkter als bei konfektionierten Produkten bzw. der Lösungsansatz ist klar: Erstmal die selbstgelöteten wieder abklemmen, den Rest testen und so weiter.
Richtig, das ist auch zielführender, gerade in der Bauphase hat man nicht ewig Zeit.
Ich hoffe, ich konnte die Missverständnisse klären und darlegen, dass Support sehr viel Freiwilligkeit und Kulanz enthält und sich nur aus dem Verkauf ordentlicher und normal kalkulierter Produkte finanzieren kann.
mfg
Stefan Werner
zunächst vielen Dank für diese Diskussion, gibt sie mir doch Gelegenheit ein paar Dinge darzulegen.

Zitat von magiczambo
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Zitat von magiczambo
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Verglichen mit den 1W China-Krachern erscheinen unsere Sensoren teurer.
Aber im Vergleich zu KNX-Sensoren sind die 1-Wire Sensoren bei zumeist höherer Genauigkeit sehr viel günstiger, insbesondere bei hoher Stückzahl. Ein Drittel unserer Kunden verbaut 50 und mehr Sensoren in einem Haus, etwa ein Zehntel sogar über 100 bis 300 Sensoren (z. B in meterhohen Schichtwärmespeichern alle 10 cm) sowie im Erdreich bei Flächensonden.
Da ist es egal mit welcher Technologie Du die Vergleichsrechnung machst, 1-Wire ist bei Stückzahlen immer günstiger.
Derjenige der nur mit einer Handvoll Sensoren rechnet, wird den Preisvorteil nicht spüren.
Zitat von magiczambo
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Zitat von magiczambo
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Ich darf das erklären und ein wenig ausholen? Die Begriffe "Gewährleistung" wie auch "Garantie" sind leider nicht genau rechtlich bestimmt und werden im allgemeinen Sprachgebrauch durcheinander gebracht.
Mängelhaftung ("Gewährleistung"):
Ein Verkäufer hat im Rahmen des Kaufvertrages dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängel zu übergeben.
Dafür hat der Verkäufer mit einer Mängelhaftung einzustehen. Der Käufer kann innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren Mängel die zum Übergabezeitpunkt vorhanden bzw. in der Sache angelegt waren reklamieren, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweispflicht umgedreht ist, d.h. der Verkäufer müsste beweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Diese Mängelhaftung wird im allgemeinen als Gewährleistung bezeichnet.
==> Diese Mängelhaftung ist ein gesetzlicher Mindeststandard und gilt unabdingbar. Letzteres bedeutet, es darf durch nichts, auch nicht durch AGB eingeschränkt werden.
Und weil es immer falsch verstanden wird: Diese Mängelhaftung und deren Folgebestimmungen bezieht sich NUR und AUSSCHLIEßLICH auf den Anspruch des Käufers auf mangelfreien Zustand der Ware bei Gefahrübergang. Es hat nichts damit zu tun, das die Ware nach Übergabe defekt wird (es sei denn, die Ware hatte bei Gefahrübergang eine mangelhaftige "Sollbruchstelle" die sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch lösen musste).
==> Die Gewährleistung ist also nur eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung - ausschließlich für Mängel zum Kaufzeitpunkt.
Garantie:
Als Garantie wird jedes freiwillige Verpflichtung, zumeist des Herstellers, bezeichnet, dass inhaltlich über der Gewährleistung liegt. Die Garantie (nicht jedoch die Mängelhaftung [Gewährleistung]) darf vom Garanten eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft werden. Eine Garantie erstreckt sich immer über einen bestimmten Zeitraum und bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit einer Ware oder einzelner Teile.
==> Wichtig: Die Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu. Der Zustand der Ware beim Übergang spielt hier gar keine Rolle, es wird die Funktionsfähigkeit über einen Zeitraum garantiert.
Zitat von magiczambo
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Wir überlassen keine ganze Anlagen, sondern z.B. das Wiregate Multifunktionsgateway, Busmaster, Sensoren, Kabel, Klemmen mit den jeweils angegebenen (beworbenen) Eigenschaften. Ist etwas daran defekt, greift die Verpflichtung, i.d.R. bedeutet das Austausch.
Aber was ist nun mit dem Support?
Support:
Schwierige Aufgabenstellungen machen manchmal den Einsatz komplexer Produkte notwendig und führen wegen der feinen Unterschiede bei den Aufgaben als auch durch den individuell verschiedenen Wissens- und Erfahrungshorizont des Kunden zu Lösungsanfragen und / oder Reklamationen.
Alles was hierbei nicht unter die zuvor erklärte Mängelhaftung fällt, ist gesetzlich nicht definiert.
Ein Mindeststandard in der Kundenbetreuung hinsichtlich Langfristigkeit (Reparatur & Ersatzteilverfügbarkeit 5 bis 10 Jahre oder länger), Support-Hotline, Austausch binnen 48 h usw. wäre gut für unsere Umwelt, für deutsche (oder zumindest europäische) Arbeitsplätze und würde die Billig-Ramsch-Kauf-Dafür-Zweimal-Discount-Angebote vom Markt fegen. Ich wäre dabei!
Reklamationen werden bei uns nach zwei Kategorien beurteilt, die berechtigten und die unberechtigten. Bei berechtigten wird selbstverständlich Ersatz geleistet, die unberechtigten benötigen Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung bzw. Abrechnung. Meist sind dies Kulanzentscheidungen, man will den Kunden nicht verlieren.
Bei Lösungsanfragen, also klassischer technischer Support, ist es ebenfalls oft eine Ermessensfrage, ob etwas noch "drin" ist oder nicht. Auskünfte zu Produkteigenschaften und Planungsunterstüzung sind kein Thema, ebenfalls dort, wo ein bislang unentdeckter Softwarefehler unsererseits zu finden sein könnte.
Bei Bauherren die eine gesamte Anlage das erste Mal in Betrieb nehmen, also KNX und 1-Wire und WireGate und dann schon wegen Problemen im KNX-Teil anrufen (weil ja der TP-UART von uns ist) wird es durchaus grenzwertig, wenn das Gespräch dann am Ende über verdrosselte und unverdrosselte Anschlüsse der SV geht, über die richtige Zuweisung von GAs und wie sich das mit den DPTs verhält. Solche Anrufe erreichen uns gar nicht so selten. Bis der Supporter verstanden hat, auf welchen Niveau die Anfrage ist und dass man bei Fremdkomponenten ist, ist man schon drin und die Zeit weg. Die Erwartungshaltung der Kunden zur Hilfe ist durchaus hoch, viele fühlen sich von der insgesamt komplexen Technik und den Herstellern mit Ihren multilingualen Zeichensprachezetteln im Stich gelassen.
Ganz persönlich wünsche ich mir, dass wir es uns leisten könnten, dem ein oder anderen überforderten Bauherrn auch mal mit Support über unser Produktspektrum hinaus zu helfen. Aber ich muss auch kalkulieren, eine Minute Support kostet uns selbst etwa einen Euro - das Niveau in München lässt grüßen.
Es ist wie immer ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Derjenige, der uns wegen 4,80 EUR für irgendeine Portoerstattung hinterherschreibt (zwar berechtigt, allerdings kostet uns der Vorgang der Rücküberweisung eher 40 EUR) nimmt uns an anderer Stelle die Möglichkeiten der Kulanz. Schade. Gegenseitige Großzügigkeit und Augenmaß wären hilfreicher.
Zitat von Taxus
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Ja, wir testen jeden Sensor (abgesehen vom nackten Elektronik-Bauteil) vorher, zeichnen die Daten auf und drucken zum Beweis und für unsere interne QS die Seriennummer. Letzteres ist durchaus eine Erleichterung, weil man diese beim Verbauen im Haus auf einen Zettel schreiben kann. Beim Wettbewerb bekommt man die SN nicht und muss sich diese erst durch Anschluss ermitteln, bevor man diese verbauen kann.
Zitat von Taxus
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Ich hoffe, ich konnte die Missverständnisse klären und darlegen, dass Support sehr viel Freiwilligkeit und Kulanz enthält und sich nur aus dem Verkauf ordentlicher und normal kalkulierter Produkte finanzieren kann.
mfg
Stefan Werner
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