So mal am Rande: weder Kunde noch Auftragnehmer können in einem B2C Verhältnis die Gewährleistung ausschließen oder reduzieren. Gilt natürlich nur für die beauftragte Leistung; nicht für etwaige Probleme, die ein Kunde oder Dritter im Nachgang eingebaut hat. Selbst wenn der Kunde eine derartige Klausel unterschreiben würde, wäre sie ohne weiteres anfechtbar.
Eine Garantie ist hiervon unberürt.
Gruß Oliver
PS: Rechtslage in Deutschland...
Eine Garantie ist hiervon unberürt.
Gruß Oliver
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