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Übergabe ETS-Projektdatei an Kunden und Gewährleistung?

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    #16
    So mal am Rande: weder Kunde noch Auftragnehmer können in einem B2C Verhältnis die Gewährleistung ausschließen oder reduzieren. Gilt natürlich nur für die beauftragte Leistung; nicht für etwaige Probleme, die ein Kunde oder Dritter im Nachgang eingebaut hat. Selbst wenn der Kunde eine derartige Klausel unterschreiben würde, wäre sie ohne weiteres anfechtbar.

    Eine Garantie ist hiervon unberürt.

    Gruß Oliver
    PS: Rechtslage in Deutschland...

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      #17
      Zitat von blacksavior Beitrag anzeigen
      weder Kunde noch Auftragnehmer können in einem B2C Verhältnis die Gewährleistung ausschließen oder reduzieren
      Absolut korrekt.

      Auch das "öffnen eine versiegelten Umschlages" kann niemals die Gewährleistung beenden. Letztendlich geht es in einem Streitfall um Glaubhaftmachung. Ich brauche nicht mal einen Kassenbon um zu belegen, dass ich die schlechte Milch bei Edeka gekauft habe. Ich muss es glaubhaft darstellen.


      Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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        #18
        wollte auch grad meinen Senf zum Thema verweigerte Gewährleistung geben, aber Oliver und Michael haben es schon klargestellt. So eine Klausel ist nicht rechtens und unwirksam.

        OT:
        Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
        falls das Siegel erbrochen worden wäre.
        igitt!
        ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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          #19
          Moin,
          Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
          Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
          falls das Siegel erbrochen worden wäre.



          igitt!
          das kommt aber nicht von mir das ist der Text Auszug aus dem PDF Dokument und das kommt von der Konnex
          .... und Tschüs Thomas

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            #20
            Ein Siegel kannst du in Deutschland nur an die Garantie hängen; nicht aber an die Gewährleistung.

            Gruß Oliver

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              #21
              Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
              das kommt aber nicht von mir
              egal, is ja nur lustig.
              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                #22
                Das Projekt "gehört" dem Kunden, also bekommt er es "ohne wenn und aber" inkl. "Dokumentation". Im "Fehlerfall", download des kompetten Projektes auf den Stand der Übergabe mit anschliessender Kontrolle der "Fehlfunktion".

                Und um den "Juristen" hier mal auf die "Füsse zu treten" .. das reine Parametrisieren der KNX Anlage sehe ich als Dienstleitung; also keine "Werkleistung".

                Von wegen als....

                Zitat von rosebud Beitrag anzeigen
                Ansonsten hat der AG zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Fehlerfreiheit der Applikation, denn ein Software-Fehler ist immer ein Produktfehler, der nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung verursacht wird.
                Eine KNX Anlage
                • wird nicht "programmiert"
                • Ist keine "Applikation"
                • Ist keine "Software"
                • ist kein "Produkt"
                somit schuldet man lediglich die Leistung, nicht jedoch den Erfolg. Schliesslich kann ich als SI nichts dafür, wenn trotz richtiger "Parameter", jedoch (z. Bsp. wegen fehlerhafter Applikation) die Anlage nicht läuft. Betrifft natürlich nicht Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

                Das bedeutet auch nicht, das ich "Fehler", die ich möglicherweise gemacht habe, nicht auch im Zuge einer "Gewährleisung" behebe.

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                  #23
                  Zitat von AScherff Beitrag anzeigen
                  Und um den "Juristen" hier mal auf die "Füsse zu treten" .. das reine Parametrisieren der KNX Anlage sehe ich als Dienstleitung; also keine "Werkleistung".
                  Interessanter Apekt.
                  ich würde es tatsächlich als Werkleistung sehe. Wäre interessant, wie in Jurist / Gericht das wirklich sieht.
                  ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

                  Kommentar


                    #24
                    Ja, das ist eindeutig eine Werkleistung. Denn der AN verpflichtet sich zur Erbringung des vereinbarten Ergebnisses, was bei einem Dienstvertrag nicht notwendig wäre.
                    Gruß
                    Frank

                    Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                      Ja, das ist eindeutig eine Werkleistung.
                      Ich behaupte das Gegenteil. Das ist mein "Erfahrungswert" aus mehr als 20 Jahren als "Software-Entwickler". Es wird erst zur Werkleistung, wenn ein Werkvertrag gemacht wird. Das mag bei einem Elektriker, der das als "Nebenleistung" erbringt, automatisch der Fall sein, nicht jedoch zwingend bei einem SI, der die Leistung klar als "Dienstleistung" anbietet.

                      Ok, werden wir hier sicher nicht abschliessend klären, weil auch nicht das "Jura-Forum". Aber "eindeutig" sehe ich das nicht.

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                        #26
                        Zitat von AScherff Beitrag anzeigen
                        Aber "eindeutig" sehe ich das nicht.
                        Da stimme ich Dir zu. Wir haben auf anraten unseres RA bei der neuen ERP Software explizit einen Werkvertrag verhandelt.

                        Der gravierende Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstleistung:

                        Beim Werkvertrag schuldet der AN den Erfolg.

                        Beim Dienstleistungsvertrag schuldet er "ein redliches Bemühen".

                        Kein Witz!


                        Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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                          #27
                          Naja, es wird keiner einen SI beauftragen um nach seinen Anweisungen zu parametrieren. Auch wird in der Regel vielmehr wird ein Ergebnis angeboten, nämlich dass im einfachsten Fall e.g. das Licht am Taster xy gedimmt werden kann usw.. Das ist dann per Definition eine Werkleistung und keine Dienstleistung.

                          Edit: Lediglich bei der Erstellung einer Visu o.ä. könnte ich mir hier auch ein Konstrukt "Dienstvertrag" vorstellen.
                          Zuletzt geändert von evolution; 18.12.2017, 18:33.
                          Gruß
                          Frank

                          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                            #28
                            Zitat von AScherff Beitrag anzeigen
                            weil auch nicht das "Jura-Forum".
                            Da gibt es auch nur Kaffeemaschinen?
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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