Du musst für dich immer selbst entscheiden, ob du Gesetze, Normen oder die anerkannten Regeln der Technik einhalten möchtest.
Solange es dich nur selbst trifft, fragt keiner nach Ursache. Im schlimmsten Fall verweigert dir deine Versicherung die Zahlung.
Trifft es jemand anderen und dir wird eine Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit angehangen, weil du Gesetze, Normen oder anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten hast, verlierst du mitunter den Versicherungsschutz und haftest für alles aus eigener Tasche. Dadurch sind schon manch einer von Haus und Hof gekommen.
Die Frage, ob es ein Gesetz gibt, was einen zur Einhaltung von Normen verpflichtet; nein, das gibt es generell nicht. Es sei denn, ein Gesetz weist explizit auf die Einhaltung einer Norm hin.
Kommt es aber im Straf- oder Zivilrecht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Schadenfall, werden Normen dazu herangezogen, um die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen. Sind die a.a.R.d.T eingehalten, hält man sich meist schadlos, denn Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen werden.
Dazu schreibt die DIN zum Deliktsrecht:
Zurück zum Thema: Wenn eine Ausschaltung der Werkstatt über Pilzdrucktaster vorgesehen werden soll, würde ich auf die Farbgebung gelb/rot verzichten und einen andersfarbigen Drucktaster verwenden…
…genau so, wie du auch grün/gelb als Aderfarbe technisch für jeden Zweck verwenden kannst; aber trotzdem nicht darfst, weil das eine Norm klar regelt - und kein Gesetz!
- Du kannst mir 150km/h durch eine Tempo-50-Zone fahren. Wirst du nicht geblitzt und fährst niemanden um, ist es völlig egal. Solange du dabei keinen schädigst oder erwischt wirst, bleibt der Gesetzesverstoss völlig ohne Konsequenzen
- Du kannst deine elektrische Installation vollständig ohne Berücksichtigung der DIN VDE als Normgeber bauen und betreiben. Solange kein Dritter dabei zu Schaden kommt, wird auch das keinen interessieren.
- Du kannst im Hinblick auf die anerkannten Regeln der Technik bei der Isolierung der im Erdreich befindlichen Außenwände deines Kellers diese behandeln, wie du möchtest. Dringt Wasser ein, und schimmelt es, ist es einzig und allein dein Problem. Hast du dort ein Gästezimmer und eine befreundete Familie nächtigt dort ein paar Tage und hat wegen des Schimmels auf einmal Atemprobleme; sprich du fügst jemandem diesen Personen aufgrund deiner Nachlässigkeit Schaden zu, bist du ebenfalls trotzdem haftbar.
Solange es dich nur selbst trifft, fragt keiner nach Ursache. Im schlimmsten Fall verweigert dir deine Versicherung die Zahlung.
Trifft es jemand anderen und dir wird eine Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit angehangen, weil du Gesetze, Normen oder anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten hast, verlierst du mitunter den Versicherungsschutz und haftest für alles aus eigener Tasche. Dadurch sind schon manch einer von Haus und Hof gekommen.
Die Frage, ob es ein Gesetz gibt, was einen zur Einhaltung von Normen verpflichtet; nein, das gibt es generell nicht. Es sei denn, ein Gesetz weist explizit auf die Einhaltung einer Norm hin.
Kommt es aber im Straf- oder Zivilrecht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Schadenfall, werden Normen dazu herangezogen, um die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen. Sind die a.a.R.d.T eingehalten, hält man sich meist schadlos, denn Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen werden.
Dazu schreibt die DIN zum Deliktsrecht:
Deliktsrecht – die verschuldensabhängige Haftung: Entsteht durch ein fehlerhaft hergestelltes Produkt ein Personen- oder Sachschaden, haftet der Produzent nach Deliktsrecht, wenn ihn ein Verschulden trifft und er keinen Beweis erbringen kann, der ihn vom Fahrlässigkeitsvorwurf entlastet. Im Prozess kommt dem Normanwender der entscheidende Vorteil zu Gute, dass er sich infolge der Einhaltung der Norm darauf berufen kann, die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt zu haben. Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises wird der Richter davon ausgehen, dass er bei der Herstellung sorgfältig gehandelt hat und einen Sorgfaltsverstoß im Sinne von Fahrlässigkeit verneinen.
…genau so, wie du auch grün/gelb als Aderfarbe technisch für jeden Zweck verwenden kannst; aber trotzdem nicht darfst, weil das eine Norm klar regelt - und kein Gesetz!
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