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Welches Gewerk erstellt Protokoll für Fundamenterder

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    #31
    Wenn ich das so lese, werde ich ein bisschen stutzig. Wir haben eine Zeichnung des Erders, welche vom BU mit Datum unterschrieben wurde. Aber keine Fotos. Bin gespannt, was mein Elektriker am Mittwoch Abend dazu sagt. Auch gemessen wurde da nix.

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      #32
      Ooh bei uns rödeln sie wenigstens die kennen auch keine Schellen.

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        #33
        Zitat von dancingman Beitrag anzeigen
        Wenn ich das so lese, werde ich ein bisschen stutzig. Wir haben eine Zeichnung des Erders, welche vom BU mit Datum unterschrieben wurde. Aber keine Fotos. Bin gespannt, was mein Elektriker am Mittwoch Abend dazu sagt. Auch gemessen wurde da nix.
        Naja dein Elektriker hätte auch Fragen können wann deine Bodenplatte gemacht und der Erder installiert wird und wie dieser auszuführen ist. Damit er dokumentieren kann und später keine Probleme hat.

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          #34
          Schweißen ist glaube ich auch noch erlaubt, jedoch brauch man da glaube ne Schweißausbildung (Schweißen an Armierungen) das werden wohl die wenigsten Bauunternehmer oder Elektriker haben.

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            #35
            Zitat von theinrich Beitrag anzeigen
            Nun sprach mich der SI auf das Protokoll für den Fundamenterder an.
            Mein GU behauptet, dass dies bei denen immer der ausführende Elektriker macht.

            Nach meiner Recherche ist das so nicht richtig und kann korrekterweise nur vom Tiefbauer erstellt werden, der auch den Fundamenterder eingebracht hat.
            Pardon, aber mit dem Ergebnis war das keine Recherche. Einfach mal "Wer Fundamenterder verlegen darf" googlen.

            Schon seit DIN 18014:2007-09 dürfen Fundament-/Ringerder nur noch durch konzessionierte Elektro-/Blitzschutzfachkräfte verlegt werden und die müssen messtechnisch wie auch fotografisch nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn man die aktuell gültige DIN 18014:2014-03 sehr weit stretcht, können Rohbauer die Erdungsanlage verlegen, aber vor dem Betonieren muss ein bei einem VNB gemäß NAV § 13 eingetragener Betrieb die Normkonformität bestätigen und die Messdokumentation anfertigen.

            Da die Bestimmungen erst seit neun Jahren gelten, kann eine derart neue Norm sich noch nicht zu jedem Baubeteiligten herumgesprochen haben. Wo kaum einer die alte oder neue Normausgabe gelesen hat, darf man nicht erwarten, dass die Erdungsanlagen auch normkonform erstellt werden. Damit fehlt zwar die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zähleranmeldung, aber deutsche Elis können mehrheitlich dank übersinnlicher Fähigkeiten die Erdungsanlagen auch nachträglich gesund beten.

            Im Regelfall reicht dafür aus, dass ein Stück Stahl aus dem Boden ragt.

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              #36
              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
              Seit 2014 gehört der Erder zum Teil der Elektrischen Anlage gemäß DIN18014.

              Somit ein Elektriker, Blitzschutzfachkraft oder unter Aufsicht von einem der beiden.
              Wie kommt man auf das Datum?

              Bereits in längst abgelösten Vorgängerausgaben der DIN 18014:2014-03 und selbst in Normen-Oldies wie den VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente von 1987 werden Fundamenterder als Teil der Elektroanlage bezeichnet.

              Aber erst seit DIN 18014:2007-09 ist normativ festgelegt, dass der Einbau nur noch durch bei einem VNB konzessionierte Elektro-/Blitzschutzfachkräfte, die NAV § 13 entsprechen, vorbehalten ist. Die wenigsten Blitzschutzbauer erfüllen diese Voraussetzung.

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                #37
                Zitat von andreasrentz Beitrag anzeigen

                Naja dein Elektriker hätte auch Fragen können wann deine Bodenplatte gemacht und der Erder installiert wird und wie dieser auszuführen ist. Damit er dokumentieren kann und später keine Probleme hat.
                Wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon einen gehabt hätte ...

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                  #38
                  Zitat von dancingman Beitrag anzeigen

                  Wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon einen gehabt hätte ...
                  OK aber dein BU hat es ja unterschrieben und eine Ausführung anhand einer Zeichnung gemacht denke ich. Mal sehen was dein Elektriker sagt bin gespannt.

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                    #39
                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                    Gemäß DIN muss der erder alle 2m leitend mit der Bewährung verbunden werden. Keine Rödelverbindung. Es ist eine maximale Maschinenweite ohne blitzschutz von 20mx20m. Alle teile die luftfühlig sind müsse v4a sein oder vollisoliert bis 5cm in beton.
                    Der letzte Satz ist mittelschwer verschnörkelt und wenn ich dann noch Bewährung und Maschinenweite lese, ordne ich das automatisch den Multinicks von Smart, mass, playuser, tim 3 und mediamedia zu. Jetzt also auch noch larsrosen. Hat der letzte Unfug im BFE noch nicht gereicht?

                    Für Fundamenterder und auch Funktionspotenzialausgleichsleiter in nicht erdfühligen Fundamenten/Bodenplatten genügt bei 5 cm Betondeckung feuerverzinkter und selbst blanker Stahl. Bei den Anschlussfahnen aus NIRO bzw. Stahl mit Kunststoffmantel hat man sich in der letzen Normausgabe etwas verhaspelt, da verweise ich auf den DEHN Blitzplaner.

                    Im Erdreich verlegte Ringerder müssen aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 oder gleichwertig (V4A), bestehen und der muss bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen eine Maschenweite von max. 10 x 10 Meter haben. Für erdfühlige Fundamenterder reichen normativ auch mit Blitzschutzanlage 20 x 20 Meter aus.
                    Zuletzt geändert von Dipol; 19.12.2016, 23:32.

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                      #40
                      Hmm... Ein paar Gedanken meinerseits, ohne zu wissen ob das rechtlich durchsetzbar ist oder nicht:
                      • Wenn mir der Tiefbauer eine Erdungsanlage einbaut, sollte er wissen was er gemacht hat und das mir bescheinigen können (notfalls unter Hilfe seiner Blitzschutzfachkraft, ohne die er die Erdungsanlage gar nicht hätte einbauen dürfen.
                      • Wenn er keine Blitzschutzfachkraft hat und durch das rausgenommene Gewerk Elektro ich dafür Sorge tragen müsste, dass mein Elektriker für die Einhaltung der Norm sorgt, müsste doch der Tiefbauer mich in Verzug setzen, BEVOR er betoniert und nicht einfach seinen "Pfusch" verstecken. (Gab es einen Terminplan, in der die Abnahme der Erdungsanlage eingetragen wurde?)
                      • Wenn mir der Tiefbauer eine nicht normkonforme Erdungsanlage einbaut, muss ich die dann bezahlen?

                      Gruß Andreas

                      -----------------------------------------------------------
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                        #41
                        Zitat von Dipol Beitrag anzeigen

                        Für Fundamenterder und auch Funktionspotenzialausgleichsleiter in nicht erdfühligen Fundamenten/Bodenplatten genügt bei 5 cm Betondeckung feuerverzinkter und selbst blanker Stahl. Bei den Anschlussfahnen aus NIRO bzw. Stahl mit Kunststoffmantel hat man sich in der letzen Normausgabe etwas verhaspelt, da verweise ich auf den DEHN Blitzplaner.
                        .
                        Irgendwelche Schreibfehler macht jeder mal, denke doch das jeder wusste was er meinte.

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                          #42
                          Und wir lernen wieder was dazu.

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                            #43
                            Laut den exakten Ausführungen von Dipol müsste ja der Rohbauer wenn er den Fundamenterder irgendwo
                            angeboten oder sogar ausgeführt hat dafür sorgen das dieser durch einen VNB gemäß... eingetragen Betrieb geprüft wird. Richtig ?

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                              #44
                              im Falle des TE auf jeden Fall strittig, wer da nun schuld ist.. ICH würde darüber keinen Rechtsstreit führen. Gibt am Ende eh einen Vergleich, und es entstehen nur Kosten.
                              Abwarten kann der TE den Prozess eh nicht, weil der dauert Jahre. Zum Einzug wird Strom gebraucht.

                              Also, Elektriker finden, der die von Dipol beschriebenen magischen Fähigkeiten hat und unterschreibt.

                              BadSmiley
                              mein GÜ hat mir jetzt gebeichtet, dass er es verkackt hat Fotos zu machen. Aber das Dokument ist fertig. Bin gespannt, welche EFK unterschrieben hat.. irgendein Sub wird dran glauben müssen. Bzgl. der Fotos hab ich aber was.. nicht ideal - aber sollte reichen.

                              So am Rande - ich habs genauso gemacht wie der TE, war aber so schlau (hier im Forum gelesen, ja) das mit dem Erder vorher anzusprechen und habe sogar die 18014 in die Baubeschreibung aufgenommen.. hilft nur nix, wenn der GÜ nicht weiß, was er da vereinbart hat...
                              Mein Rat: wenn ihr Elektro rausnehmt:
                              Lasst die Erdungsanlage von eurem Elektriker machen (auf jeden Fall: planen und überwachen!). Wenn der nicht will oder kann, sucht einen neuen Elektriker.
                              OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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                                #45
                                Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                                Der letzte Satz ist mittelschwer verschnörkelt und wenn ich dann noch Bewährung und Maschinenweite lese, ordne ich das automatisch den Multinicks von Smart, mass, playuser, tim 3 und mediamedia zu. Jetzt also auch noch larsrosen. Hat der letzte Unfug im BFE noch nicht gereicht?
                                Willkommen in der Welt der Smartphones mit verkackter Autokorrektur.

                                Im Eifer des Gefechts kommen schonmal ein paar Tasten weniger zum Zuge...
                                Ich denke wenn es zu undeutlich gewesen wäre hätte sich schon jemand gemeldet.
                                Aber ja du hast natürlich recht.

                                Und wie es vor 2014 geregelt war mit der DIN kann ich dir wirklich nicht sagen. Mir wurde immer gesagt das es seit 2014 erst so "hart" geregelt ist.
                                Zuletzt geändert von larsrosen; 20.12.2016, 05:21.
                                Elektroinstallation-Rosenberg
                                -Systemintegration-
                                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                                http://www.knx-haus.com

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