beruf dich auf §443 Ab.2 BGB.
Erklär dem Hersteller, dass du alle Rahmenparameter (sachgemäße Behandlung) für das Produkt eingehalten hast. Damit hast du Beweislastumkehr. Nun muss der Hersteller mehr als nur
kundtun.
Im übrigen ist selbst der Verbleib eines solchen Tasters auf einer Baustelle eine normaler Vorgang. Wie bereits beschrieben. Der angegeben Temperaturbereich legt nahe, den Taster auch in ungeheizten Nebenräumen einsetzten zu können (Garage).
Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
unsachgemäß behandelt, zur Entlastung zurück
Im übrigen ist selbst der Verbleib eines solchen Tasters auf einer Baustelle eine normaler Vorgang. Wie bereits beschrieben. Der angegeben Temperaturbereich legt nahe, den Taster auch in ungeheizten Nebenräumen einsetzten zu können (Garage).
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