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Keine Ankündigung bisher.
Intelligente Wallbox vom Staat geschenkt. 900€ KFW Zuschuss
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Für alle die es interessiert: die Abwicklung ist extrem unproblematisch. Man lädt die Rechnungen hoch, beantwortet ein paar Fragen und nach ca. 20 Tagen hatte ich die Auszahlungsbestätigung.
Nachweise über Stromtarif, PV-Anlage, etc. werden nicht gefordert.
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Zitat von s01iD Beitrag anzeigenFür alle die es interessiert: die Abwicklung ist extrem unproblematisch..
greetz Benni
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Bei mir hat die Installation auch ein befreundeter Elektriker gemacht und dafür eine Rechnung über 2h geschrieben. Eigentlich ist das auch alles ganz genau in den FAQ der KFW aufgeführt.
Wer darf die Ladestation errichten und in Betrieb nehmen?
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation darf nur ein Fachunternehmen durchführen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). D. h. nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.
Privatpersonen können diese Tätigkeiten – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation – nicht ausführen.
Darf ich als Antragsteller Arbeiten in Eigenleistung durchführen?
Nebenarbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen dürfen Sie selbst durchführen.
Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) dürfen Sie nicht selbst durchführen. Dies muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Hierüber benötigen Sie als Nachweis eine Rechnung.
Darf ich als Fachunternehmer bzw. Angestellter eines Fachunternehmens Eigenleistungen durchführen?
Wichtig ist, dass die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation von einem Fachunternehmen durchgeführt wird, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung).
Sofern Sie selbst als Fachunternehmer im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind und sich keine Rechnung über den Einbau ausstellen wollen, sind die Materialkosten (inkl. Ladestation) förderfähig, sofern diese mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Die Materialkosten sind durch Rechnungen nachzuweisen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine frei formulierte Erklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation für die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation ein (z. B. Installateurausweis).
Wenn Sie als Antragsteller selbst beruflich qualifiziert sind und in einem Fachunternehmen arbeiten, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, können Sie die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation selbst vornehmen. Sie benötigen dann von Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Installationsunternehmen eine Rechnung / Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
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Zitat von JasonV Beitrag anzeigenAlso nur Rechnung Elektriker & Rechnung Hardware, das war es?
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Gast
es gibt hier zwei fördermodelle, einmal die errichtung der wallbox an sich, dafür gibts pauschal 900 € wichtig dabei ist allerdings, dass glaube ich diese 900 € auch MINDESTENS für den erwerb bzw. die installation des gerätes ausgegeben werden müssen. d.h. wer sich ne billige 400 € wallbox einfach selbst an die wand dübelt und die rechnung einreicht in der hoffnung auf 500 € geschenkt vom staat, den muss ich enttäuschen.
ob diese wallbox dann wirklich fest angeschlossen werden muss oder eingesteckt werden darf, das kann ich nicht genau sagen.
dann gibts noch die förderung über den umweg verbilligter ladestrom. da wird dann ein seperater zähler installiert, der wie beim nachtspeicher auch mit einem tarifsteuergerät ausgerüstet ist. hier MUSS natürlich die wallbox fest angeschlossen werden, da man sonst den verbilligten strom ja anderweilig missbrauchen könnte. wobei: mit einem einfachen, selbst gebastelten adapterkabel kann man das ja immernoch :-)
gruß, martin
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Zitat von PassatzentraleMittelhessen Beitrag anzeigendann gibts noch die förderung über den umweg verbilligter ladestrom. da wird dann ein seperater zähler installiert, der wie beim nachtspeicher auch mit einem tarifsteuergerät ausgerüstet ist. hier MUSS natürlich die wallbox fest angeschlossen werden, da man sonst den verbilligten strom ja anderweilig missbrauchen könnte. wobei: mit einem einfachen, selbst gebastelten adapterkabel kann man das ja immernoch :-)Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Gast
Ist jetzt der dritte Beitrag wo man dem Getippten nur schwer folgen kann, mal eh wirr, mal komische Farben, mal kaputte Tastaturen. Womit tippst Du Deine Texte hier ständig?----------------------------------------------------------------------------------
"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
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Zitat von PassatzentraleMittelhessen Beitrag anzeigenallerdings, dass glaube ich diese 900 € auch MINDESTENS für den erwerb bzw. die installation des gerätes ausgegeben werden müssen. d.h. wer sich ne billige 400 € wallbox einfach selbst an die wand dübelt und die rechnung einreicht in der hoffnung auf 500 € geschenkt vom staat, den muss ich enttäuschen.
ob diese wallbox dann wirklich fest angeschlossen werden muss oder eingesteckt werden darf, das kann ich nicht genau sagen.
Was soll also für den Thread der Mehrwert Deines Postings sein?
Möchte den Komfort meiner Installation nicht mehr missen!
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Ich hab jetzt 2 Boxen bei den Stadtwerken angemeldet. 2x 11kW im Lastmanagement mit 11kW max in Summe.
-> Aktzeptiert als nicht genehmigungspflichig -> Check
Jetzt wollen die innerhalb von einem halben Jahr eine Inbetriebsetzungsformular damit der Vorgang abgeschlossen ist. Hab das Abnahmeprotokoll hingeschickt. Wollen sie nicht. Irgendwie geht mir die Bürokratie auf den Sack.Zapft ihr Narren der König hat Durst
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Ha, einmal ist mein EVU entspannter als ein anderes.
Inbetriebsetzungsformular ist die seit "100 Jahren standardisierte" Fertigmeldung. Sieht überall gleich aus, hier mit Erklärung: https://www.stadtwerke-springe.de/fi...formularen.pdfDieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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