Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grunddienstbarkeit für Datenautobahn der Telekom wegen Nutzung des Grundstücks

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grunddienstbarkeit für Datenautobahn der Telekom wegen Nutzung des Grundstücks

    Hallo,

    die Post hat vor Jahren aus versehen mehrere Telefonkabel, Lehrrohre, Glasfaserleitungen und Kabel-TV Leitungen durch mein Grundstück gelegt.
    Die Kabel liegen auf ca. 35m 1m von der Grenze im Grundstück.
    Die Trasse ist nicht dort wo sie sein sollte. Laut Telekom Mitarbeiter läuft jetzt eine Hochgeschwindigkeits-Datenautobahn mit mehreren tausend Glasfasern durch mein Grundstück.

    Der Mitarbeiter hat mir 100€ für einen Grundbucheintrag angeboten.
    Das habe ich abgelehnt und einen kostenlosen Glasfaser Anschluss als Gegenleistung ins Spiel gebracht.
    Laut Telekommitarbeiter geht das nicht, da an den Glasfasern keine Hausanschlüsse angeschlossen werden können.
    An den Leitungen hängen große Städte und Großbetriebe.
    Er hat aber angeboten, das sie ca. 100m Entfernung Feldweg aufbaggern würden um mich an einer anderen Glasfaserverteilung in einem Neubaugebiet anzuschließen.

    Was ist als Entschädigung für diese Leitungen angemessen?
    Hat hier jemand Erfahrung?




    #2
    Zitat von Aquilin Beitrag anzeigen
    Der Mitarbeiter hat mir 100€ für einen Grundbucheintrag angeboten.
    das ist eine bodenlose frechheit!!


    Zitat von Aquilin Beitrag anzeigen
    Das habe ich abgelehnt und einen kostenlosen Glasfaser Anschluss als Gegenleistung ins Spiel gebracht.
    finde ich angemessen! ist je egal, wie sie das bewerkstelligen.


    Zitat von Aquilin Beitrag anzeigen
    Was ist als Entschädigung für diese Leitungen angemessen?
    soviel wie es kosten würde, die leitungen auszubuddeln und woanders neu einzubuddeln. also mindestens 5-stellig...
    gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

    Kommentar


      #3
      Neben der kostenlosen Nutzung stellt sich mir die Frage, ob es den Wert des Grundstücks nicht etwas schmälert. 1m entfernt wird zwar selten gebaut, aber wenn ... Was macht die Telekom wenn ein Baum der auf deinem Grundstück steht durch Wachstum was beschädigt oder die Kollegen rann müssen und von dir was drauf steht? Wer entsorgt es später? Wer wartet es? Was ist, wenn du verkaufst?

      Tatsächlich sehe ich hier viele Nachteile, die auch in 20 Jahren erst aufkommen können. Würde privatrechtlich einen Vertrag machen, der klar regelt was du kriegst, was sie kriegen, wer verantwortlich ist und wie du es dir mit einer Frist anders überlegen kannst etc. Und hier würde ich (grobe) Fahrlässigkeit von deinem Grundstück aus ausschließen, so dass du nur bei Vorsatz haftest.

      Hast du nicht eine Rechtschutz-Versicherung, um hier fachlich-fundierte eine Meinung zu kriegen?

      Kommentar


        #4
        Krass!
        Nur Gedanken!
        Kannst du den Meter auf 35m Länge abtreten? An die Gemeinde, oder oder.
        Sofern das nicht wehtut, und ohne irgendwas zu kennen. Dann hättest du alles von der Backe
        Zudem aber Glasfaseranschluss auf Lebenszeit?
        Katy Perry: Can you here me roar?
        Tatiana Shmailyuk: ... hold my beer!

        Kommentar


          #5
          Hast du es erst jetzt bemerkt oder warum hast Du nicht damals schon gleich die Hand gehoben und Stopp gesagt? Das wäre denke ich noch mal ein Interessanter Punkt, auch um evtl. Druck aufbauen zu können gegenüber der Telekom.

          Übliche Entschädigungsbeträge sind 2-3 € pro lfd. Meter - Einmalig! Von daher ist das Angebot den Glasanschluss von 100m Entfernung neu zu bauen eigentlich nicht schlecht.
          Bei Glasfaserkabel greift auch TKG § 76 bzw. jetzt TKG § 134 https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html
          Das stärkt aber leider nicht deine gerade deine Position....

          Kommentar


            #6
            Hat die Telekom eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen? Wenn ja hast es ja Wissen müssen. Die Abgeltung für so etwas ist bei uns gesetzlich geregelt, der Wert liegt sicher unterhalb der Kosten für den Glasfaseranschluss. Somit hast eine gute Verhandlungsbasis.

            Kommentar


              #7
              Nein, abtreten würde ich das Grundstück nicht.
              Ich dürfte das Kabel mit Gartenmauer, Hofeinfahrt, Pflanzen usw. überbauen.
              Wenn es zukünftig bei Baumaßnahmen stört, würde es die Telekom auf eigene Kosten auf dem Grundstück umlegen.

              Die Wert Bemessung ist für mich schwierig, ist ja nicht alltäglich.
              Ein Studienfreund von mir hat eine schöne alte Stadtvilla in München Schwabing.
              Er hat einen großen Mobilfunkmasten auf dem Hausdach, im Garten steht ein kleines Häuschen mit Technik.
              Dafür bekommt er 14.000€ im Jahr.
              Den Fall kann man natürlich nicht mit den Kabeln bei mir vergleichen.
              Zuletzt geändert von Aquilin; 22.02.2022, 23:01.

              Kommentar


                #8
                Ja die Mobilfunkmasten sind schon lukrativ. Wenn es nicht gerade eh eine Erschließung des.Ortes.gibt und man an eine kostenlose Anbindung mit GF bis ins Haus kommt ist denke ich eine solche Maßnahme eine lukrative Geschichte. Die laufenden Tarife wird Dir aber wohl als Dauergebühr auch niemand erstatten. Und wenn da schon ein Schwung Leerrohre in der Erde liegen dann wird da ggf nicht so oft gebuddelt sondern immer Mal was anderes rein /raus gezogen, das bekommst.ja so eigentlich nicht mit.
                ----------------------------------------------------------------------------------
                "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                Albert Einstein

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Aquilin Beitrag anzeigen
                  die Post hat vor Jahren
                  Genau das wird aller Wahrscheinlichkeit ein Problem werden. Was bedeutet "vor Jahren"? Hier geht es in Deinem Fall um das umgangssprachliche "Gewohnheitsrecht beim Wegerecht". Dabei wäre es selbst uninteressant ob Dir das Grundstück vorher gehört hat oder nicht, ob du davon wußtest oder nicht! Vollkommen egal!

                  Du kannst in diesem Fall nur etwas unternehmen, wenn das "vor Jahren" innerhalb der Zeitspanne von ca. 3 Jahren liegt. Auch wenn dies in keinem Gesetz verankert ist, wird von den meisten Gerichten dieser Wert als ungefähre Grenze angesetzt.

                  Heißt: Wenn es weniger als 3 Jahre her ist, dass die Post die Leitungen gelegt hat, dann hast Du wirklich ein Druckmittel in der Hand, um Deine Forderungen durchzusetzen. Wenn es länger her ist, dann kannst Du nur auf ein Entgegenkommen der Post hoffen und versuchen, Dich mit denen zu einigen. Wie gesagt, hierbei wäre es auch vollkommen egal, wenn Du das Grundstück erst vor 2 Jahren gekauft hättest und jetzt davon erfährst. Wenn die Leitung länger als 3 Jahre dort liegen, dann wirst Du es mit "Gewohnheitsrecht" zu tun bekommen und da hast Du in der Regel wenig Chancen!

                  Das hat auch nichts mit der Post zu tun, wäre genauso, wenn es sich um Deinen Nachbarn handeln würde, der lediglich seine Leitungen dort verlegt hat.

                  Auch ein Überbauen kann Dich hier teuer zu stehen kommen. Wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du von den Leitungen wußtest und Du überbaust, können Dir sämtliche Kosten für Rückbau usw. in Zukunft in Rechnung gestellt werden, da auch bei Gewohnheitsrecht ein Zugang sichergestellt werden muss.
                  Und Unternehmen wie die Post haben ganze Herrscharen von Anwälten, die nichts anderes machen als sich mit derartigen Themen auseinander zu setzen. Denen ist es egal, wenn sie Gerichtskosten in Größenordnungen von tausenden von Euro erzeugen. Ist Dir dies die Sache bzw. das Risiko wert plötzlich tausende von Euros nur für eine "Trotzreaktionen" auszugeben? Würde ich mir echt überlegen, so ärgerlich es auch ist! Recht haben heißt nicht Recht bekommen!!!!

                  ... und wie gesagt, wichtig ist hier der Zeitraum, seit wann die Kabel in der Erde liegen!!

                  Nochmal die Empfehlung: Wenn Dich das Kabel nicht wirklich in der Auslebung Deiner Freiräume stört, versuche Dich mit den Leuten zu einigen auf einen aktzeptablen Preis und such Dir einen Rechtsanwalt, der Dich hierzu berät. Wenn letztendlich ein kostenloser Urlaub dabei rausspringt, genieße ihn und "Schwamm drüber!
                  Darf man fremden Leuten eigentlich Fragen stellen, nachdem sie im Bus telefoniert haben und einem noch etwas unklar ist?
                  Projects: Sonos Gateway (Musterprojekt) - KNX-MonAMI - Nutzer-Profile

                  Kommentar


                    #10
                    Jeder möchte mit der Welt verbunden sein, und natürlich mit möglichst kleinen (Abo-) Kosten. Aber bitte keine Leitungen im Land, und wenn schon, dann bitte vergoldet! Merkst etwas? Bitte nicht falsch verstehen, aber irgendwie geht das ganze nicht auf.

                    Ist das gleiche wie mit grünem Strom. Alle wollen ihn, aber bitte keine Stauseen und keine Windräder und keine 380kV Leitung und keine.....

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von mmarkus Beitrag anzeigen
                      Bitte nicht falsch verstehen, aber irgendwie geht das ganze nicht auf.
                      Irgendwie geht der ganze Kommentar am Thema vorbei. Es geht hier ja nicht darum Glasfaser schlechtzureden, sondern die Trassenführung ist laut OP nicht wie geplant. Außerdem ist es in Deutschland üblich die Trassen wenn möglich in der Straße und eben nicht auf privatem Grund zu legen.

                      Kommentar


                        #12
                        Es geht um Leitungen auf dem eigenen Grund..., nicht um Leitungen im öffentlichen Bereich. Und da ist mE. schon klar zu differenzieren...

                        Kommentar


                          #13
                          So kompliziert ist das Ganze doch gar nicht:
                          • offensichtlich gibt es keine Dienstbarkeit im Grundbuch
                          • einen privatrechtlichen Vertrag zur Grundstücksnutzung besteht auch nicht
                          • da es sich um Glasfaser handelt, ist das schon mal gar kein Gewohnheitsrecht, denn so lange gibt es die Technik noch nicht, als das Jahrzehnte vergangen wären, um dieses Recht zu beanspruchen. Weiterhin ist das Recht nicht auszuüben, da der Betreiber das Glasfaserkabel technisch problemlos in öffentliche Bereiche umverlegen kann und nicht zwingend auf dein Grundstück angewiesen ist.
                          Folglich kann es Dir ganz egal sein, ob der Netzbetreiber ein wirtschaftliches Interesse an dem Weiterbetrieb des Kabels hat.

                          Daher gibt es mehrere Wege, das Kabel auf deinem Grundstück zu legalisieren:
                          • Entschädigung mittels Dienstbarkeit. Nachteil: zum einen werden Kabeltrassen mit recht wenig Geld entschädigt und stellen für alle Ewigkeit eine Last im Grundbuch dar. Das mindert mitunter den Verkaufspreis des Grundstücks und erzeugt ein weiteres Problem: möchtest du den Bereich überbauen, zahlst du die Umlegung komplett, denn die haben ein notariell beglaubigtes Leitungsrecht. Das können mit Tiefbau extreme Kosten verursachen, die mal schnell im hohen fünfstelligen Bereich liegen können.
                          • Duldung: du lässt es einfach liegen und machst nichts! Das Kabel stört nicht, man sieht es nicht und du hast trotzdem jederzeit das Recht, dass das Kabel auf Kosten des Netzbetreibers umgelegt wird, wenn es dich stört. Die Kosten können Dir dann egal sein.
                          • Privatrechtlicher Vertrag: du lässt dich als Person mittels Vertrag entschädigen. Das ist ein Mittelweg, den ein Netzbetreiber ungern annimmt. Du schließt mit dem einen Vertrag ab und wirst dafür entschädigt. Verkaufst du das Grundstück oder stirbst, erlischt der Vertrag, denn der besteht mit dir. Das möchte der Eigentümer der Kabelanlage ungern, denn dieser hat keine Sicherheit nach einer eventuellen Grundstücksübereignung an einen Dritten, da der Vertrag nicht mehr greift. Dann haben die zwar einmalig Geld für dich bezahlt, aber das Ganze geht mit neuem Eigentümer wieder von vorne los.
                          Daher versuchen die aus Gründen der Sicherheit, immer eine Dienstbarkeit zu erlangen. Dann kann das Grundstück dutzende Male verkauft werden - durch diese „Last“ im Grundbuch gibt es keinem neuen Eigentümer das Recht, dass der Netzbetreiber das Kabel jemals auf eigene Kosten umlegen muss.

                          Ich hatte einen ähnlichen Fall in meinem Arbeitsleben. Mehrere Kabel lagen seit 50 Jahren ursprünglich in einem öffentlichen Bereich, wobei die Trasse durch einen Konzessionsvertrag mit der Stadt legitimiert war. Jahre später gab es eine Flurbereinigung und dieser öffentliche schmale Pfad wurde an einen Anwohner verkauft, dessen Grundstück damit einfach 1,5 Meter breiter wurde. Die Stadt hat den Anwohner jedoch nicht darüber unterrichtet, dass dort Kabel liegen und auch den Versorger nicht über den Verkauf informiert, damit der sich mit dem Anwohner für die Zukunft einigt.
                          Nun war das Kabel kaputt und wir mussten auf dem Grundstück buddeln. Wir wurden des Grundstücks verwiesen und durften den Schaden nicht beseitigen. Schlussendlich hat man sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens des Grundstückeigentümers darauf geeinigt, dass diese Kabel zukünftig in Anlehnung an die Niederspannungsanschlussverordnung geduldet werden. Das bedeutet aber, dass wir bei anderweitiger Inanspruchname des Grundstücks durch den Eigentümer (z.B. durch eine geplante Überbauung) auf unsere Kosten das Gelände räumen müssen.

                          Daher sollte man immer stark abwägen, was man in so einer Situation macht…

                          Kommentar


                            #14
                            In meiner früheren Anstellung hatten wir mal Räumlichkeiten angemietet, welche fernmeldetechnisch historisch bedingt vom Nachbargebäude aus versorgt wurden.
                            Als die uns dann irgendwann den Hahn abdrehen wollten, war das rechtlich zumindest nicht ganz einfach bzw. eindeutig!

                            Da hier alle darüber bescheid gewusst haben und den Telekom-Technikern mehrmals der Zutritt zu den Rangierverteilern gewährt wurde, sprach man von einer Art Duldung, welche zumindest keine unmittelbare Abschaltung zugelassen hat, insbesondere weil dadurch mehrere Gewerbe-Einheiten Internet und Telefon verloren hätten.

                            In Folge wurden die Liegenschaften sehr aufwendig und sehr zeitintensiv direkt angeschlossen. In der Zwischenzeit musste der Eigner des Nachbargebäudes die Füße still halten, weil das öffentliche Interesse dem Interesse des Einzelnen überwog!

                            Ich würde an Deiner Stelle ein paar Euro in die Hand nehmen, und die Situation konkret mit einem Juristen besprechen, was Du für Möglichkeiten hast und mit welcher Folge diese belegt sind.

                            Persönlich würde ich so eine offensichtlich wichtige Leitung nicht auf meinem Grundstück haben wollen, zumindest nicht ohne meine Rechte / Pflichten in allen Belangen genaustens zu kennen!
                            Zuletzt geändert von ITler; 24.02.2022, 07:58. Grund: Typo

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Aquilin Beitrag anzeigen
                              Wenn es zukünftig bei Baumaßnahmen stört, würde es die Telekom auf eigene Kosten auf dem Grundstück umlegen.
                              Dann lass das doch direkt machen. Umlegen in öffentlichen Bereich und das Thema ist erledigt. Klar, ungünstig für die Telekom, aber zumindest eine Lösung mit Perspektive für beide Seiten.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X