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Installerpasswort beim Wechselrichter. Hat man Anspruch darauf?

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    #31
    Und wer kann mit Installerpasswort die Logs löschen?
    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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      #32
      Wieso, ne schöne Herstellercloud, da kann man auch ne Menge speichern. Wird ja auch zunehmend Trend konfig nur online mit Verbindung zur Cloud.
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      "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
      Albert Einstein

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        #33
        Das Log kann selbstverständlich Niemand löschen.
        Technische kein Problem, man müsste nur wollen...

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          #34
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Letztendlich ist das Passwort ein verplombter Bereich.
          Wieso beschwert sich keiner beim WR Hersteller? Es liegt doch an diesem was „Benutzer“ dürften und was „Installateur“.
          Es geht nicht darum sich beim Hersteller zu beschweren. Es geht darum, dass viele Elektriker und Solarteure der Meinung sind, dem Betreiber vorschreiben zu müssen ob sie Zugang zu Ihrer Anlage erhalten dürfen.
          Genau das Gegenteil ist der Fall. Allein der Betreiber entscheidet wer neben dem Hersteller noch Zugriff auf die Anlage haben darf. Jeder Betreiber kann von heute auf morgen dem Errichter die Rechte für den Zugriff entziehen. Weil einzig und allein der Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage nach der Installation trägt.

          Es gibt schlichtweg keine rechtliche Grundlage dem Kunden den vollen Zugriff auf seine Anlage zu verwehren. Dies haben mittlerweile sogar die meisten Hersteller begriffen. Die Dienstleister im Feld tun sich damit oft noch sehr schwer.



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            #35
            Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
            Das Log kann selbstverständlich Niemand löschen.
            Technische kein Problem, man müsste nur wollen...
            Denke auch dass ein Log wer wann was gemacht hat wesentlich Kundenfreundlicher wäre. Perfekt wäre es wenn pro Installateur dann einfach nen Konto angelegt werden könnte. So kann jeder alles nachvollziehen. Da muss der Installateur Nummer1 auch seine Daten nicht herausgeben und kann auf ihnen sitzen bleiben.

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              #36
              Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
              z.B.? Es geht um Konfigurationen im Wechselrichter die vom EVU vorgegeben werden...

              Was könnte ein Kunde ohne Passwort verbotenes machen? Bitte erzähle deine Erfahrungen ewfwd
              Die Konfiguration wurde nach den Anforderungen des EVU gemacht. Dafür unterschreibt der Installateur ja dass er alles entsprechend gesetzt hat. Ergo sie zum Zeitpunkt der Installation so sind.

              Was wenn sich die feuchtigkeit in dem Raum erhöht wo der Wechselrichter steht? Wenn der Installateur hinter jedem Kunden einen kriminellen vermutet sollte er besser auch die Feuchtigkeit messen und ne Kamera aufstellen die den Wechselrichter beobachtet, denn wer weiß vielleicht stelle ich mal irgendwas davor was ich nicht darf und ob die 30cm zur Wand wirklich freigehalten werden.

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                #37
                Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                Was wenn sich die feuchtigkeit in dem Raum erhöht wo der Wechselrichter steht? Wenn
                Und was daran sollte deine Nachbarn des gesamten Straßenzugs stören?
                Ich glaube die stört es mehr wenn du die Frequenz störst oder den Straßenzug wegen überlast lahmlegst.

                Das ganze nennt sich Rückwirkungs freie Elektroinstallation.
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                http://www.knx-haus.com

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                  #38
                  Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                  Und was daran sollte deine Nachbarn des gesamten Straßenzugs stören?
                  Ich glaube die stört es mehr wenn du die Frequenz störst oder den Straßenzug wegen überlast lahmlegst.

                  Das ganze nennt sich Rückwirkungs freie Elektroinstallation.
                  Dann hat man ein Problem. Weil man als Betreiber Mist gebaut hat. Es ist aber nicht Sache des Errichters dies zu überwachen. Dieses Thema geht ihn nach der Übergabe an den Kunden schlichtweg garnichts mehr an.

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                    #39
                    Es macht total Sinn die Kennwörter zu behalten und nur auf Anfrage raus zu geben. Wenn ich gerade an die byd HVM/HVS denke wo sich die Leute die IP der internen Kommunikation auf Eis gelegt haben ist das schon ganz gut so. Am Ende gibt es doch immer nur Diskussionen und Streitereien über die Gewähleistung. Solange auf meiner Wärmepumpe noch Gewährleistung ist habe ich wenig Ambitionen dort was zu machen.

                    Bei Kostal gibt es den Masterkey der auf dem WR steht und das Parako Kennwort welches es für Installateure gibt. Da vergibt der Installateur kein eigenes Passwort. Gutes System.

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                      #40
                      Zitat von smartflo Beitrag anzeigen
                      Es macht total Sinn die Kennwörter zu behalten und nur auf Anfrage raus zu geben.
                      Solange man sie auch auf Bitte des Kunden unverzüglich rausgibt kein Problem.

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                        #41
                        Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen

                        Solange man sie auch auf Bitte des Kunden unverzüglich rausgibt kein Problem.
                        Dann muss man aber auch damit klar kommen, dass der Errichter eine Gewährleistung des WR u.U. verweigert. Es ist bei einem Defekt meist nicht erkennbar ob Softwareseitig manipuliert worden ist.

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                          #42
                          Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen
                          Dann hat man ein Problem. Weil man als Betreiber Mist gebaut hat
                          Dann erfrage dies doch mal bei deinem VNB.
                          Die Antwort würde mich sehr interessieren. Vielleicht bekommt man als VIU so mal eine andere Aussage und kann gegen argumentieren .

                          Warum ist das eigentlich Passwort geschützt, wenn doch jeder Zugriff haben soll? Es würde dann ja die Benutzerebene reichen?
                          Zuletzt geändert von larsrosen; 15.06.2022, 08:26.
                          Elektroinstallation-Rosenberg
                          -Systemintegration-
                          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                          http://www.knx-haus.com

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                            #43
                            Die Gewährleistung komplett zu verweigern ist schwierig.
                            Aber ich verstehe was Du meinst. Niemand möchte für die Spielereien der Kunden gerade stehen bzw. dort kostenlos antanzen weil der Kunde "mal was ausprobiert hat".

                            Hier sind die Hersteller gefragt das Rechtemanagement so zu gestalten, dass nachvollziehbar ist wer welche Einstellungen wann vorgenommen hat. Bei vielen Herstellern funktioniert dies auch.

                            Mein Solarteur beispielsweise hat mir während der Installation die Möglichkeit gegeben ein "Masterpasswort" selbst zu wählen. Er hat sich ein eigenes Profil angelegt von welchem ich das Passwort nicht kenne. Er hat mich sogar gefragt ob er einen Account haben kann um mir ggf. auch aus der Ferne helfen zu können. Ich kann ihm zu jedem Zeitpunkt den Zugriff auf mein System verwehren indem ich seinen Account lösche. Auch aus datenschutzrechlichen Gründen kann dies Sinn ergeben. Vielleicht möchte ich ja irgenwann nicht mehr, dass mein Solarteur weiß wann ich wieviel Strom verbrauche und damit sehen kann zu welchen Tageszeiten ich zuhause bin. Ist vieleicht etwas weit gesponnen aber es ist meine Anlage und es sind allein meine Daten. Und ich entscheide wer darauf Zugriff haben darf. Denn allein der Betreiber trägt hier die Verantwortung für eben seine Anlage.

                            Es ist immer die Frage wie offen man dieses Thema mit dem Kunden kommuniziert und auch die Hintergründe erklärt. Allerdings ist es absolut nicht korrekt hier als "Vormund" aufzutreten und die Rechtevergabe als Errichter nach den eigenen Vorlieben zu gestalten oder den Kunden gar auszusperren und betteln zu lassen wenn er beispielsweise eine IP-Adresse des WR an seiner Anlage ändern möchte.

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                              #44
                              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                              Dann erfrage dies doch mal bei deinem VNB.
                              Die Antwort würde mich sehr interessieren. Vielleicht bekommt man als VIU so mal eine andere Aussage und kann gegen argumentieren .

                              Warum ist das eigentlich Passwort geschützt, wenn doch jeder Zugriff haben soll? Es würde dann ja die Benutzerebene reichen?
                              Wo genau steht geschrieben das ein Errichter ein geheimes Passwort zu vergeben hat und dem Betreiber der Vollzugriff auf sein System zu verwehren ist?
                              Mir fehlt hier eine rechtliche Grundlage. Ich lasse mich gern belehren ich konnte bisher keine derartige Regelung finden.

                              Das Passwort ist geschützt damit eben nicht jeder Zugriff haben darf. Dies gibt dem Betreiber die Möglichkeit Dritte den Zugriff auf SEIN System zu verwehren. Dazu gehört eben auch der Errichter.
                              Zuletzt geändert von Messknecht; 15.06.2022, 08:39.

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                                #45
                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Dann erfrage dies doch mal bei deinem VNB.
                                Die Antwort würde mich sehr interessieren.
                                Habe eben mal angerufen. In meiner Nachbarschaft wohnt zufällig der Mitarbeiter des VNB der auch meinen Antrag auf dem Tisch hatte.
                                Lt. seiner Aussage ist ihm keine Regelung bekannt die rechtfertigt dem Betreiber derartige Rechte über seine Anlage zu entziehen. Weiterhin hafte ich allein wenn ich nach der Übergabe an meinem System rumpfusche. Der Errichter bestätigt lediglich dass die Anlage korrekt installiert und eingestellt wurde und somit in diesem Zustand ans Netz gehen darf.

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